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"Ohne meine Tochter" ... wer hat Recht?


Medicus

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vor einer Stunde schrieb Aras Abbasi:

Joah, wenn du willst, schick ich dir auch gerne den derzeitigen Bergmann/Ferid/Henrich Länderbericht "Iran". Seit 2015 wird ein neuer Länderbericht "Iran" durch Dr. Nadjma Yassari vom Max-Planck-Institut für Internationales Privatrecht geschrieben. Was ich damit ausdrücken will: Die Übersicht ist halt nur eine Übersicht. Das Recht/Die Realität ist komplexer So fällt mir auf, dass dort die Möglichkeit nicht erwähnt wird, dass in dem obligatorischen Ehevertrag eine Vollmacht vom Ehemann an die Ehefrau zum Einreichen der Scheidung erteilt werden kann und dies auch in der Regel erfolgt. 

der ogn. Sachverhalt (der verfilmt wurde) ist in den 80er Jahren passiert, damal sah es noch ganz anders aus.  Ab 1979 herrschte ja Ajatolla Khomeini

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Das iranische Ehe- und Kindschaftsrecht hat sich seit dem Jahre 1934 nicht großartig verändert (Bekanntgabe des iranischen Zivilgesetzbuches). Im Jahre 1982/3 wurde sogar vom höchsten Justizrat ein Muster-Ehevertrag herausgegeben, wodurch Vollmachten zum Einreichen von Scheidungen durch die Ehefrau verstärkt als Vertragsklausel eingearbeitet werden.

Und im Ehevertrag sollte man das Sorgerecht unmissverständlich klären. 

Aber das ändert halt nix daran, dass die Mutter ihr Kind entführt hat. Oder glaubst du wirklich, dass im umgekehrten Falle, Iranerin nimmt willkürlich ihr US-amerikanisch/iranisches Kind zurück in den Iran, die US-Amerikaner das anders bewerten?

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@Iman3012

Darum wird laut dem Haager Abkommen auch versucht die Entführungen im beschleunigtem Verfahren zu klären und garnicht erst auf die Befindlichkeiten des Entführers geachtet. Es wird nur die Entführung festgestellt und ggf. das Kind zurückgeschickt. Dann kann der Entführer ja gerne zurück in das Land und sich dort um das Kind kümmern, und den dortigen Rechtsweg beschreiten. 

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vor 41 Minuten schrieb Aras Abbasi:

@Iman3012

Darum wird laut dem Haager Abkommen auch versucht die Entführungen im beschleunigtem Verfahren zu klären und garnicht erst auf die Befindlichkeiten des Entführers geachtet. Es wird nur die Entführung festgestellt und ggf. das Kind zurückgeschickt. Dann kann der Entführer ja gerne zurück in das Land und sich dort um das Kind kümmern, und den dortigen Rechtsweg beschreiten. 

Erstmal muss der Entführer sich dann dem Gericht stellen. Desweiteren solche Prozesse zwecks Aufenthaltbestimmung für das Kind( so heisst es im Juristen deutsch) sind auch nicht immer einfach zu lösen....denn es heisst #zum Wohl des Kindes!#...legt die Gegenseite Berufung ein....kann so ein Prozess Monate bzw Jahre dauern, insbesondere wenn eine Partei nie bzw sehr selten zur Gerichtsverhandlung erscheint! Und ob das dann zum Wohle des Kindes ist,wenn es irgendwo gegen seinen.Willen leben muss, wage ich stark zu bezweifeln!?!?!!!!!!! 

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Eben nicht. Das Kind landet im Besten Falle in staatlicher Obhut und dann ist es egal ob der Vater erscheint oder nicht. Pro Instanz ist eine Idealdauer von 6 Wochen gedacht. D.h. bei unserem deutschen dreistufigen Instanzenzug kann das Kind innerhalb von 18 Wochen zurück sein. Erscheint der Vater nicht bzw. wird nicht ordnungsgemäß vertreten, kann man das sogar als Desinteresse am Kind auslegen. 

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/HKUE/Hinweise/Hinweise_node.html#doc3453212bodyText5

Man muss jetzt aber beachten, dass der Iran kein Vertragsstaat ist. Marokko ist es aber schon. Aber es geht ja um eine rechtliche Beurteilung, ob es eine Entführung war oder nicht. 

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vor 1 Stunde schrieb Aras Abbasi:

Aber das ändert halt nix daran, dass die Mutter ihr Kind entführt hat. Oder glaubst du wirklich, dass im umgekehrten Falle, Iranerin nimmt willkürlich ihr US-amerikanisch/iranisches Kind zurück in den Iran, die US-Amerikaner das anders bewerten?

lies meine Beiträge bitte nochmal aufmerkam durch, ich war die Erste hier die das geschrieben hat.... 9_9

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Mir ging es darum, dass es keinen Unterschied macht ob Khomeini im Iran oder sonstwer in einem sonstigen Land herrscht. Es ist imho in jedem Fall als Entführung einzustufen. 

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vor 30 Minuten schrieb Aras Abbasi:

Mir ging es darum, dass es keinen Unterschied macht ob Khomeini im Iran oder sonstwer in einem sonstigen Land herrscht. Es ist imho in jedem Fall als Entführung einzustufen. 

und genau das schrieb ich bereits heute Vormittag

guckst du hier:

vor 10 Stunden schrieb Fauxpas:

doch ich kenne Beides, habe das Buch gelesen und den Film gesehen.

Soweit ich mich erinnern kann, war die Familie zusammen im Urlaub im Iran, dem Heimatland des Vaters, als er beschloß für immer dort zu bleiben. Die amerikanische Mutter war damit nicht einverstanden und hat die Tochter einer gefährlichen Flucht über das Kurdengebiet in die Türkei ausgesetzt und sie somit entführt....

Das alles hätte die Mutter verhindern können, wenn sie sich vor der Reise über die Gesetze im Herkunftsland ihres Mannes informiert hätte, oder noch besser vor der Hochzeit. Nach iranischem Recht, ist die Mutter die Entführerin.

ich gehe mal davon aus, dass diese Interpretation nicht gefällt, aber trotzdem ist es eine realistische Sichtweise.

 

9_9

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vor 2 Stunden schrieb Fauxpas:

der ogn. Sachverhalt (der verfilmt wurde) ist in den 80er Jahren passiert, damal sah es noch ganz anders aus.  Ab 1979 herrschte ja Ajatolla Khomeini

Und vor 2 Stunden hast du obiges geschrieben9_9

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vor 33 Minuten schrieb Aras Abbasi:

Und vor 2 Stunden hast du obiges geschrieben9_9

und wie liest du da raus, dass ich es nicht mehr für eine Entführung seitens der Mutter halten könnte??

verstehe ich nicht.....

 

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vor 5 Stunden schrieb Iman3012:

 da ich ganz andere Erfahrungen mit Justizia im Streit um Sorgerecht gemacht habe...

Dir ist bewusst, dass ein Verfahren nach HKÜ keine Entscheidung über das Sorgerecht ist? 

@Fauxpas

Es geht doch um die Bewertung ob Frau Mahmoody ihr Kind entführt hat oder nicht. Und dafür braucht man eben juristische Argumente und kein "Bauchgefühl" oder persönliche Erlebnisse. Und da es ein internationaler Fall ist, kann man eben nicht einfach die nationalen Gesetze eines Staates heranziehen, zumal es in den USA auch eine Mischung aus codified law und case law gibt. 

Man kann darum bei so einem Fall nur versuchen durch historische Argumente, rechtsvergleichende Argumente und Analogien sich zumindest ein grobes Bild zu verschaffen. 

Und diese juristischen Argumente habe ich versucht anzubringen. Mehr war es nicht.

Bearbeitet von Aras Abbasi
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Entschuldigender Notstand könnte greifen. Die Tat wäre zwar weiterhin rechtswidrig aber der Täter entschuldigt.

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Gast Racfifchen
vor 2 Minuten schrieb Aras Abbasi:

Entschuldigender Notstand könnte greifen. Die Tat wäre zwar weiterhin rechtswidrig aber der Täter entschuldigt.

Ist Entführung einer Entführten durch eine weitere Entführte eine Entführung oder Rettung einer Geisel bzw. Flucht beider Geiseln? 

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vor einer Stunde schrieb Aras Abbasi:

Dir ist bewusst, dass ein Verfahren nach HKÜ keine Entscheidung über das Sorgerecht ist? 

@Fauxpas

Es geht doch um die Bewertung ob Frau Mahmoody ihr Kind entführt hat oder nicht. Und dafür braucht man eben juristische Argumente und kein "Bauchgefühl" oder persönliche Erlebnisse. Und da es ein internationaler Fall ist, kann man eben nicht einfach die nationalen Gesetze eines Staates heranziehen, zumal es in den USA auch eine Mischung aus codified law und case law gibt. 

Man kann darum bei so einem Fall nur versuchen durch historische Argumente, rechtsvergleichende Argumente und Analogien sich zumindest ein grobes Bild zu verschaffen. 

Und diese juristischen Argumente habe ich versucht anzubringen. Mehr war es nicht.

Ja ist es mir

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