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"Ohne meine Tochter" ... wer hat Recht?


Medicus

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Vorgestern habe ich den Film "Ohne meine Tochter" zumx-ten Mal auf TELE5 angeschaut und muss ehrlich immer dieselbe Frage stellen: Wer hat den Sorgerecht verdient? handelt es hier nicht um eine Entführung eines Kindes durch einen Elternteil? wie sieht Ihr den Sachverhalt oder reitet ihr liebend gern  auf der Welle des Mainstreams?

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Rechtlich gesehn ist es eine entführung minderjährige.Andererseits die Problematik mit dem Sorgerecht...Hier eine objektive Meinung zu leisten ist nicht einfach....wurde dir gern präziser Antwort geben,aber dann heisst es ,ich sei voreingenommen....insbesondere weil ich den Ärger mit sorgerecht nur zu gut kenne,dank der Behörden....aber eins sei dir sicher....ich würde jedesmal erneut wie eine Löwin für das alleinige Sorgerecht meiner kids kåmpfen....,(aber hoffe das sich die Vergangenheit nie wieder widerholt!)...

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vor 6 Stunden schrieb Iman3012:

Rechtlich gesehn ist es eine entführung minderjährige.Andererseits die Problematik mit dem Sorgerecht...Hier eine objektive Meinung zu leisten ist nicht einfach....wurde dir gern präziser Antwort geben,aber dann heisst es ,ich sei voreingenommen....insbesondere weil ich den Ärger mit sorgerecht nur zu gut kenne,dank der Behörden....aber eins sei dir sicher....ich würde jedesmal erneut wie eine Löwin für das alleinige Sorgerecht meiner kids kåmpfen....,(aber hoffe das sich die Vergangenheit nie wieder widerholt!)...

aus diesem Grund habe ich mich kastrieren gelassen O.o

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vor 1 Stunde schrieb Lazarova:

aus diesem Grund habe ich mich kastrieren gelassen O.o

Schnucki, es gibt auch geteiltes Sorgerecht, aber das müssen beide Elternteile wollen! Ich wollte meine Kids keinem #Monster #überlassen.und der damalige Richter hat von vorn herein gesagt,  zum Kindsvater, sie bekommen kein Sorgerecht, nicht nach dieser Vorgeschichte! 

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Sehr beschränkte Sichtweise...

Nach deutschem Recht einen hypothetischen Fall einer "Entführung" aus den USA in den Iran bezüglich des Sorgerechts vor einem deutschen Gericht zu lösen ist nicht so einfach wie in eurer Vorstellung. 

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vor 6 Stunden schrieb Knacker:

Sehr beschränkte Sichtweise...

Nach deutschem Recht einen hypothetischen Fall einer "Entführung" aus den USA in den Iran bezüglich des Sorgerechts vor einem deutschen Gericht zu lösen ist nicht so einfach wie in eurer Vorstellung. 

Es ist keine beschränkte Einsicht.... Jeder Fall ist anders, jedes Land hat eigene Gesetze was dies betrifft... daher wird es überall auf der Welt anders gehandhabt...Sorgerechtgesetz ist in jedem Land komplizierter...Entführung wird auch uberall woanders gehandhabt....Hier käme es auf die Richter an,was wichtiger wäre- Entführung oder das Sorgerecht!!! 

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vor 6 Stunden schrieb Knacker:

Sehr beschränkte Sichtweise...

Nach deutschem Recht einen hypothetischen Fall einer "Entführung" aus den USA in den Iran bezüglich des Sorgerechts vor einem deutschen Gericht zu lösen ist nicht so einfach wie in eurer Vorstellung. 

Sorry ,das ich nochmal zitiere. Jedes Land hat andere Gesetze was Entführung und Sorgerecht betrifft..was Das geneinsame Sorgerecht betrifft, was nůtzt das gemeinsame Sorgerecht,wenn der Expartner/in nach der Scheidung kein einziges mal vom Besuchsrecht gebrauch macht,oeder es noch nicht mal fur notig halt sich nachdem befinden der Kinder zu erkundigen? 

Jeder Richter urteilt uber Entführung ebenfalls anders...es ist schwierig so einen Fall hier in Deutschland zu beurteilen

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vor 32 Minuten schrieb Racfield:

Rechtliche Aspekt hin oder her. Ich finde die moralische Seite viel wichtiger. Einer Mutter einfach ihr Kind wegzunehmen ist unglaublich. 

und dem Kind den Vater zu nehmen ist "moralisch" ok?

 

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Gast Racfifchen
vor 21 Minuten schrieb Fauxpas:

und dem Kind den Vater zu nehmen ist "moralisch" ok?

Offenbar kennst du das Buch / den Film nicht. Hier geht es darum, dass der Mutter das Kind weggenommen wurde. Nicht umgekehrt. 

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vor einer Stunde schrieb Racfield:

Offenbar kennst du das Buch / den Film nicht. Hier geht es darum, dass der Mutter das Kind weggenommen wurde. Nicht umgekehrt. 

doch ich kenne Beides, habe das Buch gelesen und den Film gesehen.

Soweit ich mich erinnern kann, war die Familie zusammen im Urlaub im Iran, dem Heimatland des Vaters, als er beschloß für immer dort zu bleiben. Die amerikanische Mutter war damit nicht einverstanden und hat die Tochter einer gefährlichen Flucht über das Kurdengebiet in die Türkei ausgesetzt und sie somit entführt....

Das alles hätte die Mutter verhindern können, wenn sie sich vor der Reise über die Gesetze im Herkunftsland ihres Mannes informiert hätte, oder noch besser vor der Hochzeit. Nach iranischem Recht, ist die Mutter die Entführerin.

ich gehe mal davon aus, dass diese Interpretation nicht gefällt, aber trotzdem ist es eine realistische Sichtweise.

 

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vor 5 Stunden schrieb Fauxpas:

doch ich kenne Beides, habe das Buch gelesen und den Film gesehen.

Soweit ich mich erinnern kann, war die Familie zusammen im Urlaub im Iran, dem Heimatland des Vaters, als er beschloß für immer dort zu bleiben. Die amerikanische Mutter war damit nicht einverstanden und hat die Tochter einer gefährlichen Flucht über das Kurdengebiet in die Türkei ausgesetzt und sie somit entführt....

Das alles hätte die Mutter verhindern können, wenn sie sich vor der Reise über die Gesetze im Herkunftsland ihres Mannes informiert hätte, oder noch besser vor der Hochzeit. Nach iranischem Recht, ist die Mutter die Entführerin.

ich gehe mal davon aus, dass diese Interpretation nicht gefällt, aber trotzdem ist es eine realistische Sichtweise.

 

Das wollte ich wirklich gern lesen ... Danke!

Man muss an die in-situ Vorschriften respektieren egal wo man ist 

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Nicht nur nach iranischem Recht ist die Mutter die Enführerin. Es gilt in den meisten Staaten das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. 

1. Sind nicht in allen Staaten das Sorgerecht in mehrere Aspekte unterteilt, wie es in Deutschland ist. In Deutschland gibt es das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder. In Russland gibt es sowas nicht, da gibt es nur das komplette Sorgerecht oder eben kompletter Entzug des Sorgerechtes. Man müsste überprüfen, wie es in den USA ist und wie es im Iran ist. 

2. Es gilt die letzte gemeinsame Aufenthaltsbestimmung der Personensorgeberechtigten zur Feststellung des "richtigen" Aufenthaltes der betroffenen Kinder. Nun trifft Aussage gegen Aussage. Laut Betty Mahmoody war ein zweiwöchiger Aufenthalt geplant und laut ihrem Ehemann war ein längerer Aufenthalt geplant. Wer hat Recht? Wir werden es wohl nie erfahren, da es nie ein ordentliches Gericht festgestellt hat. Ich tendiere dazu, dass die Mutter das Kind entführt hat.

3. Nach klassischem islamischen Recht gehören die Kinder zum Vater. Glaub nur bis zum vollendeten 7. Lebensjahr hat die Mutter das Recht das Kind bei sich zu haben. Danach müssen die Kinder zum Vater. Hab jetzt mein Scharia-Buch nicht zur Hand.

Da aber die Kinder eh nach 2-4 Jahren geschlechtsreif werden, können diese geschlechtsreifen "Kinder" vom iranischen Richter über den gewünschten Aufenthaltsort befragt werden. Können, nicht müssen.

 

 

Bearbeitet von Aras Abbasi
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Joah, wenn du willst, schick ich dir auch gerne den derzeitigen Bergmann/Ferid/Henrich Länderbericht "Iran". Seit 2015 wird ein neuer Länderbericht "Iran" durch Dr. Nadjma Yassari vom Max-Planck-Institut für Internationales Privatrecht geschrieben. Was ich damit ausdrücken will: Die Übersicht ist halt nur eine Übersicht. Das Recht/Die Realität ist komplexer So fällt mir auf, dass dort die Möglichkeit nicht erwähnt wird, dass in dem obligatorischen Ehevertrag eine Vollmacht vom Ehemann an die Ehefrau zum Einreichen der Scheidung erteilt werden kann und dies auch in der Regel erfolgt. 

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Also wenn wir doch mal alle ehrlich sind...Egal in welchem Land, welche Nation,welche Religion...die wirklich leidtragenden sind doch immer noch die Kinder!!!! :( Diese verstehen nämlich die Welt nicht mehr,wenn sie wie ein Gepäckstück hin und hergereicht werden!!!:/

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