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Sollten arbeitslose Frauen heiraten?


Gast cassie

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AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? 6. Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam? Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).

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AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=euwachiki;1290917]6. Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam? Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der [B]muslimischen Frau[/B] das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).[/QUOTE] Was ist eine muslimische Frau? Ist Sie fromm usw.? Hurt Sie rum? Was steht im Tafsir für die Aya? Würde mich gerne interessieren.

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AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=anjali20111;1290921]Wieviel sind 5 Kamele in Euro?:D[/QUOTE] Weiss nicht wie der Kurs zu Zeit ist, bzw. wie die Aktien für Kamele stehen. :D

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AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=Helmut_Soul;1290925]Was ist eine muslimische Frau? Ist Sie fromm usw.? Hurt Sie rum? Was steht im Tafsir für die Aya? Würde mich gerne interessieren.[/QUOTE] ja eine Muslimische Frau, meinst du wenn eine Frau oder MANN vor der Ehe Sex hatte das es keine MUSLIME mehr sind??? subhanallah....

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AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=Helmut_Soul;1290925]Was ist eine muslimische Frau? Ist Sie fromm usw.? Hurt Sie rum? Was steht im Tafsir für die Aya? Würde mich gerne interessieren.[/QUOTE] [B]Brautgabe[/B] Die Brautgabe ist ein Recht jeder Braut bei ihrer Hochzeit. Es ist ein Geschenk, das durch die islamischen Lehren vorgeschrieben und genau bestimmt ist. Ein Heiratsvertrag ist ohne Brautgabe ungültig. Die Brautgabe kann nicht fallengelassen oder entzogen werden, selbst wenn die Braut zustimmt, bis der Ehevertrag vollständig ist. Die Frau, die in die Ehe einwilligt, besitzt die Freiheit, mit dem was sie besitzt zu machen, was sie möchte, wenn der Ehevertrag erfüllt ist. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (4:4): [Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.] Die Brautgabe ist ein Recht der Frau. Ein Ehemann darf nicht und hat keine Berechtigung, irgendetwas davon zurückzunehmen, wenn er sie scheiden lassen will und eine andere Ehe anstrebt. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (4:20-21): [Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent (als Brautgabe) gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenbarer Sünde fortnehmen? Und wie könnt ihr es fortnehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet, und sie mit euch einen festen Bund schlossen?] Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (4:19) auch: [Oh ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht (an der Verheiratung mit einem anderen), um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig ****rei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.] Diese Ajat sichert die Rechte der Frau, wie Allah, der Allerhöchste, im Qur´an al-Karim darlegt. Es ist verboten und ungesetzlich, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Wie wir bereits zuvor beschrieben haben, pflegten die Araber in der vorislamischen Zeit sogar die Frauen selbst mitzuvererben. Wenn ein Mann starb der Kinder hatte, die schon heiraten konnten, wurde die Witwe vom ältesten Sohn aus einer anderen Ehe geerbt. Oder der Erbe (der Sohn) konnte die Witwe seines verstorbenen Vaters einem anderen anbieten. Oder der Stiefsohn, d.h. der Erbe, pflegte der Witwe seines Vaters zu verbieten, einen anderen Mann zu heiraten. Diese Handlungsweise lies die Witwe wie einen Gegenstand in die Hände ihres Stiefsohnes oder des Erben fallen und erlaubte ihm, mit ihr zu tun, was er wollte. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim, dass es für einen Mann verboten ist, seine Frau so über alle Maßen zu misshandeln, dass es für sie eine Härte, Störung und Last ist. Wie beispielsweise sie beschimpfen, schlagen, ihren Besitz und ihr Kapital verschwenden oder ihr gar verbieten, aus dem Haus zu gehen, um sie zu zwingen, alles was sie besitzt, ihrem Mann als Lösegeld zu zahlen, um sie durch Scheidung zu entlassen. Islamische Gesetze und Lehren erlauben dem Ehemann allerdings jeder Frau Schwierigkeiten aufzuerlegen, die ein verdrehtes moralisches Benehmen zeigt, das für die gesamte Gesellschaft beschämend und schädlich ist und zum Verderb der Gesellschaft führen kann. Zum Beispiel eine Frau, die Unzucht treibt oder Ehebruch begeht, darf streng behandelt werden, und der Mann darf ihre Brautgabe zurückverlangen, die er ihr bei der Hochzeit gab. Danach kann die Frau geschieden werden. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) befiehlt im Qur´an al-Karim, dass der Ehemann mit seiner Gattin ehrenhaft, freundlich und respektvoll zusammenleben soll. Ein Mann muss zu seiner Frau nette Dinge sagen und tun. Ein Mann muss bescheidene, saubere und anständige Kleidung tragen, wenn er zu Hause ist. Ein Mann muss eine gute Erscheinung haben, genau wie er es auch von seiner Frau zu Hause erwartet, denn er ist nur ein Mensch. Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:

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Gast WalterLoser

AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=anjali20111;1290907]Und wieviel ist eine Frau bei dir wert die noch zu ist?:D :yepi:[/QUOTE] Könnt ihr Turteltauben solche Gespräche nicht am Telefon klären:weiss nicht:

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AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=euwachiki;1290937][Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent (als Brautgabe) gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenbarer Sünde fortnehmen? [B]Und wie könnt ihr es fortnehmen, [I]wo ihr einander bereits beiwohntet[/I], und sie mit euch einen festen Bund schlossen?[/B]][/QUOTE] Selbst Allah nimmt hier Bezug auf den Geschlechtsverkehr. :weiss nicht:

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Gast anjali20111

AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=WalterLoser;1290943]Könnt ihr Turteltauben solche Gespräche nicht am Telefon klären:weiss nicht:[/QUOTE] Nein! Können wir nicht. und jetzt? :yepi:

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AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=WalterLoser;1290943]Könnt ihr Turteltauben solche Gespräche nicht am Telefon klären:weiss nicht:[/QUOTE] :D ich finde auch, gerade wenn es so romantisch wird von wegen zu auf, auf zu und so ... das verlangt schon nach etwas mehr intimität

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AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=WalterLoser;1290943]Könnt ihr Turteltauben solche Gespräche nicht am Telefon klären:weiss nicht:[/QUOTE] was denn für Gespräche?

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Emotional1976

AW: Sollten arbeitslose Frauen heiraten? [QUOTE=euwachiki;1290917]6. Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam? Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).[/QUOTE] :daumen hoch::daumen hoch:

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  • 10 Jahre später...
  • Mitglied

Die Fragen die vor zehn Jahren gestellt wurden, sind nicht dümmer, als die Fragen von heute.
Bedeutet das, im  Umkehrschluss das sich die marokkanische Gesellschaft nicht weiter entwickelt hat. Oder ist dieses Phänomen keiner Gesellschaft zu zu ordnen?

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