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Mein Ex stalkt mich was soll ich tun?


Gast Hopeless-Dream

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Gast Hopeless-Dream

Hey Leute ich hab ein riesen Problem .. ich bin seit einem Jahr von meinem Ex getrennt aber er kann mich einfach nicht gehen lassen der verfolgt mich und macht mich voll fertig da nützt nix mehr bin voll am ende ich weiss nicht mehr was ich machen soll .. hat jemand ein Rat für mich und kommt nicht mit geh zu deinen Eltern oder hättest du dir vorher überlebt was du da gemacht hast ich bereu es auch aber passiert ist passiert ...

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Gast Hopeless-Dream

AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=LaDame;1161885]geh zur polizei![/QUOTE] und dann was soll ich denen sagen ? mein ex stalkt mich wie soll ich es beweisen das er mir auflauert ausserdem hab ich dann schiss das es meine eltern rausbekommen

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AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? Ganz einfach: Laut Gesetz ist dies AUSDRÜCKLICH eine STRAFTAT! Ich an deiner Stelle würde schlicht und weg eine Einstweilge Verfügung anordnen! So lange ER weiß das ER es mit DIR machen kann, weil DU ANGST hast, wird dieses kranke Wesen es nicht lassen! Unten habe ich dir einen Auszug aus dem Gesetzestext kopiert! Du solltest es dir zu Herzen nehmen, denn lieber erfahren es deine Eltern, als dass du stets in Angst und Bange leben musst! § 238 Nachstellung (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht, 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, 4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder 5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Solltest du jegliche Hilfe brauchen, meld dich per Pn und ich leite dein Anliegen weiter. -el-ma-

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AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? Ps. Hierzu noch ein hilfreicher Link [url]http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/Antr_C3_A4ge_20f_C3_BCr_20Frauen_20nach_20dem_20Gewaltschutzgesetz.pdf[/url] alles gute wünsche ich dir! el-ma

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AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=Hopeless-Dream;1161903]und dann was soll ich denen sagen ? mein ex stalkt mich wie soll ich es beweisen das er mir auflauert ausserdem hab ich dann schiss das es meine eltern rausbekommen[/QUOTE] heirate ihn dann lässt er dich in ruhe und deine eltern hätten auch nichts dagegen und deinen kindern wirst du nschaallah verbieten "beziehungen" zu führen...

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Gast Hopeless-Dream

AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=Wieder_da;1161915]Ps. Hierzu noch ein hilfreicher Link [url]http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/Antr_C3_A4ge_20f_C3_BCr_20Frauen_20nach_20dem_20Gewaltschutzgesetz.pdf[/url] alles gute wünsche ich dir! el-ma[/QUOTE] Vielen lieben dank... Ich weiss sehr recht das ich eine einstweilige Verfügung gegen ihn anordnen kann hab mich schon schlau gemacht kenne eine sehr gute Anwältin aber das problem ist nicht das er es mit mir machen kann ich lass mich nicht einschüchtern aber er lässt sich doch nicht von so ner verfügung von irgendwas abhalten als ich ihm damit gedroht habe willste nicht wissen wie ich danach aussah der hat mich grün und blau geschlagen und meinen Eltern kann ich diese Nachricht nicht zumuten die werden ausrasten, wenn ich Glück habe nur das und wenn nicht dann bin ich ganz schnell verheiratet unswar egal mit wem, wenn du verstehst

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Gast Hopeless-Dream

AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=ibaauen;1161917]heirate ihn dann lässt er dich in ruhe und deine eltern hätten auch nichts dagegen und deinen kindern wirst du nschaallah verbieten "beziehungen" zu führen...[/QUOTE] oh man das war der schlechteste witz den ich seit langem gehört habe ich heirate doch keinen kriminellen der mich schlägt

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AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=Hopeless-Dream;1161925]oh man das war der schlechteste witz den ich seit langem gehört habe ich heirate doch keinen kriminellen der mich schlägt[/QUOTE] dann frag ich mich warum ihr "frauen" so blöd seit und solche beziehungen eingeht?! wenn ich das schon lese: mein EX lässt mich nicht in ruhe und so... klingt hart is aber so: selbst schuld...

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Gast sixth-sense

AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=Hopeless-Dream;1161903]und dann was soll ich denen sagen ? mein ex stalkt mich wie soll ich es beweisen das er mir auflauert ausserdem hab ich dann schiss das es meine eltern rausbekommen[/QUOTE] edit.: ich hab jetzt erst geschnallt was du mit ex meinst, trotzdem gelten die selben regeln und massnahmen ;) du darfst deinem ex keine Aufmerksamkeit schenken, nicht mit ihm reden, auf keine sms antworten, keinen Anruf entgegen nehmen, alles was du von ihm erhälst, seien es sms oder briefe, pakete etc. alles aufbewahren.. vorallem muss du dich in deinem Umfeld jemandem anvertrauen und es nicht auf die leichte Schulter nehmen, sowas fängt klein an und kann verheerende Folgen haben.. ich verstehe nicht was du mit deinen Eltern meinst, wissen die etwa von eurer Trennung nichts, und selbst wenn du zur Polizei gehst, ich denke mal, dass du volljährig bist und deine Eltern nicht darüber informiert werden müssen weder noch von denen irgendwelche zustimmung benötigen.. du hast geschrieben, dass du von ihm getrennt bist, also noch nicht geschieden, wenn du inzwischen einen Anwalt hast, lass dich beraten, und bitte darum, dass man dafür sorgt, dass dein ex sich dir nicht mehr nähern darf, da er sonst dafür bestraft wird.. kheir inschallah, möge allah swt. dich beschützen.. ich hab dir hier was rein kopiert, was nicht uninteressant ist! [B] Der Begriff „Stalking“ stammt aus dem englischen Sprachraum und heißt soviel wie „sich anpirschen/anschleichen“. Der Begriff ist in unserem Sprachgebrauch recht neu, ganz neu ist der Straftatbestand „Nachstellung“, [U]der seit dem 30. März 2007 Stalking unter Strafe stellt.[/U][/B] Altbekannt sind die Motive der Täter- sie wollen Macht und Kontrolle über ihr Opfer erlangen. [B]Der Stalker (Täter sind ganz überwiegend Männer) terrorisiert sein Opfer, weil eine Liebesbeziehung gescheitert ist.[/B] Es gibt auch Fälle, bei denen sich der Täter eine Liebesbeziehung zu dem Opfer nur einbildet und wünscht. Bei der zweiten Variante werden häufig auch prominente Frauen Opfer ihnen völlig unbekannter Männer. [B]Die Stalker verfolgen ihre Opfer auf „Schritt und Tritt“ - belästigen sie mit Telefonanrufen, mit SMS oder Briefen. [/B]Auch unerwünschte Warensendungen, häufig mit sexuellem Hintergrund, treffen bei den Opfern ein. [B]Die Täter beobachten ihre Opfer, lauern ihnen auf und sind immer „präsent“. Selbst wenn sie dabei (noch) nicht drohen oder aggressiv sind, leiden die Verfolgten erheblich unter diesem psychischen Druck und ziehen sich häufig in ihre eigenen vier Wände zurück. So schafft es der Täter, die Frauen zu isolieren und erreicht so sein Ziel der Kontrolle und Macht. Doch auch zu Hause finden die Opfer keine Ruhe vor dem Stalker, der Terror geht mit Telefonanrufen permanent weiter.[/B] Die Palette der Terrorattacken geht quer durch das Strafgesetzbuch. Dabei schrecken die Stalker bei ihrem Psychoterror aus Liebeswahn auch nicht vor teilweise massiven Gewalttaten zurück. Häufig steigert sich die Qualität der Handlungen bis hin zu teilweise massiven Gewalthandlungen oder in Einzelfällen gar bis zu einer Tötung. Die Täter durchtrennen die Bremsschläuche oder lockern die Radmuttern am Fahrzeug ihres Opfers, sie legen Brände, bedrohen die Frauen oder greifen sie körperlich an und erzwingen sexuelle Handlungen.[B] Die Opfer sind häufig nervlich zu Grunde gerichtet, bevor sie sich Hilfe suchen. Dabei ist es wichtig und meistens auch erfolgreich, sofort und unverzüglich auf den Beginn einer Stalkerattacke konsequent und unmissverständlich zu reagieren.[/B] [U]Bisher war diese Konsequenz in Form einer Strafanzeige gegen den Stalker erst dann möglich, wenn bereits Straftatbestände, wie z.B. Körperverletzungen oder Beleidigungen erfüllt waren. Im Vorfeld der bisherigen Straftatbestände, in dem es zu massiven Stalkinghandlungen mit geschilderten Folge für die Opfer kam, war eine Anzeigenaufnahme und damit auch konsequentes polizeiliches Handeln nicht möglich. Dies war nicht nur für die Stalkingopfer, sondern auch für die Polizei in vielen Fällen sehr unbefriedigend. Mit der Änderung des Strafgesetzbuches ist es nunmehr leichter möglich, den Stalker strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. [/U] [B]Daher rät die Polizei Stalking-Opfern:[/B] • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen. Ignorieren Sie ihn dann völlig, damit er das Interesse an Ihnen verliert. • Dokumentieren Sie als Beweismittel alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt. Lassen Sie sich bei Opferhilfeeinrichtungen darüber beraten, welche Maßnahmen Sie gegen den Täter und zu Ihrem Schutz ergreifen sollten (evtl. Besuch eines Selbstbehauptungskurses etc.). • Holen Sie sich bei Telefonterror Rat bei der Polizei oder Ihrer Telefongesellschaft über technische Abwehrmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse etc.). • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Die Anzeigeerstattung bzw. Vernehmung kann auch in Begleitung einer Person Ihres Vertrauens stattfinden. • Beantragen Sie beim Amtsgericht (Abt. "Zivilsachen" oder Abt. "Familiensachen") eine "Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung" nach dem Gewaltschutzgesetz. • Informieren Sie Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind. Machen Sie andere Personen bei einer konkreten Bedrohungslage auf Ihre Situation aufmerksam. Öffentlichkeit kann Sie schützen! Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle!“

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AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=Hopeless-Dream;1161923]Vielen lieben dank... Ich weiss sehr recht das ich eine einstweilige Verfügung gegen ihn anordnen kann hab mich schon schlau gemacht kenne eine sehr gute Anwältin aber das problem ist nicht das er es mit mir machen kann ich lass mich nicht einschüchtern aber er lässt sich doch nicht von so ner verfügung von irgendwas abhalten als ich ihm damit gedroht habe willste nicht wissen wie ich danach aussah der hat mich grün und blau geschlagen und meinen Eltern kann ich diese Nachricht nicht zumuten die werden ausrasten, wenn ich Glück habe nur das und wenn nicht dann bin ich ganz schnell verheiratet unswar egal mit wem, wenn du verstehst[/QUOTE] Nichts zu danken! Nicht drohen, sondern FAKTEN, TATEN sprechen lassen! Solchen Menschen kannst du nicht drohen! Und wenn er dich nicht in Ruhe lässt, so wartet wenn er gegen die Auflage verstößt, eben der Knast (drei Jahre) oder ne schöne Geldstrafe (je nach Ermessen)! Du, hör mal du hast dich schlagen lassen und ihn nicht angezeigt, sorry und du glaubst wirkich er würde es je lassen? Schau, wenn du jetzt nicht reagierst und aggierst, dann weiß ich auch nicht! Und hey wenn er es nicht verstehen sollte, trotz EV so schicke ihm doch mal paar Schränke vorbei, die ihm zeigen wie armseelig er ist! Der Kerl braucht ne Tracht Prügel, aber gewaltig! el-ma @ sixth-sense biibii du bist sooo süß :D Ich glaube nicht das sie mit ihm verheiratet war....es wird wohl wieder so ne beziehung gewesen sein

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AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=ibaauen;1161929]dann frag ich mich warum ihr "frauen" so blöd seit und solche beziehungen eingeht?! wenn ich das schon lese: mein EX lässt mich nicht in ruhe und so... klingt hart is aber so: selbst schuld...[/QUOTE] puidhar ga3dhenasch ibaauen ghar uzedjif la?;) ein schläger ist meist zu anfang der beziehung so tender, wie nichtmal milka es sein kann, sowas weiss man nicht, riecht man nicht und es ward noch keine nostradamus(in) geboren. ouahya selbst schuld ouaahhhhh

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Gast Hopeless-Dream

AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=sixth-sense;1161931]du darfst deinem ex keine Aufmerksamkeit schenken, nicht mit ihm reden, auf keine sms antworten, keinen Anruf entgegen nehmen, alles was du von ihm erhälst, seien es sms oder briefe, pakete etc. alles aufbewahren.. vorallem muss du dich in deinem Umfeld jemandem anvertrauen und es nicht auf die leichte Schulter nehmen, sowas fängt klein an und kann verheerende Folgen haben.. ich verstehe nicht was du mit deinen Eltern meinst, wissen die etwa von eurer Trennung nichts, und selbst wenn du zur Polizei gehst, ich denke mal, dass du volljährig bist und deine Eltern nicht darüber informiert werden müssen weder noch von denen irgendwelche zustimmung benötigen.. du hast geschrieben, dass du von ihm getrennt bist, also noch nicht geschieden, wenn du inzwischen einen Anwalt hast, lass dich beraten, und bitte darum, dass man dafür sorgt, dass dein ex sich dir nicht mehr nähern darf, da er sonst dafür bestraft wird.. kheir inschallah, möge allah swt. dich beschützen.. ich hab dir hier was rein kopiert, was nicht uninteressant ist! Dankeee das ist super lieb von dir...!!! Ich bin 23 und war 4 jahre mit ihm zusammen meine Eltern wissen nix davon da wir ja nicht verheiratet waren... Ich habe eine gute Freundin die weiss alles, falls mir was passiert weiss sie das er es war... Ich habe alle seine Drohsms gelöscht und Briefe oder Pakete hab ich nie erhalten und die Leute die wussten das wir zusammen waren wissen nur das wir glücklich waren der ist ein Psycho der weiss genau was er macht der droht mir nur persönlich oder per Telefon aber das kann ich ja nicht aufnehmen ich hab schon nummer gewechselt aber der hat sie rausbekommen und wenn ich nicht auf die Anrufe reagiere lauert er mir halt auf

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AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [url]http://www.elitepartner.de/magazin/immer-weiter-gehts-singlephasen-nach-der-trennung.html[/url] lies dir das mal durch.. Sieh zu, das du ihm keine angriffsfläche lässt. Wechsel alles... Handynr. aufjeden und such dir neue Freunde, falls ihr gemeinsame freunde habt. Und noch was... halt dich von den orten fern wo er sich aufhält.. Viel erfolg ich kann dir übrigens noch was raten... du musst abschalten mach urlaub!!!

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Gast Hopeless-Dream

AW: Mein Ex stalkt mich was soll ich tun? [QUOTE=MissKuzina;1161937]puidhar ga3dhenasch ibaauen ghar uzedjif la?;) ein schläger ist meist zu anfang der beziehung so tender, wie nichtmal milka es sein kann, sowas weiss man nicht, riecht man nicht und es ward noch keine nostradamus(in) geboren. ouahya selbst schuld ouaahhhhh[/QUOTE] :daumen hoch: das ist wahr ich wusste am Anfang doch nix davon und ein Schläger wurde er erst als ich mich getrennt habe am Tag der Trennung fing es an

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