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Wieviel Brautgabe wollt ihr haben


Gast soufyan123

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=Couscouswoman;1047039]mahr :weiss nicht::weiss nicht:[/QUOTE] Daran habe ich auch gedacht

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=Couscouswoman;1047039]mahr :weiss nicht::weiss nicht:[/QUOTE] Mahr = Sadak = Pflicht + Grundvoraussetzung für Gültigkeit einer Ehe "Abfindung" = komme nicht auf den Namen = kann im Ehevertrag vereinbart werden + keine Pflicht

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [B]Al-Mahr / As-Sadaq Linguistisch bedeutet Sadaq Wahrhaftigkeit. Fachspezifisch bezeichnet Sadaq die Verpflichtung des Ehemannes, ein Vermögenswert an die Ehefrau aufgrund des Zustandekommens einer Eheschließung auszuhändigen. Die Mahr gilt als zwingende von Allah auferlegte Erfordernis einer Eheschließung. Mahr und Sadaq gelten als Synonyme. Der Vermögenswert kann finanzieller oder materieller Natur sein. Für die Festlegung des Sadaq gibt es weder eine Obergrenze noch eine Untergrenze. Beide Vertragsparteien legen die Höhe der Mahr fest. ...und euch wurden alle anderen (Frauengruppen) für helal (zum Heiraten) erklärt, damit ihr mit eurem Vermögen (das Heiraten) anstrebt. (4:24) Die Gelehrten haben jedoch eine Untergrenze im Gegenwert von zehn Dirham und eine Maximum von 500 Dirham als Sunna festgelegt, um im ersten Fall ein Konsens mit den hanefitischen Meshab herzustellen, die dieses Minimum als Vacib betrachten, um im letzten Fall nach dem Vorbild des Propheten (s.a.s.) zu handeln, über den berichtet wird, dass er bei seinen Töchtern und Ehefrauen nie über diesen Maximalwert hinausging. Es gilt als Sunna, im Moment der Eheschließung die Höhe des Sadaq ausdrücklich zu vereinbaren, denn über den Propheten (s.a.s.) wird überliefert, dass er bei allen seinen Ehefrauen im Moment der Eheschließung die Höhe der Mahr festlegte. Dennoch, wenn bei der Eheschließung die Höhe nicht vereinbart wurde, ist die Ehe gültig. Die Aushändigung des Sadaq wird im Moment der Eheschließung Vacib und bindend für den Ehemann. Hierbei nimmt der Quran eindeutig Stellung: ...und gebt den Ehefrauen ihr Mahr als Nihla (Geschenk) (4:4) ...und wen ihr von ihnen heiratet, so gebt ihnen ihr Mahr – eine Pflichtabgabe...(4:24) Der Sadaq gilt als Eigentum der Ehefrau und ausschließlich sie alleine darf über dieses Vermögen bestimmen. ...und wenn ihr eine Ehefrau anstelle einer (anderen) Ehefrau heiraten wollt und ihr einer von ihnen eine großzügige (Mahr) gegeben habt, dann nehmt ihnen nichts weg! Wollt ihr es (ihnen) etwa in betrügerischer und eindeutig verfehlter Weise wegnehmen? (4:20) Der Zeitpunkt, an dem die Aushändigung des Mahr fällig wird, kann je nach Vereinbarung variieren. Die Aushändigung kann in Höhe des Gesamtbetrages noch vor Vollzug der Ehe erfolgen, sie kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, und wiederum kann vereinbart werden, dass ein bestimmter Teil gleich nach Eheschließung ausgehändigt wird, der übrige Teil erst zu einem späteren, genau festgelegten Zeitpunkt, beispielsweise bei Eheauflösung oder durch Tod des Ehemannes. All diese Zahlungsmodalitäten sind im Sinne der Scharia zulässig, solange beide Parteien hierin eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben. Wenn sie sich darauf einigen, dass ein bestimmter Teil noch vor Vollzug der Ehe fällig wird, kann die Ehefrau von ihrem Recht geltend machen, und als Konsequenz kann sie solange den Beischlaf mit ihrem Mann verweigern, bis er die Sadaq geleistet hat. Bei Vereinbarung „Zahlung zum späteren Zeitpunkt“ kann die Ehefrau von ihren Zurückhaltungsrecht nicht mehr Gebrauch machen, weil sie sich mit der zeitlichen aufschiebenden Bedingung einverstanden erklärt hatte. Fälligkeit bzw. Anspruch auf den Mahr Mit dem Vollzug der Ehe, nach dem die Ehepartner miteinander den Beischlaf vollzogen haben. Mit dem Tod des Ehepartners, unabhängig davon, ob der Beischlaf vollzogen wurde oder nicht. Der Anspruch auf die Hälfte von Mahr besteht dann, wenn die Eheschließung zustande kommt, die Ehescheidung aber noch vor Ehevollzug erfolgt. ...und wenn ihr von ihnen die Talaq-Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt habt, und während ihr ihnen bereits eine Mahr zugesprochen habt, dann (erhält sie) die Hälfte dessen, was ihr zugesprochen habt. (2:237) Der Anspruch auf Sadaq erlischt vollständig, wenn die Ehefrau ihrerseits die Eheauflösung vollzieht. Dies wird damit begründet, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Sadaq unter der Bedingung einer gültigen aufrechten Ehebeziehung erfolgt. Bei Auflösen der Ehe entfällt somit der Anspruch der Ehefrau auf Sadaq. Mahr-ul-Mithl Der Mahr kann bei Eheschließung entweder ausdrücklich oder bestimmt oder unbestimmt sein. Wenn die Mahr nicht definitiv bestimmt war, dann treten die Bestimmungen des Mahr-ul-Mithl ein. Die Höhe des „Mahr“ richtet sich, bei nicht näher bestimmter Vereinbarung, nach den Verhältnissen der Ehefrau. Als Basis werden die Familienmitglieder väterlicherseits herangezogen. Wenn die Familienmitglieder nicht existieren, so werden die Familienmitglieder mütterlicherseits als Basis herangezogen. Sollte auch diese nicht existieren, so nimmt man anhand der verheirateten Frauen in der Stadt, in der die Eheleute leben, den Mahr der Frauen als Ausgangsbasis. Die Bestimmung des „Mahr-ul-Mithl stützen sich auf einen Hadith: Abdullah ibn Masud (r.) urteilte über die Rechtsituation einer Frau, die einen Mann heiratete ohne mit ihr bei der Eheschließung die Höhe des „Mahr“ ausdrücklich zu vereinbaren. Der Ehemann verstarb schließlich, bevor beide die Ehe vollzogen. Abdullah (r.) urteilte, dass der Frau nach Maßgabe ihrer weiblichen Familienangehörigen ein angemessener Mahr zusteht. Außerdem muss sie in die Idda (Erbberechtigt), sodass sie ihn beerben durfte. Bei diesem Urteil stand Miqal ibn Sinan al-Aschdjai auf und sprach, dass der Gesandte (s.a.s.) genau so über eine seiner weiblichen Familienmitglieder namens Barva bint Waschiq urteilte. Abdullah (r.) war hocherfreut über diese Aussage. (Ü.v. Davud, Tirmithi) Gründe für die Zahlung des „Mahr“ – Vacib Ein Ehevertrag wird geschlossen, aber nicht alle Voraussetzungen wurden erfüllt. Z. B. War bei der Eheschließung kein Wali oder Zeugen anwesend. Dieser Vertrag gibt als „fasid“ (nichtig). Der Ehemann ist verpflichtet die Mahr an die Ehefrau zu zahlen, die Ehe gilt dann als annulliert. Erfolg die Eheauflösung noch vor dem Beischlaf, hat der Ehemann keine Verpflichtung zur Zahlung der Mahr, denn ein Fasid-Vertrag gilt als nicht geschlossener Vertrag. Eine Ehe wird aufgelöst, ohne dass vorher im Ehevertrag eine genaue Höhe des Mahr vereinbart wurde, oder beide Partner sich im Streitfall uneinig sind, über die Höhe. In diesem Fall erhält die Frau den „Mahr-ul-Mithl“. Bei der Eheschließung wurden vertragliche Vereinbarungen getroffen, die im Widerspruch zur Natur stehen. Aus diesem Grund gelten die Vereinbarungen als nichtig, „fasid“. Der Vertrag zieht keine rechtlichen Konsequenzen nach sich. z. B. Wird ein Vermögenswert vereinbart, der als haram zählt, wie die Schenkung von Alkohol, der vereinbarte Mahr befindet sich nicht rechtmäßig im Besitz des Bräutigam. Auch in diesem Fall greift „Mahr-ul-Mithl“. Der Wali verheiratet eine Frau und bestimmt den Mahr unter der Grenze des Mahr-ul-Mithl, ohne vorher die ausdrückliche Zustimmung der Frau einzuholen. In diesem Fall gilt die Vereinbarung als fasid. Der Ehefrau steht der Mahr-ul-Mithl zu. Die Funktion des Wali besteht eigentlich darin, die Interessen der Frau zu vertreten, was in diesem Fall unterblieb. Im Ehevertrag wird Vereinbart, das ein Teil des Mahr an einen der Familienmitglieder der Ehefrau gezahlt wird, z. B. an den Vater. Der Ehevertrag ist gültig, aber die Vereinbarungen sind fasid, deshalb erhält die Frau den Mahr-ul-Mithl.[/B]

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=Little_Woman;1047049]Mahr = Sadak = Pflicht + Grundvoraussetzung für Gültigkeit einer Ehe "Abfindung" = komme nicht auf den Namen = kann im Ehevertrag vereinbart werden + keine Pflicht[/QUOTE] Es gilt als Sunna, im Moment der Eheschließung die Höhe des Sadaq ausdrücklich zu vereinbaren, denn über den Propheten (s.a.s.) wird überliefert, dass er bei allen seinen Ehefrauen im Moment der Eheschließung die Höhe der Mahr festlegte. Dennoch, wenn bei der Eheschließung die Höhe nicht vereinbart wurde, ist die Ehe gültig. [url]http://de.zehirliok.com/node/5[/url]

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=Destiny89;1047021]Selber...alles aus eigener Tasche ..Hennaabend so wie hochzeitstag wird auch seitens der Frau finanziert.. das einzige was die Familie vom Mann bezahlt ist der Anzug des Mannes. (Früher war es das Kleid der Frau, aber das wollen die meisten Frauen nicht, denn dann wird nur 100 oder 150 euro für ein Kleid was einem nicht gefällt hingelegt) jetzt ist es so dass jeder seine Hochzeitssachen selber kauft. Bei uns gibt es sogar Mitgift -.- Teilweise richten die Eltern der Braut sogar die Wohnung der beiden komplett ein..in meiner Familie wird aber die Mitgift strengstens abgelehnt, da sie ein hinduistischer Brauch ist und mit dem Islam recht wenig zu tun hat.[/QUOTE] wird ja immer besser, die armen eltern. unglaublich, bekommt der kerl schon das kostbarste auf erden und dann auch noch für "lau". mitgift wäre dann ja noch die krönung. also ein wenig "mühe" oder was auch immer sollte der mann doch schon für seine zukünftige aufbringen dürfen. ich mein bei uns ist es schließlich so, dass der mann, sofern es keine verschwenderische hochzeit ist, für die kompletten kosten aufkommt und ich finde das hat auch seine richtigkeit. sollte sich madame natürlich noch nen negaf und sonstwas wünschen sieht es natürlich wieder anders aus. das einzig gute an eurer sache, finde ich, ist der grundsatz mit den drei nettogehältern. das ist echt eine klasse idee! wenn auch leider nicht auf alle einsetzbar, studenten, bauern usw. @little-woman: hast recht, das sind tatsächlich zwei verschiedene dinge, weiß aber leider auch nicht wie sich das "unterhaltsrecht" für die frau nach der scheidung nennt.

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=Karima_1980;1046857]10 Tausend €uros will ich schon für sadak haben:D[/QUOTE] Die Gelehrten haben jedoch eine Untergrenze im Gegenwert von zehn Dirham und eine Maximum von 500 Dirham als Sunna festgelegt, um im ersten Fall ein Konsens mit den hanefitischen Meshab herzustellen, die dieses Minimum als Vacib betrachten, um im letzten Fall nach dem Vorbild des Propheten (s.a.s.) zu handeln, über den berichtet wird, dass er bei seinen Töchtern und Ehefrauen nie über diesen Maximalwert hinausging. :mad::mad:

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=Couscouswoman;1047061]Es gilt als Sunna, im Moment der Eheschließung die Höhe des Sadaq ausdrücklich zu vereinbaren, denn über den Propheten (s.a.s.) wird überliefert, dass er bei allen seinen Ehefrauen im Moment der Eheschließung die Höhe der Mahr festlegte. Dennoch, wenn bei der Eheschließung die Höhe nicht vereinbart wurde, ist die Ehe gültig. [url]http://de.zehirliok.com/node/5[/url][/QUOTE] Hier geht es ja lediglich um die Höhe des Sadak.

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Gast nadorgirl89

AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben kommt drauf an. ich will den mann ja nicht dazu zwingen einen credit zu nehmen. wenn er es sich nicht leisten kann und ich ihn liebe und er mich, reicht mir einen koran, weil ich dann weiss das ich glücklich mit ihm zusammen leben werde ohne, das er sich jedes mal gedanken darüber macht wie er seine schulden abbezahlen soll und das gleiche gilt auch für die hochzeit wenn es nicht geht, eine riesen große hochzeit zu feiern wie ich es mir wünsche dann geht es halt nicht. ich mein am ende lebt man zusammen und wenn dann der man schulden hat sind es auch meine schulden weil wie dann eins sind.

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=nadorgirl89;1047079]kommt drauf an. ich will den mann ja nicht dazu zwingen einen credit zu nehmen. wenn er es sich nicht leisten kann und ich ihn liebe und er mich, reicht mir einen koran, weil ich dann weiss das ich glücklich mit ihm zusammen leben werde ohne, das er sich jedes mal gedanken darüber macht wie er seine schulden abbezahlen soll und das gleiche gilt auch für die hochzeit wenn es nicht geht, eine riesen große hochzeit zu feiern wie ich es mir wünsche dann geht es halt nicht. ich mein am ende lebt man zusammen und wenn dann der man schulden hat sind es auch meine schulden weil wie dann eins sind.[/QUOTE] Eine gute und vernünftige Einstellung. :)

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=Little_Woman;1047071]Hier geht es ja lediglich um die Höhe des Sadak.[/QUOTE] ja wenn sie nicht festgelegt ist ist die ehe dennoch gültig, das bedeutet er muss nicht sofort bezahlen man kann vertraglich festhalten das er auch zu ein späteren zeitpunkt zahlt ob das jetzt ein euro ist oder mehr bleibt ihn überlassen also ich überlasse ihn was er eintragen lassen will und wäre auch nicht verletzt wenn er eine niedrige summe eintragen lässt

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben Manchmal liegt es auch daran dass die Tochter sehr bescheiden ist aber die Eltern ihre Vorstellung haben. Bist du nicht deren Meinung heisset es du verkaufst dich unter wert ( in ihren Augen) .

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=Couscouswoman;1047085]ja wenn sie nicht festgelegt ist ist die ehe dennoch gültig, das bedeutet er muss nicht sofort bezahlen man kann vertraglich festhalten das er auch zu ein späteren zeitpunkt zahlt[/QUOTE] Richtig. Laut deines geposteten Textes ist es so. Ich hatte bei meiner Aussage eigentlich an einen Hadith, der Sadak betrifft gedacht, in dem ein Mann heiraten wollte und nichts für den Sadak hatte. Der Prophet (sas) schickte ihn, etwas zu für den Sadak zu suchen und riet ihm nicht, den Sadak erst später zu entrichten. Als der Mann nichts fand, fragte er ihn, ob er Suren aus dem Qur´an auswendig könne und diese sollte er dann als Sadak nehmen. Fazit: Lieber etwas von ideellem Wert als etwas später nachzureichen. (Meine Interpretation).

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AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben [QUOTE=Couscouswoman;1047085]ja wenn sie nicht festgelegt ist ist die ehe dennoch gültig, das bedeutet er muss nicht sofort bezahlen man kann vertraglich festhalten das er auch zu ein späteren zeitpunkt zahlt ob das jetzt ein euro ist oder mehr bleibt ihn überlassen also ich überlasse ihn was er eintragen lassen will und wäre auch nicht verletzt wenn er eine niedrige summe eintragen lässt[/QUOTE] SO weit ich weiss darf man das gar nicht, sprich er schreibt in Zuija er gibt dir 5.000 Euro Sadak aber am Ende gibt er dir 2.000 Euro.:weiss nicht:

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Gast Wilde_Hilde

AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben Je religöser der Mann ist desto weniger Brautgabe. Religiosität bestimme ich anhand der auswendig gelernten Suren ausm Quran :D:D Mal ehrlich über 1000€ ist Schwachsinn oder? Egal wie gut die finanzielle Lage des Mannes ist :weiss nicht: Ich hab von einer Schwester erzählt bekommen, dass eine Bekannte von ihr "nur" ein Quran verlangt hat. money money rules the world :hihi:

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Gast Wilde_Hilde

AW: Wieviel Brautgabe wollt ihr haben Jungs, alles wird teurer, seht euch z.B die Sprit und Lebensmittelpreise an, wie kann man dann verlangen, dass die Mahr günstig wird? Ihr geht ja auch nicht zum Aldi und feilscht mit dem Geschäftsführer um die Preise, wenn ihr was haben wollt dann müsst ihr auch bereit sein zuzahlen :mad:

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