Das Auswärtige Amt hat auf seiner Internetpräsenz seine Reise und Sicherheitshinweise für Marokko aktualisiert (24.10.2023). Folgende Änderungen sind auf der Seite zu lesen:
„Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen, auch im Zusammenhang mit öffentlichen Sportveranstaltungen, können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Derzeit kommt es in Marokko immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen, insbesondere bei einer zunehmenden Verschärfung der Lage in Gaza, ist auch in den nächsten Wochen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.
Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
– Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig, wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen.
– Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit Meinungsäußerungen zum Konflikt.
Grenzregion zu Algerien
Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, s. auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.
Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.
Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.„