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Faisel

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Salam Bruder vielleicht kannst du mir weiter helfen und zwar habe ich in Marokko geheiratet am Februar 2020 und ich und meine frau ist zu mir gekommen nach Deutschland Oktober 2021  wir haben uns getrennt März 2022 und ich habe die Scheidung eingereicht (meine Frage ist darf sie jetzt in Deutschland bleiben ?)  und muss ich ihr Unterhalt zahlen ?)weil ihr Aufenthaltstitel abläuft Anfang Dezember diesen Jahres  sie hat nicht mal b1 Sprachkurs sie behaupt bei der Polizei das ich sie geschlagen habe obwohl das nicht stimmt und fängt an zu lügen es hat sich raus gestellt das mich nur verarscht hat ich wäre dir super dankbar wenn du mir helfen könntest ?oder jemanden weist der mir helfen kann?

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Eigentlich nicht. Die Grundvoraussetzung (Familiennachzug) ist nicht mehr gegeben.

Meld das der Ausländerbehörde und die tun ihre Arbeit.

Behaupten kann sie ja viel wenn der Tag lang ist, im Endeffekt ist es Aussage gegen Aussage. 

Schwierig sowas zu beweisen.

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Sobald mir bekannt ist, muss ein Ehepaar mindestens 3 Jahren verheiratet gewesen sein damit der andere Ehepartner in Deutschland bleiben darf. Wenn man weniger zusammen war als 3 Jahre muss der Ehepartner wieder zurück  nach Marokko. War zumindest bei mir so wurde mir von der Ausländerbehörde so mitgeteilt.

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temporarilynotavailable

Salam alaykum,

sie hat keinen Anspruch darauf in Deutschland zu bleiben, da ihr nicht mehr verheiratet seid und sie mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt haben muss um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
 

Du hast dich sicher in Marokko verheiraten und scheiden lassen, dann lass deine Scheidungspapiere übersetzen und reich diese bei den deutschen Behörden ein (auch bei der Ausländerbehörde) den Rest erledigen die. 
 

Solltest du die Wahrheit sagen, wünsche ich dir viel Erfolg und Glück für dein weiteres Leben. Solltest du aber die Unwahrheit sagen und du hast sie wirklich misshandelt (psychische Gewalt ist auch eine Form der Misshandlung!) dann wünsche ich dir, dass du von Allah swt die gerechte Strafe bekommst.

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  • Mitglied

Sie ist nicht schwanger sonst hätte ich Bescheid bekommen von ihre Anwältin und sie kennt die Wahrheit  Allah kennt die Wahrheit 

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Ausländische Ehegatten von Deutschen bekommen ein eigenständiges, d.h. von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht, wenn sie drei Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft und mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.

 

Das bedeutet das Sie bis spätestens Dezember ein Schreiben von der auslandsbehörde bekommt der ein Nachweis für die Ausreise zum fixierten Tag belegt. (Flugticket) 

 

adieu Liebe Frau:) 

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  • Mitglied

Salam Alaikum, inscha Allah nimmt die sich einen Job fängt anzuarbeiten, dann muss sie auch nicht das Land verlassen. Was ich absolut nicht verstehe ok du hast dich getrennt bzw ihr. Warum kann es nicht im guten auseinander gehen? Und du hilfst ihr, ihre papiere zu machen? 

Stell dir mal vor es ist deine Schwester oder deine Tochter trennt euch doch im guten.

Als geschiedene ist das Leben sowieso schwer und dann noch in Marokko. 

Sie kann doch ihre Papiere machen und hier bleiben. 

Wo ist das Problem. 

Schade das ich sie nicht kenne ich würde ihr so helfen, aber inscha Allah findet sie Menschen um sie herum die ihr helfen. 

Manchmal sind verbale Schläge schlimmer, als mit der Hand. 

Mach es für Allah und lass sie hier, sie ist keine Ware die man zurück schickt, nach dem ausprobiert hat. 

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  • Mitglied
vor 15 Stunden schrieb Faisel:

Salam Bruder vielleicht kannst du mir weiter helfen und zwar habe ich in Marokko geheiratet am Februar 2020 und ich und meine frau ist zu mir gekommen nach Deutschland Oktober 2021  wir haben uns getrennt März 2022 und ich habe die Scheidung eingereicht (meine Frage ist darf sie jetzt in Deutschland bleiben ?)  und muss ich ihr Unterhalt zahlen ?)weil ihr Aufenthaltstitel abläuft Anfang Dezember diesen Jahres  sie hat nicht mal b1 Sprachkurs sie behaupt bei der Polizei das ich sie geschlagen habe obwohl das nicht stimmt und fängt an zu lügen es hat sich raus gestellt das mich nur verarscht hat ich wäre dir super dankbar wenn du mir helfen könntest ?oder jemanden weist der mir helfen kann?

Naja wenn die Polizei wegen Gewalt eingeschaltet wurde und ggbf auch das Frauenhaus involviert ist, hat sie gute Chancen hier zu bleiben. Was ausschlaggebend ist, ist dann der Opferschutz. Unabhängig davon wie die Wahrheit erstmal aussieht. 

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  • Mitglied
vor 7 Minuten schrieb Bruder74:

Auf welcher Grundlage könnte sie hier bleiben? Vor wen muss die Dame beschützt werden, damit das Opferschutz Gesetz angewendet werden kann. 
 

Opferschutz greift bei Menschenhandel und Verfolgung. 
 

Ich gebe der Frau drei Monate, dann steht die bei Faisal mit Plan B vor der Türe und weint. 
 

Ich kenne einen sehr ähnlichen Fall und hab dann erstmals gestaunt, wie sich die Sachlage plötzlich immer zu Gunsten der Frau ändert. Natürlich berechtigt, wenn Gewalt im Spiel war aber auch eben total viele Fälle erlogen um hier zu bleiben. Noch schlimmer dann, wenn so gelogen wird, dass der Ex plötzlich selbst noch eine Strafe befürchten muss.

 

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Marocleone1980
vor 17 Stunden schrieb Faisel:

Salam Bruder vielleicht kannst du mir weiter helfen und zwar habe ich in Marokko geheiratet am Februar 2020 und ich und meine frau ist zu mir gekommen nach Deutschland Oktober 2021  wir haben uns getrennt März 2022 und ich habe die Scheidung eingereicht (meine Frage ist darf sie jetzt in Deutschland bleiben ?)  und muss ich ihr Unterhalt zahlen ?)weil ihr Aufenthaltstitel abläuft Anfang Dezember diesen Jahres  sie hat nicht mal b1 Sprachkurs sie behaupt bei der Polizei das ich sie geschlagen habe obwohl das nicht stimmt und fängt an zu lügen es hat sich raus gestellt das mich nur verarscht hat ich wäre dir super dankbar wenn du mir helfen könntest ?oder jemanden weist der mir helfen kann?

Lieber Bruder wenn du getrennt bist mit ihr wenn sie Arbeits Erlaubnisse hat , dann würde ich sie arbeiten gehen lassen lass dich hier in Deutschland scheiden sie soll arbeiten gehen .

Oder sie lässt sich scheiden sie soll arbeiten gehen so würde ich das machen

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  • Mitglied

Such dir einen guten Anwalt und dann regelt sich alles von selbst. Zu dem anderen, ja du könntest sie unterstützen und ihr ein Daueraufenthalt ermöglichen und  Nächstenliebe walten lassen und Hasanat sammeln.

Aber ehrlich gesagt, warum solltest du ihr helfen, wenn sie dich als Gewaltätiger Mann anprangert? Ich sag's dir, wie es ist, zieh rechtzeitig die Reisleine....Kontaktabbruch und ALLES nur noch über Anwalt 

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