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Grundstücke verkaufen in Marokko Problem!!!


Yassin00

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Salam,

 

wir sind eine Erbengemeinschat aus mehreren Personen( Geschwister).  Bis auf einen Bruder haben wir neben der deutschen Staatsangehoerigkeit die la card. Die Grundstuecke wurden mittlerweile aufgeteilt zwischen den Familien meines Vaters und uns. Jetzt ist es so, dass mein Bruder, der ohne la card, sein Erbe nicht haben will, er verzichtet. Wir haben Käufer fuer die Grundstuecke, jedoch sagt man uns, dass mein Bruder auf sein Erbe notariell verzichten muss, das geht aber nur wenn er eine la card hat. Er will diese jedoch nicht beantragen, weil er hier im oeffentlichen dienst arbeitet und seine behoerde in dem bereich eine doppeltstaatsangehoerigkeit nicht duldet so seine aussage.

 

Hat man  mit der la card wirklich auch die marokkanische Staatsangehoerigkeit? Gibt es keine Moeglichkeit wie es noch gehen kann? Sukran und liebe Gruesse yassin 

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vor 5 Stunden schrieb Yassin00:

Salam,

 

wir sind eine Erbengemeinschat aus mehreren Personen( Geschwister).  Bis auf einen Bruder haben wir neben der deutschen Staatsangehoerigkeit die la card. Die Grundstuecke wurden mittlerweile aufgeteilt zwischen den Familien meines Vaters und uns. Jetzt ist es so, dass mein Bruder, der ohne la card, sein Erbe nicht haben will, er verzichtet. Wir haben Käufer fuer die Grundstuecke, jedoch sagt man uns, dass mein Bruder auf sein Erbe notariell verzichten muss, das geht aber nur wenn er eine la card hat. Er will diese jedoch nicht beantragen, weil er hier im oeffentlichen dienst arbeitet und seine behoerde in dem bereich eine doppeltstaatsangehoerigkeit nicht duldet so seine aussage.

 

Hat man  mit der la card wirklich auch die marokkanische Staatsangehoerigkeit? Gibt es keine Moeglichkeit wie es noch gehen kann? Sukran und liebe Gruesse yassin 

wslm,

das ist mir neu, dass ein Arbeitgeber damit ein Problem haben könnte.
In meinem privaten Umfeld arbeitet jemand im öffentlichen Dienst und musste vor Antritt ein erweitertes Führungszeugnis einreichen, aus dem die doppelte Staatsbürgerschaft hervorgeht (die Person wusste das nicht mal). Das war kein Thema.

Davon abgesehen befürchte ich, dass man bei den marokk. Behörden (im Glücksfall) auch nur weiterkommt, wenn man genau das liefert, was gefordert wird. Das ist hier nunmal die la Card. Und die scheint nach Angabe von Aiman76 Pflicht zu sein.

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Hat er denn jemals die marokk. Staatsbürgerschaft abgelegt? So wie die deutschen & marokk. Behörden uns mitteilen, kann 1. die marokk. Nationalität nie abgelegt werden und 2. haben Marokkaner einen Sonderstatus bzgl. doppelter Staatsbürgerschaft.

Im Konsulat,  kann er ohne gültige "la Carte national" absolut nichts machen. Alle Dokumente (Bürgschaft etc) die man sich ausstellen lässt, werden mit der Nummer der Carte National versehen. Selbst mit einem abgelaufenem Ausweis,  wird nichts ausgestellt.

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vor einer Stunde schrieb MmeMim82:

Hat er denn jemals die marokk. Staatsbürgerschaft abgelegt? So wie die deutschen & marokk. Behörden uns mitteilen, kann 1. die marokk. Nationalität nie abgelegt werden und 2. haben Marokkaner einen Sonderstatus bzgl. doppelter Staatsbürgerschaft.

Das ist tatsächlich so (wusste ich nicht). Hier eine Auslegung vom Anwalt:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbuergerung-kann-ich-meine-marokkanische-staatsangehoerigkeit-behalten_161302.html

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Gast RedouanMaroc

Wir Marokkaner gelten als Doppelstaatler, sofern wir die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Sollte uns in Marokko der Staat festnehmen oder uns verfolgen, wird der deutsche Staat nichts veranlassen, da wir in Marokko weiterhin als Marokkaner gelten. 
Das Ganze hat jedoch keinen Einfluss auf die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, und zwar selbst dann nicht, wenn man verbeamtet wird (einige Beamte im Freundeskreis, die selbst aus Marokko kommen).

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Salam und vielen Dank fuer eure zahlreichen Antworten, ihr habt mir damit sehr geholfen. lg

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ichbinich007
vor 5 Stunden schrieb Yassin00:

Salam und vielen Dank fuer eure zahlreichen Antworten, ihr habt mir damit sehr geholfen. lg

Salam ua aleikum, auch ich arbeite im öffentlichen Dienst und es ist bekannt, dass Marokko nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt und somit die Doppelstaatsangehörigkeit gegeben. 

Egal ob er nun die marokkanische Karte beantragt oder nicht, er ist nach deutschem Recht Doppelstaatsangehöriger. 

Da ich wie gesagt, selber im öDienst tätig bin, kann ich aus Erfahrung sagen, dass es kein Problem ist. 

 

 

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