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Scheidung in Marokko oder Deutschland?


Djingis

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  • Mitglied

AW: Scheidung in Marokko oder Deutschland? Auch wenn der Threadsteller sich schon bedankt hat, möchte ich einige Hinweise noch etwas präzisieren bzw. richtig stellen: Wenn man in Deutschland geschieden wird, muss man das Trennungsjahr auch dann abwarten, wenn die Ehe einvernehmlich geschieden wird. Wenn die Ehegatten dabei natürlich das Trennungsdatum -nennen wir es einmal- "vordatieren", kann der Familienrichter dies in aller Regel nicht nachprüfen und wird es notgedrungen akzeptieren. „Legal“ ist eine Scheidung auch ohne Ablauf des Trennungsjahres sonst nur, wenn eine Härtefallsituation vorliegt. Dies wären z.B. Gewalttätigkeiten, Alkoholmissbrauch, Straftaten, schwere Beleidigungen oder Drohungen (die Betonung liegt auf schwer). Nach dieser Trennungszeit wird die Ehe geschieden, wenn die Ehepartner dem zustimmen. Lehnt ein Ehepartner die Trennung ab, so muss das Scheitern der Ehe bewiesen werden. Es können auch Zeugen vernommen werden. Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe als „zerrüttet“. Eines Beweises bedarf es nicht. Ein weiteres Aufschieben (kein verhindern) ist nur bei einer außergewöhnlichen Härte des die Scheidung ablehnenden Ehepartners denkbar, z.B. Suizidgefahr trotz Therapie. Bereits seit 1998 gibt es auch keine Ehe-Annullierung (wegen Nichtigkeit) mehr. Es existiert nach den §§ 1313 ff BGB neben der Scheidung nur noch die sehr eng begrenzte Möglichkeit einer Aufhebung. Die Voraussetzung für eine Aufhebung sind in § 1314 geregelt, z.B. arglistige Täuschung, Geschäftsunfähigkeit, ein Partner ist bereits verheiratet usw. Mit anderen Worten: Dies sind schon schwerwiegende Gründe. Eine Aufhebung wegen Kurzfristigkeit (6 Monate) gibt es im deutschen Recht nicht und dies würde auch der ganzen Intention widersprechen, die der Gesetzgeber an das heute geltende Ehe- und Scheidungsrecht knüpft. Wann immer es zu einer Scheidung kommt, bei der grundsätzlich das Recht verschiedene Länder (Marokko, Deutschland) denkbar ist, muss internationales Privatrecht beachtet werden. Bei einer Scheidung vor einem deutschen Gericht, wozu offenbar ja der Threadsteller neigt und dessen formale Zuständigkeit nach § 606 a ZPO gegeben ist, bedeutet dies, dass nach Art. 14 EGBGB die sogenannte Stufenregelung zur Anwendung kommt: 1. Stufe - Gemeinsame Staatsangehörigkeit: Es kommt das Heimatrecht zur Anwendung. Da dies beim Ausgangsfall nicht gegeben ist, kommt diese Stufe nicht zum Tragen. 2. Stufe – Bei verschiedenen Staatsangehörigkeiten kommt das Recht zur Anwendung, wo die Partner ihren gemeinsamen Aufenthalt hatten. Diese Konstellation scheint beim Ausgangsfall zu bestehen und danach käme deutsches Recht zur Anwendung. Deshalb nur zur Ergänzung: 3. Stufe - Gemeinsame enge Verbundenheit: Wenn keine gemeinsame Staatsangehörigkeit und kein gemeinsamer Aufenthalt vorhanden ist, muss das Scheidungsstatut durch Auslegung ermittelt werden. Selbstverständlich kann man in einem [U]notariellen[/U] Ehevertrag auch eine andere Regelung treffen. Die Scheidungsfolgen, wie z.B. das Unterhaltsrecht würden allerdings auch dann nach deutschem Recht geregelt werden.

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  • 6 Jahre später...
  • Mitglied
KADOURI ALMOSTAPHA

kadouri al mostapha
ich bin anwalt aus marokko ruf mich an watsap:00212674153356
E-mail:avocat1982kadouri@gmail.com

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Am 20.10.2012 um 14:39 schrieb Djingis:

Salam, ich weiß das ist nicht das richtige Forum für das Thema, aber ich habe kein passendes gefunden. Meine Frau ist Marokkanerin und ich bin deutscher Staatsbürger, wir habe in Marokko geheiratet und es hier anerkennen lassen. Jetzt möchte ich mich scheiden lassen. Muss ich das in Deutschland machen, oder kann ich das auch in Marokko machen? Habe gedacht dort geht es evtl. schneller wenn ich sie verstoße. Kennt sich irgentjemand aus, oder habt ihr eine Adresse von Leuten die sich auskennen hier oder in MArokko?

Du willst dich scheiden , das ist legitim aber denke an dieses Mädchen, das Möglicherweise keine Familie hier hat und keinen Schutz. Wenn du Anstand hast gib ihr die Chance hier weiter zu leben, damit sie eine Existanz aufbauen kann , vielleicht muss sie ihre Familie in Marokko unterstützen. Zeige einfach Größe auch wenn die Ehe zwischen euch ruiniert ist, letzendlich seid ihr beide für dieses bittere Ergebnis verantwortlich. Versuche Sie nicht zu bestrafen oder mit der Abschiebung zu drohen, es reicht , das sie hier komplett fremd und einsam leben muss...Sie ist nicht im Paradis. Sie wird hart arbeiten und malochen um zu überleben....!!

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  • 1 Jahr später...
  • Mitglied


Bei einer internationalen Eheschließung gelten andere Regeln. Vermutlich gibt es da bestimmte Aspekte, die man beachten muss. So ist das leider mit den Formalitäten. Habt ihr denn schon beide einen Anwalt für die scheidung eingestellt? Da du deutscher Staatsbürger bist, musst du dich auch an die deutschen Behörden wenden. In welcher Sprache ist den euer Eheschließungszertifikat? Ich glaube, da gibt es so viele Feinheiten, dass man sich lieber an einen Scheidungsanwalt wendet um sich die Situation erklären zu lassen.

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  • 8 Monate später...
  • Mitglied

Salam aleikum wr wb

Es geht mir darum hat schonmal einer von euch Erfahrungen mit Schein Ehen gemacht, wenn ja welche .

Ich habe welche gemacht und möchte es beenden .

Ich suche einen Weg daraus zu kommen.

Aus dieser Schein Ehe 

Gott ist groß

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  • Mitglied
vor 4 Minuten schrieb Bruder74:

Was du alles erlebt hast. Maschallah ????

Willst du dich über mich lustig machen Bruder74

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  • Mitglied
vor 1 Minute schrieb Marocleone:

Willst du dich über mich lustig machen Bruder74

Ich bin ein Mann geblieben mache meine Arbeit rauche nicht trinke nicht ich bete meine Gebete al hamdoulilah .

Das alles habe ich erlebt aber ich bleibe stark .

Immerhin ein Mann Al hamdoulilah 

Mit Löwenherz

 

 

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