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Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ?


Gast ThaiMaroc

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? die doppelte staatsbürgerschaft haben wir marocs eigentlich schon automatisch- marokko gibt uns nicht ganz "frei", so dass man praktisch die deutsch-marokkanische staatsbürgerschaft hat, das erkennt man ja auch daran, dass die sich in marokko mehr für deinen marokkanischen personalausweis interessierten und nicht für deinen deutschen

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? Das stimmt ohne den marokkanischen personalausweis lassen die dich gar net einreisen und du wirst noch blöd angeguckt hehehe nur weil man hald deutsch ist :p

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? [QUOTE=Firdaous;85794]Das stimmt [B]ohne den marokkanischen personalausweis lassen die dich gar net einreisen[/B] und du wirst noch blöd angeguckt hehehe nur weil man hald deutsch ist :p[/QUOTE] Das ist etwas übertrieben:rolleyes:

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? Also: du hast die marokkanische Staatbürgerschaft, wenn du in Marokko geboren wirst oder wenn dein Vater marrokanisch ist. Du musst nur ein Familienbuch beantragen wenn du eine eigene Familie gründest (also das mit den Geburtsurkunden). Dafür brauchst du aber Unterlagen aus Marokko. Wird dein Kind hier geboren, wird es dann dort eingetragen. Ist der Vater jedoch nicht Marokkaner, musst du einen Einbürgerungsantrag für dein Kind in Marokko stellen. Wie aufwendig das ist, weiß ich nicht. Die "deutschen" Marokkaner sind also alle noch marokkanische Staatsbürger, du kommst da nur auf Antrag raus. Aber wer will das schon:D

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? [QUOTE=Dalila;85956]Also: du hast die marokkanische Staatbürgerschaft, wenn du in Marokko geboren wirst oder wenn dein Vater marrokanisch ist. Du musst nur ein Familienbuch beantragen wenn du eine eigene Familie gründest (also das mit den Geburtsurkunden). Dafür brauchst du aber Unterlagen aus Marokko. Wird dein Kind hier geboren, wird es dann dort eingetragen. Ist der Vater jedoch nicht Marokkaner, musst du einen Einbürgerungsantrag für dein Kind in Marokko stellen. Wie aufwendig das ist, weiß ich nicht. Die "deutschen" Marokkaner sind also alle noch marokkanische Staatsbürger, du kommst da nur auf Antrag raus. Aber wer will das schon:D[/QUOTE] Die frage war auf einen Bekannten gestellt der Deutsch ist und mit einer Marokkanerin verheiratet ist. Sie wollen beide Staatsbürgerschaften für das Kind. Allerdings wird es jetzt hier auch für mich interessant. Mutter Deutsche , Vater Marokkaner . Kind hat nun die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und wurde auch auf den marokkanischen Konsulat gemeldet. Aber wir haben nicht wirklich was in die Hand bekommen. Welche Unterlagen werden denn nun benötigt um ein marokkanisches Stammbuch zu bekommen ? Marokkanische Unterlagen von meinen Mann sind alle hier in Deutschland vorhanden.

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unwichtig2001

AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? Hallo, also wenn der Mann Marokkaner ist und in Marokko geboren wurde, muss er das Familienbuch in Marokko beantragen. Nur der Mann kann ein Familienbuch beantragen. Wenn dann das Kind in Deutschland geboren wurde wird das Kind im marokkanischen Konsulat in Deutschland eingetragen. So war das bei uns.

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? Das stimmt. Nur der marokkanische Mann kann ein Familienbuch beantragen. Das geht auch tatsächlich nur in Marokko, und zwar an seinem Geburtsort oder dem seiner Eltern. Als deutscher Vater ist das Ganze viel schwieriger. Da muss die Frau in ihrer Geburtsstadt eine [B]Einbürgerung für das Kind beantragen[/B]. Das Ganze wird auch gerichtlich geprüft. Es ist sowohl zeit- als auch kostenaufwendig. Ich kenn tatsächlich noch niemanden, der das gemacht hat. Mir steht das auch noch bevor, ich bin aber selbst nie solange in Marokko, um das zu schaffen. Hat das schon jemand gemacht? Was könnt ihr uns dazu sagen? Würd mich über Infos sehr freuen.

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? Also wir wollen in Mai nach Marokko , wäre auch für mich interessant wenn ich schon die kompletten unterlagen bereits dabei hätte

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unwichtig2001

AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? Ihr braucht nur das Familienbuch seiner Eltern. Alles andere bekommst Du eh in Marokko. Bei uns war es so, da ich halbe marokkanerin bin, brauchte ich nur meine Abstammungsukunde aus Berlin mitbringen. ( Marokkanische Botschaft) Und das Famielenbuch meiner Eltern. Das war´s. Alles andere aus Marokko. Wenn er in Marokko geboren wurde bekommt er eh alles in Marokko.

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? Dazu kann ich auch was sagen,wenn der Vater kein Marokkaner ist,wird das Kind auch keine marokkanische Papiere Kriegen,weil die Kinder nach den Vater gehen und nicht nach der Mutter.Das gleiche gilt auch für das Familienstammbuch. Mir würde immer gesagt,was wollt ihr mit den Marokkanischen Pass,der ist nichts Wert,wir sollten froh darüber sein,das die Kinder Europäer sind.

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? Das Ganze hat sich damit geändert, als die rechtliche Stellung unehelicher Kinder geregelt wurde. Also: Kinder, die unehelich geboren werden (was in Marokko immer mehr zum Problem wurde) konnten früher nie angemeldet werden. Seit ca. 2 Jahren kann auch die marokkanische Mutter ein Familienbuch beantragen. Also ist ein marokkanischer Vater nicht zwingend notwendig (wenn auch von den Mitarbeitern der Behörden eher gewünscht), so dass man als Ehefrau eines "Ausländers" sein Kind eintragen lassen kann. Kinder müssen dann eingebürgert werden und haben dann ein Familienbuch!!! Ich denke die Herrschaften müssen sich daran gewöhnen, auch wenn es ihnen schwerfällt.

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? Mein Mann ist in Marokko geboren und dann wäre es in meinen Fall das Stammbuch meiner deutschen Eltern vorzeige. Diese ist auch schon in arabisch übersetzt wurde auch bei der Eheschliessung in Marokko benötigt und habe noch alles vorhanden Meine Tochter hat den deutschen Pass seitdem sie 7 Wochen alt ist, da sind wir schon nach Marokko geflogen und haben die Geburt dort gefeiert. Ich will nur mal später wenn es um rechtliche Dinge geht, das dies auch dort gilt und das nun mal ihr Vater vielleicht was vererbt oder ähnliches dann in Marokko keine Probleme gibt.

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AW: Doppelte Staatsbürgerschaft und Familienstammbuch ? [QUOTE=Dalila;89113]Das Ganze hat sich damit geändert, als die rechtliche Stellung unehelicher Kinder geregelt wurde. Also: Kinder, die unehelich geboren werden (was in Marokko immer mehr zum Problem wurde) konnten früher nie angemeldet werden. Seit ca. 2 Jahren kann auch die marokkanische Mutter ein Familienbuch beantragen. Also ist ein marokkanischer Vater nicht zwingend notwendig (wenn auch von den Mitarbeitern der Behörden eher gewünscht), so dass man als Ehefrau eines "Ausländers" sein Kind eintragen lassen kann. Kinder müssen dann eingebürgert werden und haben dann ein Familienbuch!!! Ich denke die Herrschaften müssen sich daran gewöhnen, auch wenn es ihnen schwerfällt.[/QUOTE] Das war nicht nur bei uneheliche kinder der fall,auch bei eheliche kinder war das der fall,wieso weshalb warum,keine ahnung,jeder hat was anderes gesagt,ich hätte echt keine lust auf Kopfschmerzen und hab auf die Marokkanischen Papieren usw.verzichtet,was ich bis heute nicht bereue:cool: Ich find die Leute dir dort Arbeiten,haben je kein plan was die dort machen,hauptsache die haben ein Anzug an:rolleyes: Das sich das ganze jetzt geändert hat,find ich Klasse,hat aber lange gedauert.:rolleyes:

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