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Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname???


Gast zuckerschnute

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Gast zuckerschnute

Hello, wie habt ihr das gemacht nach der Heirat...habt ihr den Namen eures Mannes angenommen oder Doppelnamen, oder euren Mäfchennamen behalten....??? Empfehlungen

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Gast 7bubu-Tata-Bu3

AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? Nimm den Namen vom Nachbarn, vielleicht bist du dann zufrieden... Nein im Ernst. Ist das im Islam nicht haram, den eigenen Namen zu ändern? Habe das schon öfter gelesen. Doppenamen sind erlaubt, aber den eigenen Namen darf man[U] nicht[/U] ablegen. So kenne ich das!

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AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? Wie bereits meine Vorposterin geschrieben hat, ist es nicht erlaubt den Namen abzulegen. Du kannst lediglich zwischen Mädchen- oder Doppelname wählen. Ich wär für einen Doppelnamen :)

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Gast DekorativeFEE

AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? Ich habe auch ein Doppelnamen. denn Namen von meinem Vater würde ich niemals ablegen.:D erst Papis Namen und dann von meinem Mann!!

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Laroussa2012

AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? [url]http://www.diewahrereligion.tv/frauen/?p=138[/url] Ich habe vor kurzem standesamtlich geheiratet und habe den Namen meines Mannes angenommen. Ich habe mich vorher nicht darüber informiert wie das islamische geregelt ist..uns hat auch niemand drauf aufmerksam gemacht. Ich habe mir aber vorgenommen beim Standesamt anzurufen um zu fragen ob eine Änderung möglich ist. ggf. Doppelnamen. Ich finde es schon komisch wenn man Kinder hat und das eigene Kind nicht den gleichen Nachnamen wie die Mutter hat. Daher finde ich das mit den Doppelnamen schon besser...!!

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Laroussa2012

AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? Es ist niemandem erlaubt, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu seinem Vater. Die Kuffâr zu imitieren, indem man der Frau den Nachnamen abnimmt und ihr den Namen des Ehemannes gibt, ist harâm; außerdem ist es eine Form der Lüge und eine Erniedrigung der Frau. Wer auch immer dies getan hat, muss vor Allâh bereuen und es richtig stellen, indem er zum Namen seines Vaters zurückkehrt. Hinsichtlich eines Kindes, das außerehelich geboren ist, so sollte ihm der Name seiner Mutter gegeben werden und es darf ihm nicht der Name des Ehebrechers gegeben werden. Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid Quelle: Islam-QA.com

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Talubant22

AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? [QUOTE=7bubu-Tata-Bu3;1454523]Nimm den Namen vom Nachbarn, vielleicht bist du dann zufrieden... Nein im Ernst. Ist das im Islam nicht haram, den eigenen Namen zu ändern? Habe das schon öfter gelesen. Doppenamen sind erlaubt, aber den eigenen Namen darf man[U] nicht[/U] ablegen. So kenne ich das![/QUOTE] :daumen hoch: genau sie muss ihren Namen behalten =)

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Talubant22

AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? [QUOTE=zuckerschnute;1454491]Hello, wie habt ihr das gemacht nach der Heirat...habt ihr den Namen eures Mannes angenommen oder Doppelnamen, oder euren Mäfchennamen behalten....??? Empfehlungen[/QUOTE] a Laaaaa , ich hab meinen behalten , meineeeer ist doch vieeeel schöner =) hihi, aber mal im ernst , im islam musst du dein mädchennamen behalten.

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AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? Wo steht, dass Doppelnamen halal sind? In den obigen Fatwas steht drin, dass die Frau ihren Mädchennamen behalten soll, aber auf Doppelnamen wird gar nicht eingegangen.

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TabulaRazza

AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? [QUOTE=Cohesion;1455241]Wo steht, dass Doppelnamen halal sind? In den obigen Fatwas steht drin, dass die Frau ihren Mädchennamen behalten soll, aber auf Doppelnamen wird gar nicht eingegangen.[/QUOTE] Der Grundsatz ist doch, dass bewiesen werden muss was verboten ist. Was nicht verboten ist, gilt als erlaubt.

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TabulaRazza

AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? [QUOTE=Laroussa2012;1454653]Es ist niemandem erlaubt, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu seinem Vater. Die Kuffâr zu imitieren, indem man der Frau den Nachnamen abnimmt und ihr den Namen des Ehemannes gibt, ist harâm; außerdem ist es eine Form der Lüge und eine Erniedrigung der Frau. Wer auch immer dies getan hat, muss vor Allâh bereuen und es richtig stellen, indem er zum Namen seines Vaters zurückkehrt. [B]Hinsichtlich eines Kindes, das außerehelich geboren ist, so sollte ihm der Name seiner Mutter gegeben werden und es darf ihm nicht der Name des Ehebrechers gegeben werden. [/B] Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid Quelle: Islam-QA.com[/QUOTE] Ein außerehelich geborenes Kind könnte evtl auch von zwei unverheirateten gezeugt worden sein. Verwunderlich zumindest, dass hier direkt von Ehebrechern ausgegangen wird. Und wie ist es wenn die beiden Elternteile nachträglich heiraten? By the way, wie ist es denn mit ehelich geborenen Kuckuckskindern? Wie die Praxis aussieht können wir uns alle denken, aber was ist in dem Fall vorgesehen? Braucht jetzt keiner auf die Idee kommen ich hätte eins! :D Reines Interesse!

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Schoookookuchen

AW: Heirat-Doppelname,Ehename, Mädchenname??? [QUOTE=Laroussa2012;1454649][url]http://www.diewahrereligion.tv/frauen/?p=138[/url] Ich habe vor kurzem standesamtlich geheiratet und habe den Namen meines Mannes angenommen. Ich habe mich vorher nicht darüber informiert wie das islamische geregelt ist..uns hat auch niemand drauf aufmerksam gemacht. Ich habe mir aber vorgenommen beim Standesamt anzurufen um zu fragen ob eine Änderung möglich ist. ggf. Doppelnamen. Ich finde es schon komisch wenn man Kinder hat und das eigene Kind nicht den gleichen Nachnamen wie die Mutter hat. Daher finde ich das mit den Doppelnamen schon besser...!![/QUOTE] Salam alaikum wr wb liebe Geschwister... muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben!! Bezüglich dem Ehenamen, ist es ja, wie auch schon erwähnt, haram den Mädchennamen, gegen den Namen des Mannes zu ersetzen!! Ob Doppelnamen im Islam legitim sind... allahu a3lam.. Doch will nur ein Missverständnis aus dem Raum schaffen... Wenn eine Frau sich entscheidet und den Namen ihres Mannes, neben ihrem annimmt, sprich einen Doppelnamen, so gilt der Name des Mannes, als Ehename § 1355 (4) BGB! Und deren Kind bekommt den Ehenamen laut dem Gesetz, dass wäre ja in dem Fall der Name des Mannes... Nach § 1616 BGB. Den, nur ein Ehegatte, hat das Recht auf einen Doppelnamen, entweder Frau oder Mann... und das Kind gar nicht!! :daumen hoch::daumen hoch: LG

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  • 6 Jahre später...

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