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Scheidung in Marokko??


Amalien

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Salam zusammen, ich habe eine frage und zwar weiß zufällig einer von euch ob man sich in Marokko in der selber stadt scheiden lassen muss wo man auch geheiratet hat? also eine Freundin hat letzes Jahr in Nador geheiratet möchte aber in Rabat die Scheidung einreichen? ist das möglich? das Konsulat in Düsseldorf konnte ihr leider nicht helfen die meinten nur das Sie sich auch in deutschland scheiden lassen kann (weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt) aber dann muss sie das Trennungsjahr einhalten und aber wenn sie sich in marokko scheiden lässt dann würde es schneller gehen und sie müsste die marokkanische Scheidungsurkunde "nur" übersetzen/beglaubigen müssen mehr konnte man ihr dazu nicht sagen hat einer von euch vielleicht einpaar Infos für sie? Sie möchte jetzt nicht extra nach Rabat reisen und um dann nach Nador geschickt zu werden weil dort die Ehe abgeschlossen worden ist Sie kennt leider auch keinen guten Scheidungsanwalt in Marokko den sie anrufen könnte um zu fragen sie hat eigentlich überhaupt keine Hilfe und muss es alle über die Bühne bringen Ihre eltern möchten sich nicht einmischen und ihr noch Ehemann möchte keine scheidung bzw es ist im egal solange ihm keine kosten und mühen entstehen Danke schon mal für eure Hilfe/Antworten

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AW: Scheidung in Marokko?? [QUOTE=Amalien;1016593]Salam zusammen, ich habe eine frage und zwar weiß zufällig einer von euch ob man sich in Marokko in der selber stadt scheiden lassen muss wo man auch geheiratet hat? also eine Freundin hat letzes Jahr in Nador geheiratet möchte aber in Rabat die Scheidung einreichen? ist das möglich? das Konsulat in Düsseldorf konnte ihr leider nicht helfen die meinten nur das Sie sich auch in deutschland scheiden lassen kann (weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt) aber dann muss sie das Trennungsjahr einhalten und aber wenn sie sich in marokko scheiden lässt dann würde es schneller gehen und sie müsste die marokkanische Scheidungsurkunde "nur" übersetzen/beglaubigen müssen mehr konnte man ihr dazu nicht sagen hat einer von euch vielleicht einpaar Infos für sie? Sie möchte jetzt nicht extra nach Rabat reisen und um dann nach Nador geschickt zu werden weil dort die Ehe abgeschlossen worden ist Sie kennt leider auch keinen guten Scheidungsanwalt in Marokko den sie anrufen könnte um zu fragen sie hat eigentlich überhaupt keine Hilfe und muss es alle über die Bühne bringen Ihre eltern möchten sich nicht einmischen und ihr noch Ehemann möchte keine scheidung bzw es ist im egal solange ihm keine kosten und mühen entstehen Danke schon mal für eure Hilfe/Antworten[/QUOTE] 1. Man kann den Scheidungsantrag an allen Gerichten des Königreiches einreichen und das unabhängig vom Woh/Meldeort oder den Ort wo man geheiratet hat. 2. Da Deine Freundin die Dt. Staatsbürgerschaft hat, kommt für sie eine marokk. Scheidung nicht in Betracht. Die marokk. Scheidung wird in Deutschland nicht anerkannt sobald einer der Parteien den deutschen Pass hat. Das Konsulat hat ihr die richtige Instruktion gegeben also sich erst mal in Deutschland scheiden lassen. 3. Sie muss sich wohl oder übel erst mal in Deutschland scheiden lassen und erst dann kann sie dieses Scheidungsurteil (übersetzt und beglaubigt) an einem marokk. Familiengericht einreichen mit dem Antrag auf Tilgung diese Ehe in den "Kunnasch" also diese Folianten (vergleichbar mit dem Totenbuch des Pharao:D) worin alle Ehen verzeichnet. Das ist kein erneutes Scheidungsverfahren, sondern nur eine Übertragung des Urteils ins Marokkanische (Tabdil al 9anun Al-Ajnabi). 4.Wenn sie sich denoch in Marokko scheiden lässt, so bleibt diese Scheidung in Deutschland folgenlos und man gilt weiterhin als nicht geschieden und ein Scheidungsverfahren muss so oder so her.:) also sie erspart sich diese Mühe erstmal...und auch mal so, in Marokko würde es auch nicht schneller gehen. Das Familienrecht wurde gott sei dank reformiert, so dass nichts von Heute auf Morgen entschieden wird.:)

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AW: Scheidung in Marokko?? [QUOTE=-bouhmara-;1016691]1. Man kann den Scheidungsantrag an allen Gerichten des Königreiches einreichen und das unabhängig vom Woh/Meldeort oder den Ort wo man geheiratet hat. 2. [B]Da Deine Freundin die Dt. Staatsbürgerschaft hat, kommt für sie eine marokk. Scheidung nicht in Betracht. Die marokk. Scheidung wird in Deutschland nicht anerkannt sobald einer der Parteien den deutschen Pass hat. Das Konsulat hat ihr die richtige Instruktion gegeben also sich erst mal in Deutschland scheiden lassen.[/B] 3. Sie muss sich wohl oder übel erst mal in Deutschland scheiden lassen und erst dann kann sie dieses Scheidungsurteil (übersetzt und beglaubigt) an einem marokk. Familiengericht einreichen mit dem Antrag auf Tilgung diese Ehe in den "Kunnasch" also diese Folianten (vergleichbar mit dem Totenbuch des Pharao:D) worin alle Ehen verzeichnet. Das ist kein erneutes Scheidungsverfahren, sondern nur eine Übertragung des Urteils ins Marokkanische (Tabdil al 9anun Al-Ajnabi). 4.Wenn sie sich denoch in Marokko scheiden lässt, so bleibt diese Scheidung in Deutschland folgenlos und man gilt weiterhin als nicht geschieden und ein Scheidungsverfahren muss so oder so her.:) also sie erspart sich diese Mühe erstmal...und auch mal so, in Marokko würde es auch nicht schneller gehen. Das Familienrecht wurde gott sei dank reformiert, so dass nichts von Heute auf Morgen entschieden wird.:)[/QUOTE] doch sie kann sich in marokko scheiden lassen, sie muss nur die scheidung bei einem staatlich anerkannten übersetzer übersetzen lassen, (wichtig das scheidungsurteil nicht vergessen) und das ganze beim standesamt abgeben, die leiten das dann an das oberlandesgericht der für sie zuständig ist damit die dann die scheidung anerkennen. dauert 3-12wochen! ps :habe mich auch zuerst in marokko scheiden lassen und anschliessend hier anerkennen lassen. und wir haben beide den deutschen pass :)

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AW: Scheidung in Marokko?? [QUOTE=mumina;1016851]doch sie kann sich in marokko scheiden lassen, sie muss nur die scheidung bei einem staatlich anerkannten übersetzer übersetzen lassen, (wichtig das scheidungsurteil nicht vergessen) und das ganze beim standesamt abgeben, die leiten das dann an das oberlandesgericht der für sie zuständig ist damit die dann die scheidung anerkennen. dauert 3-12wochen! ps :habe mich auch zuerst in marokko scheiden lassen und anschliessend hier anerkennen lassen. und wir haben beide den deutschen pass :)[/QUOTE] Ein bekannter von mir ist genauso vorgegangen und er wurde vom OLG Düsseldorf Jahre später (seine Ex-wollte wieder heiraten) angeschrieben, dass er sich um ein Scheidungsverfahren bemühen soll (Stand 2007). Er musste die ganze Prozedur durchmachen also Mit Anwalt, Gericht, Rentenanwartschaften ect ect. und das obwohl er schon anno 2000 in Marokko geschieden war und das Scheidungsurteil übersetzen (vereidigtem Übersetzer) lassen, beim Konsulat und Aussenministerium anerkennen lassen.. ouzid ouzid. Vielleicht hat sich die Rechtslage seit dem geändert.:)

Bearbeitet von -bouhmara-
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AW: Scheidung in Marokko?? vielleicht hilft das: [B]3 .2 .3 BEHANDLUNG GEMISCHT-NATIONALER EHEN NACH DEUTSCHEM RECHT 3 .2 .3 .1 SCHEIDUNG IM AUSLAND [/B] Die internationale Zuständigkeit deutscher Familiengerichte für Ehesachen ist gemäß § 606 a der Zivilprozeßordnung (ZPO) in erster Linie gegeben, wenn ein Ehegatte Deutscher ist oder bei der Eheschließung war oder wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes kommt es auf die Gegebenheiten bei Zustellung des Scheidungsantrages an. Begibt sich bei gemischt-nationalen Ehen ein Ehegatte mit einem Teil der Kinder in sein Heimatland und leitet dort ein Ehescheidungsverfahren ein, gilt folgendes: Ist der hier gebliebene Ehegatte Deutscher, kann er das Familiengericht anrufen, in dessen Bezirk er sich mit der Absicht, dort auch zu bleiben, aufhält. Jedoch ist die Rechtshängigkeit einer Angelegenheit vor einem ausländischen Gericht zu beachten, sofern dieses international zuständig war und die ausländische Entscheidung im Inland anerkannt werden würde. Ehescheidungen, die im Ausland stattgefunden haben, werden in Deutschland nur anerkannt, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, daß die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Sind beide Eheleute Ausländer, bedarf es aber keiner Anerkennung, wenn beide Ehegatten dem betreffenden Staat zur Zeit der Entscheidung angehört haben. Wichtige Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit ist, daß der Scheidungsantrag dem Gegner ordnungsgemäß nach den Regeln der ausländischen Verfahrensordnung zugestellt worden ist, wobei die Bestätigung reicht, den Antrag und die Terminladung tatsächlich erhalten zu haben. Wichtige Voraussetzung ist aber auch, daß die Vorschriften der internationalen Zuständigkeit beachtet wurden. Die Einschaltung eines ausländischen Gerichts - sog. Rechtshängigkeit - wird nur respektiert, wenn das andere Gericht international zuständig war und das ausländische Verfahren zeitlich früher eingeleitet wurde. Hervorzuheben ist, daß der talâq, also die Verstoßung, im Inland nur Wirkung hat, wenn sie anerkannt worden ist. Anerkennungsfähig sind nur durch ausländische Gerichtsurteile ausgesprochene Ehescheidungen. Somit reicht nicht, daß die Verstoßung vor den Oudoulen ausgesprochen wurde und durch einen Richter lediglich beurkundet wurde. Zur Zuständigkeit für Regelungen, die einen Minderjährigen betreffen, ist das Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5.10.1961 (MSA) maßgebend. Minderjährige, die sich im Inland aufhalten, unterliegen hiernach auch dann der Regelungskompetenz deutscher Gerichte, wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihr Heimatstaat, was für Marokko gilt, nicht Vertragsstaat ist. Deutsche Gerichte sind in jedem Falle zuständig, soweit Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen (Art. 8 MSA). Zuständig ist das deutsche Gericht auch in jedem Falle für Regelungen , die ein Kind betreffen, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, auch wenn dieses sich mittlerweile im Ausland aufhält. Das ergibt sich aus Art. 24 EGBGB. Da Marokko dem MSA nicht angeschlossen ist, hat das dort geregelte Aufenthaltsprinzip keine Geltung. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird u.a. durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil Deutscher ist. Ein Ehegatte erwirbt sie durch Einbürgerung nur dann, wenn er vom Grundsatz her seine bisherige Staatsbürgerschaft verliert oder aufgibt. quelle: [url]http://www.marokko.net/info/publikationen/html/trennung_und_ehescheidung.html[/url]

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AW: Scheidung in Marokko?? hallo, man muss nicht alles hier ernst nehmer... :hammer: ich verstehe warum welche schreiben was nicht stimmt...:weiss nicht: Schwester du kannst in Marokko scheiden und hier anerkennen lassen...aber ist auch nicht einfach..es gibt Möglichkeiten..von Fall zu Fall unterschidelich... wasalam

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AW: Scheidung in Marokko?? Salam, danke für eure (ernsten) Antworten ich möchte meiner freundin so gerne helfen aber ich habe das Gefühl das wir uns nur im Kreis drehen Sie war heute morgen beim Konsulat und der "Standesbeamte" hat ihr halt die info gegeben das Sie sich in marokko scheiden lassen kann und das sie die Urkunden in der deutschen Botschaft in Rabat oder auch in hier im Konsulat beglaubigen/legaliseren muss diese Urkunde könnte sie danach bei den deutschen behörden einreichen ihr ist dann halt noch eingefallen das Sie vergessen hat zufragen ob es egal ist wo in Marokko sie die scheidung einreicht deswegen hat sie beim konsulat angerufen aber da wurde sie nur von einem "Sachbearbeiter" zum anderen verbunden und keine konnte ihr wirklich auskunft geben wir bekommen nur tausende wiedersprüchliche Infos egal bei welchem Konsulat man anruft i...ch sage ja wir drehen uns nur im Kreis nur möchte sie nicht extra nach Marokko reisen wenn die frage nicht richtig geklärt ist puhhhhh es ist alles so komplizert

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AW: Scheidung in Marokko?? [QUOTE=-bouhmara-;1016691]1. Man kann den Scheidungsantrag [B]an allen Gerichten des Königreiches einreichen[/B] und das unabhängig vom Woh/Meldeort oder den Ort wo man geheiratet hat. [/QUOTE] das dürfte als antwort genügen:)

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AW: Scheidung in Marokko?? [QUOTE=mumina;1016851]doch sie kann sich in marokko scheiden lassen, sie muss nur die scheidung bei einem staatlich anerkannten übersetzer übersetzen lassen, (wichtig das scheidungsurteil nicht vergessen) und das ganze beim standesamt abgeben, die leiten das dann an das oberlandesgericht der für sie zuständig ist damit die dann die scheidung anerkennen. dauert 3-12wochen! ps :habe mich auch zuerst in marokko scheiden lassen und anschliessend hier anerkennen lassen. und wir haben beide den deutschen pass :)[/QUOTE] salam schwester, darf ich dich fragen wann du dich hast scheiden lassen? ist es schon sehr lange her oder ist das akutell? ich frage nur weil sich die scheidungsgesetze/bestimmungen in Marokko ständig zu ändern scheinen :confused: weisst du ob es egal ist in welcher stadt in marokko man die scheidung einreicht? also hast du dich in marokko scheiden lassen die Urkunde beglaubigen lassen und hier in DE beim Standesamt eingereicht und nach einpaar Wochen war die Ehe auch in Deutschland geschieden? Hat die scheidung in Marokko lange gedauert? ich meine worauf muss sich meine freundin einstellen? sorry wenn ich zuviel fragen natürlich musst du nicht öffentlich oder überhaupt antworten wenn dir das zu persönlich ist ich möchte nur einer schwester fisabillah helfen

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  • 1 Monat später...
  • Mitglied

Scheidung in Marokko Folgender Fall: Ich bin Deutscher meine Frau ist Marokkanerin. Geheiratet hatten wir 2005 in Marokko. Geschieden werden wir in BRD voraussichtlich im Ende 2011 / Anfang 2012. Um wieder heiraten zu können und ein "Ehefähigkeitszeugnis" zu bekommen muss ich mit der Deutschen Scheidungsurkunde die Marokkanische Ehe in Marokko scheiden lassen. Dies kann geschehen über die Marokkanischen Botschaft. Eine beglaubigte Übersetzung der Deutschen Scheidungsurkunde muss vorgelegt werden. Die Scheidung kann natürlich auch in Marokko gemacht werden. Also: zuerst Deutsche Scheidung in dann Marokkanische. Stand: November 2011 lt. Aussage des Standesamtes in Dresden und der Marokkanischen Botschaft in Düsseldorf.

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AW: Scheidung in Marokko?? [QUOTE=Amalien;1016593]Salam zusammen, ich habe eine frage und zwar weiß zufällig einer von euch ob man sich in Marokko in der selber stadt scheiden lassen muss wo man auch geheiratet hat? also eine Freundin hat letzes Jahr in Nador geheiratet möchte aber in Rabat die Scheidung einreichen? ist das möglich? das Konsulat in Düsseldorf konnte ihr leider nicht helfen die meinten nur das Sie sich auch in deutschland scheiden lassen kann (weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt) aber dann muss sie das Trennungsjahr einhalten und aber wenn sie sich in marokko scheiden lässt dann würde es schneller gehen und sie müsste die marokkanische Scheidungsurkunde "nur" übersetzen/beglaubigen müssen mehr konnte man ihr dazu nicht sagen hat einer von euch vielleicht einpaar Infos für sie? Sie möchte jetzt nicht extra nach Rabat reisen und um dann nach Nador geschickt zu werden weil dort die Ehe abgeschlossen worden ist Sie kennt leider auch keinen guten Scheidungsanwalt in Marokko den sie anrufen könnte um zu fragen sie hat eigentlich überhaupt keine Hilfe und muss es alle über die Bühne bringen [B][I]Ihre eltern möchten sich nicht einmischen [/I][/B]und ihr noch Ehemann möchte keine scheidung bzw es ist im egal solange ihm keine kosten und mühen entstehen Danke schon mal für eure Hilfe/Antworten[/QUOTE] Diese Aussage ist sehr merkwürdig.... Ich weiß zwar nicht genau wieso, weshalb und warum das so ist(Ist ja auch nicht wirklich dsa Thema, ich weiß:D)aber sie hätte aufjedenfall [B]vorher[/B] auf ihre Eltern hören sollen, dann wär es vielleicht gar nicht soweit gekommen...:hammer::cool:

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  • Mitglied

AW: Scheidung in Marokko?? ich kann von stand 2008 sagen, dass ein deutsch/marokkaner sich aussuchen kann ob er in marokko zur erst sich scheiden lässt oder in deutschland mit der begründung dass er zwar deutsch ist aber auch marokkaner. wir marokkaner dürfen doppelte stattsangehörigkeit haben und dürfen uns von unserem marokkanischen staatsangehörigkeit gebrauch machen. die scheidung muss nur noch in rabat legalisiert werden übersetzt und gaaaaaaanz wichtig soll in übersetzung stehen das wort geschieden und nicht verstoßen oder sowas, ansonsten muss man hier wieder einen anwalt nehmen und das blöde wort "verschoßen" erklären und verteidigen weil das OLG damit nicht klar kommt und zuerst die scheidung nicht akzeptiert. ich hoffe ich konnte irgendwie helfen.

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  • 10 Jahre später...
  • Mitglied
Sarahlina89
vor 2 Stunden schrieb Ilias83:

Wenn sie die deutsche Scheidung hier hat kann sie in Marokko in jede Stadt die Scheidung im Gericht einreichen . Wichtig ist nur übersetzen lassen . 

10 jahre später.....

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  • Mitglied
Sarahlina89
vor 7 Minuten schrieb Ilias83:

Ja wie immer ne 

schon einbischen hohl...liest doch eh keiner mehr.

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