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Polygamie


Guest Rifman
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Guest Montarrouit
vor 7 Minuten schrieb Ehab_:

Du wirst immer süßer meine Wüsten Schnecke nur schade das man dich noch nicht gegessen hat ..  also ich bin ein araber der weit oben ist der nicht in der wüste lebt .. und schön das du die Amerikaner zitierst .. soll ich mal zitieren wie die araber dich nennen ? ( Berg Jude ) 

Sag doch mal bitte in Amerika das du Araber bist. Dann wirst du ganz schnell erleben was man mit deinen Arabischen Hintern macht

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Guest Safran-Bluete
vor 20 Minuten schrieb Rifman:

Mich interessiert nicht wer etwas sagt ob Gelehrter mit Titel und Internationaler Anerkennung oder ein Hunz und Kunz, mich interessiert nur ob es stimmt oder nicht. 

Ganz ehrlich Rifman: Wir reden wieder aneinander vorbei und Du hast meinen Kritikpunkt oben nicht verstanden. Wenn Dir die Gefühle von Netter-Mann wichtig sind, ehrt Dich das (dann solltest Du aber auch auf unsere Gefühle Rücksicht nehmen, da Du mir schon mal auf die Füße getreten bist).

Noch mehr würde es Dich ehren, wenn Du auch die Gefühle von Gelehrten verteidigen würdest. Ich bleibe dabei, dass hier in diesem Thread bei dieser Diskussionslage es von keinem cool ist einfach zu sagen, der Gelehrte a oder b ist "falsch" und den Bogen zu überspannen mit "blindes Befolgen = Priestertum".  Das war ein Rundumschlag gegen die Gelehrten und diejenigen, die ihnen folgen (auch wenn es nicht so gemeint war, es war inakzeptabel).
Die Reaktionen gegenüber Netter-Mann waren dann eine Folge seines Verhaltens. Und die Ursache, die diese Gesprächsdynamik ausgelöst hat, blendest Du einfach aus. Verstehe ich nicht. 

Schließlich sind beide Gelehrtenseiten respektvoll mit der Ansicht der anderen Seite und wir wollen hier richtig und falsch vorgeben? Wie soll das bei einem Idschtihad gehen? Hier können wir nur sagen: Überzeugt mich mehr oder überzeugt mich weniger. Wenn die Sache klar wäre, bräuchte es keinen Idschtihad  oder es geben einen Idschmaa (und hier sind wir wieder beim Thema: Wissen).

Belassen wir es doch dabei: agree to disagree 😃
Das strengt uns beide nur unnötig an. Einen Nutzen sehe ich nicht.

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  • Mitglied
vor 3 Minuten schrieb Montarrouit:

Sag doch mal bitte in Amerika das du Araber bist. Dann wirst du ganz schnell erleben was man mit deinen Arabischen Hintern macht

Die Amerikaner .. machen garnichts :) .. denn sie wissen das wir durchhalte vermögen haben und Geborne Kämpfer sind .. aber frank mal die franzosen und spanier über dich :)  haha

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Guest Rifman
vor 2 Minuten schrieb Safran-Bluete:

Ganz ehrlich Rifman: Wir reden wieder aneinander vorbei und Du hast meinen Kritikpunkt oben nicht verstanden. Wenn Dir die Gefühle von Netter-Mann wichtig sind, ehrt Dich das (dann solltest Du aber auch auf unsere Gefühle Rücksicht nehmen, da Du mir schon mal auf die Füße getreten bist).

Noch mehr würde es Dich ehren, wenn Du auch die Gefühle von Gelehrten verteidigen würdest. Ich bleibe dabei, dass hier in diesem Thread bei dieser Diskussionslage es von keinem cool ist einfach zu sagen, der Gelehrte a oder b ist "falsch" und den Bogen zu überspannen mit "blindes Befolgen = Priestertum".  Das war ein Rundumschlag gegen die Gelehrten und diejenigen, die ihnen folgen. Die Reaktionen gegenüber Netter-Mann war dann eine Folge seines Verhaltens. Und die Ursache, die diese Gesprächsdynamik bewirkte, blendest Du einfach aus. Verstehe ich nicht. 

Belassen wir es doch dabei: agree to disagree 😃

Natürlich da gebe ich dir völlig Recht das man nicht alle über einen Kamm schert. Ich persönlich kenne diese Gelehrten nicht und werde ihnen ihre Kompetenzen nicht absprechen. In wie weit Netter Mann sie kennt und ob seine Aussagen über diesen gerecht oder ungerechtfertigt ist kann ich leider Nix zu sagen. Ich habe ihn auch darum gebeten auf eure Gefühle Rücksicht zu nehmen und sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen. 

Das ich dich/euch in euren Gefühlen verletzt habe war niemals meine Absicht und tut mir sehr leid. 

Ich finde seine Kommentare sehr logisch nachvollziehbar und überzeugend und habe so gar nicht das Gefühl das er aus Unwissenheit spricht, sondern merke einfach das er sich wirklich damit beschäftigt hat und viel Zeit verbringt. Deshalb meine Reaktionen darauf. Selbst die Gelehrten sind sich manchmal uneinig und respektieren einander. Ich denke das wir das auch hinbekommen. 

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  • Mitglied
Netter-Mann
vor 54 Minuten schrieb Safran-Bluete:

Das wird langsam echt abenteuerlich mit Dir. Erstens stammt das Zitat von Shaykh b. Othaimin (s. obige Fatwa) und darin ist die Erklärung, dass der Mann auf sein Recht selbst verzichtet. Die Stelle habe ich extra markiert 🙄

Das Theater hättest du dir ersparen können, ich konzentriere mich in erster Linie auf den Inhalt und nicht von wem es stammt. Ich weiss dass das nicht von dir direkt stammt aber in diesen kontroversen Diskussion vertretest du letztendlich diese Meinung oder auch das darüber kein Konsens gibt und das diese Meinung auch eine Legitimität genießt.

vor einer Stunde schrieb Safran-Bluete:

Wenn ein Mann sich von der "Liebe" gezwungen fühlt, ist das wirklich nur sein Problem und hat keine Auswirkungen auf den Hukm. Aus fiqh-Perspektive ist er nicht verpflichtet die Frau zu heiraten und wenn er in der Bedingung im Nikah eine Sünde sieht, dann sollte es doch wohl Pflicht für ihn sein, davon Abstand zu nehmen? Lässt er sich darauf ein (obwohl es vom Hukm keine Pflicht ist/Emotionen definieren keinen Hukm), bleibt die Aktion selbstbestimmt.  

  Ich weiss nicht warum es dir schwer fällt, endlich zu verstehen, dass das alles mit der Position des Mannes nicht zu tun hat. das habe ich doch in meinem letzten Kommentar deutlich gemacht. Es kann sein dass es an meinem Deutsch lag aber gut ich werde dir wieder alles in Ruhe deuten. vergesse bitte den Mann ob er das freiwillig annimmt oder doch unfreiwillig oder lässt sich darauf ein oder halt nicht...das spielt in unserer Frage gar keine Rolle. Die Frage lautet ob die Frau Prinzipiell sowas verlangen darf, ein Allahs Erlaubnis, die in Kuran steht, Ausserkraftzusetzen bzw. ihrem zukünftigen Mann das zu verbieten. Die Fatwa sagt ja die kann das, was gegen Kuran und Sunnah deutlich verstößt.

Ich nehme nun die Fatwa auseinander. damit man nicht darauf die ganze Zeit pocht:

  الحمد لله  hier sagt der gefragte Person Alhamdolilah.

الأصل فيما يشترطه الزوجان في عقد النكاح أنه شرط صحيح يجب الوفاء به ، ولا يجوز الإخلال به ، لقول النبي صلى الله عليه وسلم : (أَحَقُّ الشُّرُوطِ أَنْ تُوفُوا بِهِ مَا اسْتَحْلَلْتُمْ بِهِ الْفُرُوجَ) رواه البخاري (2721) ومسلم (1418) 

Hier fängt er an mit der Antwort und sagte : grundsätzlich ist alle im Heiratsvertrag festgelegten Bedingungen gültig und sind von dem Ehepaar zu halten und dürfen nicht gebrochen werden. Danach stützte er seine Aussage auf den erwähnten Hadith als beweis der Hadith besagt sinngemäß die am validesten Bedingungen, die zu halten sind, sind die jenigen die in einer Eheschließung vereinbart bzw. festgelegt . bis hier ist alles in Ordnung.   

قال الشيخ ابن عثيمين رحمه الله :

"الأصل في الشروط في العقود : الصحة ، حتى يقوم دليل على المنع ، والدليل على هذا عموم الأدلة على الوفاء بالعقد : (يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَوْفُوا بِالْعُقُودِ) المائدة/1 ، (وَأَوْفُوا بِالْعَهْدِ إِنَّ الْعَهْدَ كَانَ مَسْئُولاً) الإسراء/34 ، وكذلك الحديث الذي روي عن الرسول صلى الله عليه وسلم : (الْمُسْلِمُونَ عَلَى شُرُوطِهِمْ ، إِلَّا شَرْطًا حَرَّمَ حَلَالًا ، أَوْ أَحَلَّ حَرَامًا) رواه الترمذي (1352) ، وكذلك قوله صلى الله عليه وسلم : (مَنْ اشْتَرَطَ شَرْطًا لَيْسَ فِي كِتَابِ اللَّهِ فَهُوَ بَاطِلٌ ، وَإِنْ اشْتَرَطَ مِائَةَ شَرْطٍ) رواه البخاري (2155) ومسلم (1504) .

فالحاصل : أن الأصل في الشروط : الحل والصحة ، سواء في النكاح ، أو في البيع ، أو في الإجارة ، أو في الرهن ، أو في الوقف . وحكم الشروط المشروطة في العقود إذا كانت صحيحة أنه يجب الوفاء بها ، لعموم قوله تعالى : (يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَوْفُوا بِالْعُقُودِ) المائدة/1" انتهى .

Hier zietiert er Ibn Otaymin und schreibte:

Ibn Otaymin möge Allah sich ihm erbarmen sagte :

im Grunde sind  alle Bedingungen sowie alle vereinbarungen gültig solange keinen Beweis gibt über seine Ungültigkeit  und hat er in diesem Sinne zwei Suren erwähnt die den gläubigen verflichten ihre Vereinbarungen sowie. ihre Bedingungen zu halten. danach erwähnte die zwei Hadithen die ich schon erwähnt habe nämlich:

<< قال صَلَّى اللهُ عليه وآله وسَلَّم: << كُلُّ شَرْطٍ لَيْسَ فِي كِتَابِ اللهِ فَهُوَ بَاطِلٌ، وَإِنْ كَانَ مِائَةَ شَرْطٍ، كِتَابُ اللهِ أَحَقُّ، وَشَرْطُ اللهِ أَوْثَقُ

Prophet s.w.s sagte : << jede Bedingung, die nicht im Allahs Buch zu finden ist, ist nichtig (Batel), auch wenn es davon (von solcher Bedingung) hunderte gibt, Allahs Buch ist valider und Allahs Bedingung ist solider. >> [Al-Buchari, kitab Al-boyuaa Nr: 2168] 

<<قال صَلَّى اللهُ عليه وآله وسَلَّم: <<المُسْلِمُونَ عَلَى شُرُوطِهِمْ إِلاَّ شَرْطًا حَرَّمَ حَلاَلاً أَوْ أَحَلَّ حَرَامًا

Prophet s.w.s sagte: << Die Muslime sollen ihre Verpflichtungen bzw. von ihnen vereibarte Bedingungen halten, ausser wenn sie (die Verpflichtungen bzw. Bedingungen) was Halales verbieten oder was Harames erlauben.>> [Tirmidi (Al-Ahkam). wurde von Al-Albani in Al-Irwaa als Sahih gestuft] 

dann sagte er weiter: 

فالحاصل : أن الأصل في الشروط : الحل والصحة ، سواء في النكاح ، أو في البيع ، أو في الإجارة ، أو في الرهن ، أو في الوقف . وحكم الشروط المشروطة في العقود إذا كانت صحيحة أنه يجب الوفاء بها ، لعموم قوله تعالى : (يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَوْفُوا بِالْعُقُودِ) المائدة/1" انتهى .

Fazit : Im grunde sind die Bedingungen gültig ob sie in einem Ehevertrag oder Verkaufsvertarg oder.... stehen und seine (Die Bedingung) Hukm -wenn sie gültig sind- , dass man sie halten soll -Ende-.

Hier frage ich dir a Blüte. wo hat die Fatwa bis jetzt meine erwähnte Hadithen für ihre Auslegung und gegen meine Ansicht benutzt?!! Das war bis jetzt bloss eine Einführung die mit meiner Ansicht vereinbart ist. na gut lass uns weiter gehen...

أما اشتراط المرأة ألا يتزوج عليها : فالذي ذهب إليه المحققون من أهل العلم جواز هذا الشرط ، فإذا أخل به الزوج كان للزوجة الحق في فسخ النكاح ، وأخذ حقوقها كاملة .

قال ابن قدامة رحمه الله : إذا اشترط  لها أن لا يخرجها من دارها أو بلدها أو لا يسافر بها أو لا يتزوج عليها فهذا يلزمه الوفاء به ، فإن لم يفعل فلها فسخ النكاح ، روى هذا عن عمر وسعد بن أبي وقاص وعمرو بن العاص رضي الله عنهم" انتهى باختصار .

Hier schreibte der gefragte Person weiter :

was die Bedingung der Frau betrifft, dass ihre zukünftiger Mann keine Mehehe eingehen darf (solange er mit ihr verheiratet ist) : haben einige Gelehrten das als eine gültige Bedingung angesehen. Solle er dies brechen darf die Frau sich scheiden lassen.  

irgendwelche Beweise oder wer sind die Gelehrte die das als gültig erklärt haben und was für Beweise haben die, bleibt alles einfach Fehlanzeige. 

قال ابن قدامة رحمه الله : إذا اشترط  لها أن لا يخرجها من دارها أو بلدها أو لا يسافر بها أو لا يتزوج عليها فهذا يلزمه الوفاء به ، فإن لم يفعل فلها فسخ النكاح ، روى هذا عن عمر وسعد بن أبي وقاص وعمرو بن العاص رضي الله عنهم" انتهى باختصار .

hier erwähnt er weiter eine Aussage von Ibn kudama, der sagte: wenn der Mann sich in form von Bedingungen verplichtet hat, seine zukünftige Frau nicht aus ihrem Haus wegschmeißen , aus ihrem Land nicht verweisen, sie nicht auf eine Reise mitnehmen, nicht weitere Frauen heiraten. Dann soll er das auch halten sonst kann sie sich scheiden lassen. das wurde von Omar und Said ibn abi wakass und amru ibn Al-As radiya Allah anhum überliefert.

Gut hier hat ibn Kudama nicht explizit die Aussagen der gefährten erwähnt, ob die auch die letzte Bedingung als gültig angesehen haben und was für Beweise hatten die? auch wenn die gefährten wirklich das gemeint haben brauchen dafür einen Beweis bzw. eine Erklärung und dafür gibt es nicht oder wurde in der Fatwa bis jetzt nicht erwähnt . Ich habe schon die Geschichte von Omar radiya Allah anhu mit der Frau, die den Kalifen darauf hingewiesen, dass seine Regelung gegen Sure 4:20 verstoße. Omar r.a gab ihr Recht und sagte seine berühmte Aussage <<alle Menschen haben mehr wissen als Omar >> und sah von einer Neuregelung ab. also keiner ist Fehlerfrei außer dem Propheten s.w.s. Lass uns aber weiter gehen...

وقال الشيخ ابن عثيمين رحمه الله :

"إذا اشترطت أن لا يتزوج عليها فإن هذا يجوز . وقال بعض العلماء : إنه لا يجوز ؛ لأنه حجر على الزوج فيما أباح الله له ، فهو مخالف للقرآن : (فَانكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ مَثْنَى وَثُلاثَ وَرُبَاعَ) النساء/3 ، فيقال في الجواب على ذلك : هي لها غرض في عدم زواجه ، ولم تعتد على أحد ، والزوج هو الذي أسقط حقه ، فإذا كان له الحق في أن يتزوج أكثر من واحدة أسقطه ، فما المانع من صحة هذا الشرط ؟!

ولهذا ؛ فالصحيح في هذه المسألة ما ذهب إليه الإمام أحمد رحمه الله من أن ذلك الشرط صحيح" انتهى .

hier zitiert er wieder Ibn-Utaymin und schreibte:

Ibn Otaymin möge Allah sich ihm erbarmen sagte : 

wenn sie (die Frau) voraussetzt, dass ihrer zukünftiger Mann nicht weiter heiratet, ist das nicht erlaubt. Einige Gelehrten Sagen, dass sowas nicht erlaubt ist, weil das dem Mann verbietet, was Allah s.w.t Ihm erlaubt hat und das widerspricht dem Kuran Allah s.w.t Sagte: <<Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid.>> [An-Nsaa 3] Als Antwort darauf wird man sagen (sagte immernoch Ibn-Alotaymin) : Sie (Die Frau) hat ein Anliegen, dass er nicht weiter heiratet, hat sie aber niemanden damit angegriffen bzw. geschadet .Der Mann stimmt der Bedingung freiwillig zu und verzichtet selbst dadurch auf sein Recht der Mehrehe. wo liegt denn die ungültgikeit dieser Bedingung (fragte sich Ibni-Otaymin). Deswegen ist diese Bedingung gültig was auch der Madhab von Imam Ahmad ist -Ende-.

Diese Begründung von Ibn-Alotaymin ist sehr abenteuerlich möge Allah ihn vergeben! erstens vermissen wir immernoch jegliche vertretbare Beweise. Zweitens Ibn-Otaymin behauptete das die Frau damit niemenden angegriffen bzw. geschadet hat, in der Tat sie hat sich selbst angegriffen und sich selbst geschadet, in dem sie ein Allahs Halal in form einer Bedingung verbietet hat bzw. ausser Kraft gesetzt hat,  was nur Allah diesen Recht besitzt. Angegriffen hat sie auch das Recht des Mannes was ihm Allah s.w.t erteilt hat. nehmen wir mal an, dass später festgestellt wurde, dass die Frau keine Kinder bekommen kann, soll der Mann auch sein Recht auf Kinder aufgeben?!! Drittens und das ist das Schlimmste, nach Ibn-Utaymin wenn mir jemand irgendein meiner Rechte verweigert bzw. verbietet, was Allah mir erteilt hat, genügt es wenn ich selbst damit einverstanden bin und darauf freiwillig verzichte, damit er das tun darf. was ist das für eine Logik ein Recht der Allah uns erteilt hat darf keiner uns wegnimmt ausser Allah s.w.t selbst, auch wenn wir damit einverstanden sind, weil wir nicht die jenigen sind, die uns selbst dieses Recht gegen haben sondern Allah s.w.t und ist er damit der einzige der uns das wieder wegnehmen kann.

Ok ich mach hier einfach schluss der Rest der Fatwa ist nur die Fatwa von Al-Fawsan die nicht neues mit sich bringt und nur alles wiederholt.       

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vor 58 Minuten schrieb Netter-Mann:

Das Theater hättest du dir ersparen können, ich konzentriere mich in erster Linie auf den Inhalt und nicht von wem es stammt. Ich weiss dass das nicht von dir direkt stammt aber in diesen kontroversen Diskussion vertretest du letztendlich diese Meinung oder auch das darüber kein Konsens gibt und das diese Meinung auch eine Legitimität genießt.

  Ich weiss nicht warum es dir schwer fällt, endlich zu verstehen, dass das alles mit der Position des Mannes nicht zu tun hat. das habe ich doch in meinem letzten Kommentar deutlich gemacht. Es kann sein dass es an meinem Deutsch lag aber gut ich werde dir wieder alles in Ruhe deuten. vergesse bitte den Mann ob er das freiwillig annimmt oder doch unfreiwillig oder lässt sich darauf ein oder halt nicht...das spielt in unserer Frage gar keine Rolle. Die Frage lautet ob die Frau Prinzipiell sowas verlangen darf, ein Allahs Erlaubnis, die in Kuran steht, Ausserkraftzusetzen bzw. ihrem zukünftigen Mann das zu verbieten. Die Fatwa sagt ja die kann das, was gegen Kuran und Sunnah deutlich verstößt.

Ich nehme nun die Fatwa auseinander. damit man nicht darauf die ganze Zeit pocht:

  الحمد لله  hier sagt der gefragte Person Alhamdolilah.

الأصل فيما يشترطه الزوجان في عقد النكاح أنه شرط صحيح يجب الوفاء به ، ولا يجوز الإخلال به ، لقول النبي صلى الله عليه وسلم : (أَحَقُّ الشُّرُوطِ أَنْ تُوفُوا بِهِ مَا اسْتَحْلَلْتُمْ بِهِ الْفُرُوجَ) رواه البخاري (2721) ومسلم (1418) 

Hier fängt er an mit der Antwort und sagte : grundsätzlich ist alle im Heiratsvertrag festgelegten Bedingungen gültig und sind von dem Ehepaar zu halten und dürfen nicht gebrochen werden. Danach stützte er seine Aussage auf den erwähnten Hadith als beweis der Hadith besagt sinngemäß die am validesten Bedingungen, die zu halten sind, sind die jenigen die in einer Eheschließung vereinbart bzw. festgelegt . bis hier ist alles in Ordnung.   

قال الشيخ ابن عثيمين رحمه الله :

"الأصل في الشروط في العقود : الصحة ، حتى يقوم دليل على المنع ، والدليل على هذا عموم الأدلة على الوفاء بالعقد : (يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَوْفُوا بِالْعُقُودِ) المائدة/1 ، (وَأَوْفُوا بِالْعَهْدِ إِنَّ الْعَهْدَ كَانَ مَسْئُولاً) الإسراء/34 ، وكذلك الحديث الذي روي عن الرسول صلى الله عليه وسلم : (الْمُسْلِمُونَ عَلَى شُرُوطِهِمْ ، إِلَّا شَرْطًا حَرَّمَ حَلَالًا ، أَوْ أَحَلَّ حَرَامًا) رواه الترمذي (1352) ، وكذلك قوله صلى الله عليه وسلم : (مَنْ اشْتَرَطَ شَرْطًا لَيْسَ فِي كِتَابِ اللَّهِ فَهُوَ بَاطِلٌ ، وَإِنْ اشْتَرَطَ مِائَةَ شَرْطٍ) رواه البخاري (2155) ومسلم (1504) .

فالحاصل : أن الأصل في الشروط : الحل والصحة ، سواء في النكاح ، أو في البيع ، أو في الإجارة ، أو في الرهن ، أو في الوقف . وحكم الشروط المشروطة في العقود إذا كانت صحيحة أنه يجب الوفاء بها ، لعموم قوله تعالى : (يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَوْفُوا بِالْعُقُودِ) المائدة/1" انتهى .

Hier zietiert er Ibn Otaymin und schreibte:

Ibn Otaymin möge Allah sich ihm erbarmen sagte :

im Grunde sind  alle Bedingungen sowie alle vereinbarungen gültig solange keinen Beweis gibt über seine Ungültigkeit  und hat er in diesem Sinne zwei Suren erwähnt die den gläubigen verflichten ihre Vereinbarungen sowie. ihre Bedingungen zu halten. danach erwähnte die zwei Hadithen die ich schon erwähnt habe nämlich:

<< قال صَلَّى اللهُ عليه وآله وسَلَّم: << كُلُّ شَرْطٍ لَيْسَ فِي كِتَابِ اللهِ فَهُوَ بَاطِلٌ، وَإِنْ كَانَ مِائَةَ شَرْطٍ، كِتَابُ اللهِ أَحَقُّ، وَشَرْطُ اللهِ أَوْثَقُ

Prophet s.w.s sagte : << jede Bedingung, die nicht im Allahs Buch zu finden ist, ist nichtig (Batel), auch wenn es davon (von solcher Bedingung) hunderte gibt, Allahs Buch ist valider und Allahs Bedingung ist solider. >> [Al-Buchari, kitab Al-boyuaa Nr: 2168] 

<<قال صَلَّى اللهُ عليه وآله وسَلَّم: <<المُسْلِمُونَ عَلَى شُرُوطِهِمْ إِلاَّ شَرْطًا حَرَّمَ حَلاَلاً أَوْ أَحَلَّ حَرَامًا

Prophet s.w.s sagte: << Die Muslime sollen ihre Verpflichtungen bzw. von ihnen vereibarte Bedingungen halten, ausser wenn sie (die Verpflichtungen bzw. Bedingungen) was Halales verbieten oder was Harames erlauben.>> [Tirmidi (Al-Ahkam). wurde von Al-Albani in Al-Irwaa als Sahih gestuft] 

dann sagte er weiter: 

فالحاصل : أن الأصل في الشروط : الحل والصحة ، سواء في النكاح ، أو في البيع ، أو في الإجارة ، أو في الرهن ، أو في الوقف . وحكم الشروط المشروطة في العقود إذا كانت صحيحة أنه يجب الوفاء بها ، لعموم قوله تعالى : (يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَوْفُوا بِالْعُقُودِ) المائدة/1" انتهى .

Fazit : Im grunde sind die Bedingungen gültig ob sie in einem Ehevertrag oder Verkaufsvertarg oder.... stehen und seine (Die Bedingung) Hukm -wenn sie gültig sind- , dass man sie halten soll -Ende-.

Hier frage ich dir a Blüte. wo hat die Fatwa bis jetzt meine erwähnte Hadithen für ihre Auslegung und gegen meine Ansicht benutzt?!! Das war bis jetzt bloss eine Einführung die mit meiner Ansicht vereinbart ist. na gut lass uns weiter gehen...

أما اشتراط المرأة ألا يتزوج عليها : فالذي ذهب إليه المحققون من أهل العلم جواز هذا الشرط ، فإذا أخل به الزوج كان للزوجة الحق في فسخ النكاح ، وأخذ حقوقها كاملة .

قال ابن قدامة رحمه الله : إذا اشترط  لها أن لا يخرجها من دارها أو بلدها أو لا يسافر بها أو لا يتزوج عليها فهذا يلزمه الوفاء به ، فإن لم يفعل فلها فسخ النكاح ، روى هذا عن عمر وسعد بن أبي وقاص وعمرو بن العاص رضي الله عنهم" انتهى باختصار .

Hier schreibte der gefragte Person weiter :

was die Bedingung der Frau betrifft, dass ihre zukünftiger Mann keine Mehehe eingehen darf (solange er mit ihr verheiratet ist) : haben einige Gelehrten das als eine gültige Bedingung angesehen. Solle er dies brechen darf die Frau sich scheiden lassen.  

irgendwelche Beweise oder wer sind die Gelehrte die das als gültig erklärt haben und was für Beweise haben die, bleibt alles einfach Fehlanzeige. 

قال ابن قدامة رحمه الله : إذا اشترط  لها أن لا يخرجها من دارها أو بلدها أو لا يسافر بها أو لا يتزوج عليها فهذا يلزمه الوفاء به ، فإن لم يفعل فلها فسخ النكاح ، روى هذا عن عمر وسعد بن أبي وقاص وعمرو بن العاص رضي الله عنهم" انتهى باختصار .

hier erwähnt er weiter eine Aussage von Ibn kudama, der sagte: wenn der Mann sich in form von Bedingungen verplichtet hat, seine zukünftige Frau nicht aus ihrem Haus wegschmeißen , aus ihrem Land nicht verweisen, sie nicht auf eine Reise mitnehmen, nicht weitere Frauen heiraten. Dann soll er das auch halten sonst kann sie sich scheiden lassen. das wurde von Omar und Said ibn abi wakass und amru ibn Al-As radiya Allah anhum überliefert.

Gut hier hat ibn Kudama nicht explizit die Aussagen der gefährten erwähnt, ob die auch die letzte Bedingung als gültig angesehen haben und was für Beweise hatten die? auch wenn die gefährten wirklich das gemeint haben brauchen dafür einen Beweis bzw. eine Erklärung und dafür gibt es nicht oder wurde in der Fatwa bis jetzt nicht erwähnt . Ich habe schon die Geschichte von Omar radiya Allah anhu mit der Frau, die den Kalifen darauf hingewiesen, dass seine Regelung gegen Sure 4:20 verstoße. Omar r.a gab ihr Recht und sagte seine berühmte Aussage <<alle Menschen haben mehr wissen als Omar >> und sah von einer Neuregelung ab. also keiner ist Fehlerfrei außer dem Propheten s.w.s. Lass uns aber weiter gehen...

وقال الشيخ ابن عثيمين رحمه الله :

"إذا اشترطت أن لا يتزوج عليها فإن هذا يجوز . وقال بعض العلماء : إنه لا يجوز ؛ لأنه حجر على الزوج فيما أباح الله له ، فهو مخالف للقرآن : (فَانكِحُوا مَا طَابَ لَكُمْ مِنَ النِّسَاءِ مَثْنَى وَثُلاثَ وَرُبَاعَ) النساء/3 ، فيقال في الجواب على ذلك : هي لها غرض في عدم زواجه ، ولم تعتد على أحد ، والزوج هو الذي أسقط حقه ، فإذا كان له الحق في أن يتزوج أكثر من واحدة أسقطه ، فما المانع من صحة هذا الشرط ؟!

ولهذا ؛ فالصحيح في هذه المسألة ما ذهب إليه الإمام أحمد رحمه الله من أن ذلك الشرط صحيح" انتهى .

hier zitiert er wieder Ibn-Utaymin und schreibte:

Ibn Otaymin möge Allah sich ihm erbarmen sagte : 

wenn sie (die Frau) voraussetzt, dass ihrer zukünftiger Mann nicht weiter heiratet, ist das nicht erlaubt. Einige Gelehrten Sagen, dass sowas nicht erlaubt ist, weil das dem Mann verbietet, was Allah s.w.t Ihm erlaubt hat und das widerspricht dem Kuran Allah s.w.t Sagte: <<Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid.>> [An-Nsaa 3] Als Antwort darauf wird man sagen (sagte immernoch Ibn-Alotaymin) : Sie (Die Frau) hat ein Anliegen, dass er nicht weiter heiratet, hat sie aber niemanden damit angegriffen bzw. geschadet .Der Mann stimmt der Bedingung freiwillig zu und verzichtet selbst dadurch auf sein Recht der Mehrehe. wo liegt denn die ungültgikeit dieser Bedingung (fragte sich Ibni-Otaymin). Deswegen ist diese Bedingung gültig was auch der Madhab von Imam Ahmad ist -Ende-.

Diese Begründung von Ibn-Alotaymin ist sehr abenteuerlich möge Allah ihn vergeben! erstens vermissen wir immernoch jegliche vertretbare Beweise. Zweitens Ibn-Otaymin behauptete das die Frau damit niemenden angegriffen bzw. geschadet hat, in der Tat sie hat sich selbst angegriffen und sich selbst geschadet, in dem sie ein Allahs Halal in form einer Bedingung verbietet hat bzw. ausser Kraft gesetzt hat,  was nur Allah diesen Recht besitzt. Angegriffen hat sie auch das Recht des Mannes was ihm Allah s.w.t erteilt hat. nehmen wir mal an, dass später festgestellt wurde, dass die Frau keine Kinder bekommen kann, soll der Mann auch sein Recht auf Kinder aufgeben?!! Drittens und das ist das Schlimmste, nach Ibn-Utaymin wenn mir jemand irgendein meiner Rechte verweigert bzw. verbietet, was Allah mir erteilt hat, genügt es wenn ich selbst damit einverstanden bin und darauf freiwillig verzichte, damit er das tun darf. was ist das für eine Logik ein Recht der Allah uns erteilt hat darf keiner uns wegnimmt ausser Allah s.w.t selbst, auch wenn wir damit einverstanden sind, weil wir nicht die jenigen sind, die uns selbst dieses Recht gegen haben sondern Allah s.w.t und ist er damit der einzige der uns das wieder wegnehmen kann.

Ok ich mach hier einfach schluss der Rest der Fatwa ist nur die Fatwa von Al-Fawsan die nicht neues mit sich bringt und nur alles wiederholt.       

vergiss es bruder .. die hat ein komisches denken ..es hat kein sinn mit sowas zu diskutieren .. 

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Guest Safran-Bluete
vor 22 Stunden schrieb Netter-Mann:

 Ibn-Alotaymin (...) möge Allah ihn vergeben! 

Amin. Und möge Allah mir, Dir und anderen vergeben. 

vor 22 Stunden schrieb Netter-Mann:

Das Theater hättest du dir ersparen können

Dito Bruder! Zeitverschwendung in meinen Augen und ohne neue Erkenntnis für mich (die Fatwa kannte ich ja). 

Ich wünsche allen ein Happy-End, ob mit oder ohne Mehrehe 😃
 

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  • 2 weeks later...
  • Mitglied
Blickwinkel
vor 12 Minuten schrieb Bouffi:

das kann so nicht richtig sein, denn ich nehme an, es wurden nicht nur Witwen geheiratet bzw zur Heirat zugelassen...

Auch Waisen und geschiedene. Der Sinn war das keine Frau in dieser gefährlichen Zeit alleine bleiben soll. 

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  • Mitglied
Blickwinkel
vor 14 Minuten schrieb Der_Maure:

Ist es heut zu Tage nicht gefährlich?

Klar, solange du auf freiem Fuß bist sowieso 

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Guest briefkasten

@Maroc-Prinz @Blickwinkel

Klar, unter anderem auch, aber nicht ausschliesslich und schon gar nicht liegt hier die Erlaubnisbegründung der Polygamie. 

Allah hat die Polygamie für halal erklärt, wenn der Mann die Frauen fair behandelt und es sich montär leisten kann. That's it. 

Es sind keine Bedingungen, die man auf die leichte Schultern nehmen sollte.

Wenn ein Mann frommen Glaubens sich dies zumutet, bismi Allah, kann er auch ausschliesslich 4 20 jährige Jungfrauen heiraten. Natürlich bekäme er vermutlich durch die Wahl einer verwitweten Frau oder einer ärmeren, geschiedenen etc.  zusätzlich hassanath. 

Man sollte nicht versuchen islamische Gebote oder Verbote so einzuschränken, dass es einem besser in den Kram passt.

Der Islam ist die fairste und für immer geltende Religion; unnötig jeglicher menschlicher Reformierung.

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  • Mitglied
HijabHunter
Am 6.3.2019 um 19:36 schrieb Rifman:

Salam liebe Geschwister, 

in diesem Thread geht es um die Viel Ehe. Wie ihr alle wisst ist es im Islam dem Mann erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 4 Frauen zu heiraten.

Wie sehen das die Schwestern hier? Würdet ihr zustimmen das der Mann mehrere Frauen hat oder seid ihr der Meinung ein Mann eine Frau?

An die Brüder würdet ihr von dem Recht Gebrauch machen und mehr als eine Frau heiraten wollen?

Ihr seid alle gefragt.

Wenn du dein Leben um 10 Jahre verkürzen willst, dann heirate. Wenn du zwei heiratest, dann verkürzt sich dein Leben um 20 Jahre. Für die, die mit dem Leben völlig abgeschlossen haben empfiehlt es sich 4 zu heiraten. 

Mir geht es alhamdulillah noch vergleichsweise gut. Bin zwar in psychologischer Behandlung, aber es ist noch lange nicht so schlimm die Flinte ins Korn zu schmeißen und zu heiraten. 

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Guest Safran-Bluete
vor 23 Minuten schrieb HijabHunter:

Wenn du dein Leben um 10 Jahre verkürzen willst, dann heirate. Wenn du zwei heiratest, dann verkürzt sich dein Leben um 20 Jahre. Für die, die mit dem Leben völlig abgeschlossen haben empfiehlt es sich 4 zu heiraten. 

Mir geht es alhamdulillah noch vergleichsweise gut. Bin zwar in psychologischer Behandlung, aber es ist noch lange nicht so schlimm die Flinte ins Korn zu schmeißen und zu heiraten. 

Das ist die verzerrte defizitorientierte Wahrnehmung. Ich würde es eher ressourcenorientiert betrachten:

Erstmal den Master (Ehe mit einer Person) mit einem guten Schnitt hinbekommen, bevor man sich über die Voraussetzungen einer Habilitation (Mehrehe) auseinandersetzt.

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Guest Badgirl_Lati

Der Grund das Männer 4 Frauen heiraten dürfen war der das  es in dieser Zeit mehr Frauen lebten als Männer. So simpel ist es. Klar, das man das nicht ändern kann oder auch verbieten kann. Aber was vergessen wird ist das es an diesem gesetzt auch Vorraussetzungen verbunden sind. Wenn der Mann einer dieser Vorrausetzungen nicht erfüllen kann dann ist es ihm nicht erlaubt eine weitere Frau zu nehmen.

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