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Tradition oder Religion


Guest Hilal24

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Guest Hilal24

Salam liebe Brüder und Schwestern im Islam, ich hatte vor kurzem eine Diskusion mit einen Freund und wollte eure Meinung dazu wissen. Wenn ihr mir noch einige Suren nennen könnt, das wäre hilfreich. Er sagt, dass die Frau auch ohne Hochzeit mit den Mann zusammen ziehen kann, wenn sie verheiratet sind. :eek: Ich denke aber dass die Frau erst nach der Hochzeit mit Mann zusammen ziehen darf. Was stimmt denn nun euer Meinung nach. Ist es eine Tradition oder sagt der Islam aus, dass die Frau mit den Mann erst nach der Hochzeit zusammen ziehen darf??:confused: Wassalamu 3alaikum...

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  • Mitglied
Maroccania007

AW: Tradition oder Religion bestimmt hat er die hochzeits feier gemeint?! Wenn du nekah gemacht hast also die islamische heirat mit einem imam dann bist du ja praktisch und islamisch verheiratet kannst direct mit dem mann zusammen ziehen...

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AW: Tradition oder Religion [B][I]Salam 3alaykum, dein Freund hat Recht. Es gibt viele Ehepaare die z.B keine Hochzeit feiern, aber ziehen trotzdem zusammen. Sie haben schließlich die Zawjiya gemacht und sie islamisch verheiratet. InschaALLAH kann ein User oder eine Userin Beweise liefern. :D[/I][/B]

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Guest Ar-Rayyan

AW: Tradition oder Religion Natürlich braucht man eine Hochzeitsfeier, das hat nichts mit Tradition zu tun. Es muss bekannt werde, dass die Tochter von soundso nun vergeben ist. Es kommt aber drauf an, was man unter einer Hochzeitsfeier versteht, für denen einen ist es eine kostspielige Angelegenheit und für den anderen ist es ein kleines Abendessen. Ist es verpflichtend, eine Hochzeitsfeier zu veranstalten? (Übersetzt von Umm Djumâna – Muslima.de.ms) Frage: Ich habe ein Problem hier auf der Arbeit. Mein Chef benötigt ein Papier, das darlegt, dass wir in der muslimischen Religion, wenn wir verlobt sind, “gesetzlich verheiratet” sind, aber dass wir nicht wirklich verheiratet sind, bis wir die Feier haben, sozusagen. Meine Frage an Sie ist: Können Sie mir helfen, eine Quelle zu finden, die mir helfen kann, zu finden, was ich brauche? Antwort: Alles Lob gebührt Allâh. Gemäß der Sharî’ah wird die Heirat mit dem Vertrag zwischen den zwei Ehepartnern, mit dem Einverständnis des Vormundes der Frau und in Anwesenheit von zwei Zeugen vollzogen. Solch ein Vertrag ist abgeschlossen, selbst wenn es keine Feier oder Party gibt. Siehe Frage Nr. 2127. Hinsichtlich der Hochzeitsfeier, sie bekannt zu geben und Leute bei dieser Gelegenheit zu einem Hochzeitsmahl einzuladen als Ausdruck der Heiterkeit und um die Heirat zu verkünden, so sind all diese Dinge anlässlich der Ehe mustahabb (beliebt). Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Gebt die Heirat öffentlich bekannt.“ (Berichtet von Ahmad, 4/5; von al-Hakîm, 2/200 als sahîh eingestuft; von al-Albâni in Sahîh al-Jâmi’, 1072 als hasan eingestuft) Und der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte zu ‘Abd al-Rahmân ibn ‘Awf, als er heiratete: „Gib ein Festmahl, mindestens mit einem Schaf!“ (Berichtet von al- Bukhâri, 1943; Muslim, 3475) Siehe al-Mughni, 8/105 Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 20066)

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AW: Tradition oder Religion [B][I]@Ar-rayyan, mir ist es klar das es bekannt gegeben werden muss, das nun die Tochter so und so verheiratet ist. (Das mit der Tradition meinte ich eher diese Hochzeiten die heutzutage gefeiert werden, kostspielige Angelegenheit. =) Es gibt genug Familien, die so eine Heirat während einer Verlobung ( mit Zawjiya ) bekannt geben, so wäre die Hochzeitsfeier kein Muss.;) [/I][/B]

Edited by Hbila
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AW: Tradition oder Religion [QUOTE=Ar-Rayyan;15688]Ukhti, sobald man die Zawjya macht ist es eine Hochzeit und keine Verlobung.[/QUOTE] [B][I]Zawjiya ist keine Hochzeit, Zawjiya bedeutet das man jetzt MANN & FRAU ist. Ich meine Hochzeitsfeier ^^. Wir meinen das Gleiche, nur jeder erklärt es anders. :D[/I][/B]

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Guest Ar-Rayyan

AW: Tradition oder Religion [QUOTE=Hbila-Herbana-Men-Sbitar;15693][B][I]Zawjiya ist keine Hochzeit, Zawjiya bedeutet das man jetzt MANN & FRAU ist. Ich meine Hochzeitsfeier ^^. Wir meinen das Gleiche, nur jeder erklärt es anders. :D[/I][/B][/QUOTE] Schwester du benutzt die Begriffe falsch, deshalb mein Beitrag [QUOTE=Hbila-Herbana-Men-Sbitar;15693]Es gibt genug Familien, die so eine Heirat während einer Verlobung ( mit Zawjiya ) bekannt geben, so wäre die Hochzeitsfeier kein Muss[/QUOTE] Wenn man am Tag der Zawjya ein Abendessen macht mit mind. einem Schaf und Leute zu sich einläd (und wie du schriebst es bekannt gibt) so ist dies eine Hochzeitsfeier und KEINE Verlobung. eine verlobung ist NICHT wenn man die Zawjiya macht, dann ist man schon Mann und Frau. die Verlobung ist schon davor. Dieb beiden Verlobten sind immer noch nicht-ma7rams füreinander, in deinem beschrieben Fall sind sie schon Ma7rams und demnach auch keine Verlobten mehr

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AW: Tradition oder Religion [B][I]@Ar-rayyan, ich beschreibe es nicht FALSCH. Da wo ich herkomme (aus Marokko) ist es so das es eine Verlobung ist ( wo es eine Zawjiya gab, man kan es auch ohne Zawjiya machen und bekannt geben.). Es gibt genug Ehepaare die eine Hochzeitsfeier machen und es groß bekannt geben (obwohl sie erst in einer Woche oder so die Zawjiya machen)[/I][/B]

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Guest Ar-Rayyan

AW: Tradition oder Religion [QUOTE=Hbila-Herbana-Men-Sbitar;15711][B][I]@Ar-rayyan, ich beschreibe es nicht FALSCH. Da wo ich herkomme (aus Marokko) ist es so das es eine Verlobung ist ( wo es eine Zawjiya gab, man kan es auch ohne Zawjiya machen und bekannt geben.). Es gibt genug Ehepaare die eine Hochzeitsfeier machen und es groß bekannt geben (obwohl sie erst in einer Woche oder so die Zawjiya machen)[/I][/B][/QUOTE] schwester, das sollte ja auch ein kein persönl. Angriff sein, a3udhubillah. Ich spreche von der islamischen Bezeichung und das wovon du sprichst scheint die traditionelle Bezeichung zu sein. Ich weiß was du meinst, aber islamisch gesehen sind das falsche bezeichnungen für die "Zeremonien". Insha'Allah verstehst du was ich meine.

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AW: Tradition oder Religion [B][I]Ich nehme das niemals als Angriff auf. Ich weiss was du meinst. =) Islamisch gesehen ist das schon eine Hochzeitsfeier( wenn die Zawjiya da stattfindet ) und nicht nur eine Verlobung =) Wir meinen doch die ganze Zeit das Gleiche. =) Kheir inschaALLAH [/I][/B]

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Guest maroc-Aschraf

AW: Tradition oder Religion Erstens: Ist es nicht zulässig, dass eine muslimische Frau, ohne die Erlaubnis ihres Vormunds heiraten, aber es muss mir in der Ehe haben, zu sagen und Heil auf ihm: (Es ist keine Ehe ohne Wali) von Abu Dawood (2085), Allah, Überliefert; und zu sagen und Heil auf ihm: (Jede Frau, die heiratet ohne die Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig) und eingestuft als von Hasan al-Tirmidhi (1102) und Abu Dawood (2083) Ibn Majah (1879) von Aisha erzählt, Segen "Irwa" (1840). Al-Tirmidhi sagte, kommentieren, dass: "Die Arbeit an dieser, wenn die Gefährten des Propheten, Friede sei mit ihm sein, darunter Omar bin Khattab und Ali ibn Abi Talib und Abdullah Ibn Abbas und Abu Huraira und anderen, und damit die Wissenschaftler aus der einige Offiziere erzählten, sagten sie: Es gibt keine Ehe ohne Wali, Said Al-Hasan ibn al-Musayyib und visuelle Shurayh Nakha'i und Ibrahim, Omar Bin Abdul Aziz und andere, und das sagt Sufian revolutionär, al-Abdullah bin Mubarak und dem Eigentümer des Shafi'i, Ahmad und Ishaq. zitieren. In der Antwort auf die Frage (2127) finden Sie eine Zusammenfassung der Bedingungen der Ehe, und die Bedingungen des Wali. In der Antwort auf die Frage (7989) ist ein weiteres wichtiges Detail ein besonderes Bedürfnis Vormund für die Ehe gültig sein soll. Zweitens: Allah hat Eltern angewiesen, im Rahmen ihres Mandats von den Frauen zu heiraten, und nicht Iedlohn weil sie vor für keinen legitimen Grund verheiratet, sagt er: (und die Ehe ist ein Mann, der fromme hat, fit und Imaikm, dass sie arm, so wird Allah sie aus Seiner Gnade, Gott, und ein breites Sinne bereichern) Light / 32. Neben den Propheten Friede sei mit ihm nicht von den Eltern vorzuenthalten, zu heiraten und die meisten von ihnen sind Frauen Gottes im Falle eines Bewerber gute Fortschritte in der Religion und der Moral, sagte er: (Wenn jemand, dessen religiöses Engagement und Charakter Vonkhoh aber nicht Trübsal in der Erde und weit verbreitete Korruption) von al-Tirmidhi (1084) eingestuft als hasan, "Telling Irwa" (1868). In jedem der oben genannten Vers und moderne klare Indikationen, nämlich: 1. Dass der Islam gerichtet Hüterin Baltazoij, und dies zeigt, dass es nicht durch die Ehe verbunden ist nur mit seiner weiblichen Verwandten gehen zu ihrem Verlobten geheiratet, und die Gespräche, die wir gesagt haben, zeigt dies und sie unterstützen. 2. Es ist nicht zulässig für die Krone Muscle Frau unter seiner Obhut und Prävention von ihrem Recht auf Ehe und dass diese Ungerechtigkeit, die massive Korruption führt in der Religion und der Welt. Wenn die Arbeit der beiden Frauen und ihre Hüter dieses fand unter der Familie Sicherheit und erhöhte viele der Bösen und der Korruption in der Religion und Ethik. Der Vormund, um ihm das Recht, ohne eine Entschuldigung zu heiraten: Er kann durch einen Vormund mehr überholt werden, Kokhiha mehr oder Onkel oder Großvater, die von der Richter legitime, nicht nur nicht von ihrem Vormund, der Hüter ihrer Familie nicht akzeptiert werden, sie kann Die Ehe des Richters oder dergleichen, was ist mit Aisha kam, möge Allah mit ihr: "Der Prophet und Heil auf ihm: (Jede Frau, wer ohne die Erlaubnis ihres Vormunds heiraten, ist ihre Ehe ungültig ist, wird ihre Ehe für ungültig zufrieden sein, ist ihre Ehe für ungültig, die Achtgroa Valsltan Crown hat keinen Wächter") und zuvor schaden noch hin-und hergehenden Schaden und korrigiert werden. Dementsprechend gibt es nichts falsch mit einer Frau zu ihrem Vormund von ihrem Recht zu verhindern, zu heiraten, um die Angelegenheit an den Richter machen den legitimen Mandat zu ihrem Großvater oder Onkel, oder ihr älterer Bruder zu bringen. Der Alte Kameraden zu einem ähnlichen Problem und er antwortete: "Ich glaube nicht zulässig, dass eine Frau, sich zu heiraten, ist die gleiche geheiratet Ehe ungültig, wenn die Mehrheit der Gelehrten im Voraus und gelingen, weil Gott Baltazoij die Eltern von Frauen gerichtet sagte: (und die Ehe ist ein Mann, der fromme hat, fit) und sagte: Friede sei mit ihm : (ein Mann, mit dessen religiöses Engagement und Charakter besser geeignet) und sagte: Friede sei mit ihm: (keine Ehe ohne Wali und zwei Zeugen). Die ausgewiesenen flüssigen hatte sie einige Bücher in der Jurisprudenz zu lesen, dass eine Frau die gleiche verheiratet: Dies ist ein weniger korrekt, und korrigieren, indem die Beweise, die sonst ist. Als für das, was ich gesagt und Aqatha und nach Stellungnahme entgegen der Auffassung des Vaters, weil ihr Vater ihr Mann als Lohn-Verhältnis will, und sehen es nicht, sondern eher jemand mit dem Ziel, zu heiraten, daß die Religion, nicht jedoch als zitiert, das Recht, mit ihrem Vater in diesem, und ihr Vater darüber hinaus, weil, so scheint es, dass diese Person für sie ist gut, wenn es nicht funktioniert, muss nicht gegen ihren Vater so lange gehen, wie es in ihrem eigenen Interesse zu sehen ist, und wenn andere Personen zu überprüfen, dass es funktioniert und Belohnung in Kraft und ATP, Religion und weigerte sich, sie von ihrem Vater zu heiraten: dann Aadila werden und zum nächsten Zustand der Rest der Patriarchen, aber hier muss eine Überprüfung der Richter die Zuständigkeit des Vaters Adil auf die nächste Übertragung aus dem Rest der Patriarchen, und nicht zu verhalten oder ist das eine ohne die Zustimmung ihres Vaters, ihrer Erziehungsberechtigten, müssen wir auf eine Scharia-Richter verhalten es nach Auffassung der Materie und Umstände des Vorfalls, und wenn die Übertragung der Zuständigkeit auf einen anderen durch die Übertragung von Interesse: Es müssen die Dinge in der Ehe eingestellt. . . "Ende des Zitats. "Ende des Zitats von Fatâwa Scheich al-Fawzaan" (5 / 242, 243). Drittens: Und illegal verheiratet, wenn eine Frau heiratet, ohne einen Vormund: ihre Ehe ist ungültig und muss sofort getrennt, und die Kinder-Attribut, sie zu heiraten, wenn sie denken, dass das, was sie taten, war zulässig, wusste, dass sie die Ungültigkeit der Kinder Nkaham nur zu ihrer Mutter zurückzuführen sind. Aus diesem ungültigen Ehe führt zu vielen negativen Folgen, unter anderem: Verlust der Rechte der Frauen, es gibt keinen Beweis für diese Ehe, gibt es keinen Beweis ihrer Mitgift, nicht Anspruch auf Unterhalt. Ua mit: die Verbreitung von Lastern und Korruption in der Gesellschaft, insbesondere unter Studenten; wie möglich in diesen Jahrzehnten von korrupten behaupten, dass jede schwangere Frau oder ein Mann und eine Frau in einem sehr beschämend, dass sie verheiratet sind Common-Law-Ehe. Einschließlich: es ist nicht möglich, durch diese Ehe Nachweis der Jungen, wenn sie - wie erwähnt werden -, die ihre Güter und bedeutete den Verlust ihrer Eltern. Die Art und Weise, um diese Situation zu korrigieren: Es ist an den Vormund zu gehen und ihm sagen offen, was geschehen ist, dann Vertrag wieder mit seiner Zustimmung hat der Unterschied zwischen ihnen nicht zustimmen. Und Allah weiß es am besten.

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Guest maroc-Aschraf

AW: Tradition oder Religion [b] حكم الزواج العرفي ، وهل يجوز للزوجة أن تنتقل لولي آخر بإرادتها؟ تعج بلدنا ببؤر الشر والفساد ، ويزداد الأمر سوءاً في الجامعات ، ولهذا السبب فإن الطلاب يتطلعون للزواج قبل تخرجهم ، لكن الأهل يمثلون أكبر عائق أمامهم ، وفيما يتعلق بالشاب فإننا نسمع أنهم لا يحتاجون لإذن من أوليائهم ، لكن بالنسبة للفتيات فنحن نروغ من هذا عن طريق التقدم بالخطبة ، وإذا تحجج والد إحداهن بسبب غير إسلامي ، مثلا : أنا لا أريدك أن تتزوجي الآن ، أنا لا تعجبني قبيلته ، أنا غير مسرور من بنطاله الوسيع أو لحيته أو دينه ، إذا كان الشاب سنيّاً صالحاً وكان ولي الفتاة على خلاف ذلك : فإننا نتركه ونذهب للجد أو الأخ ، وإذا رفض أي منهما فإننا نتمم الزواج بإذن أمير جماعتنا - جماعة الطلاب المسلمين - هل فعلنا هذا صحيح ؟ وكيف يتم ذلك بطريقة صحيحة ؟ أرجو أن توضح كل شيء حول هذه المسألة ؛ لأنها الطريقة الوحيدة ، وهذا الإجراء منتشر الآن بشكل واسع حولنا ، وإذا كان خطأ فكيف يتصرف أولئك الذين تزوجوا بهذه الطريقة وبعضهم له أبناء الآن ؟. الحمد لله أولاً : لا يجوز للمسلمة أن تتزوج بغير إذن وليِّها ، بل لا بد لها من ولي لها يزوجها ؛ لقوله صلى الله عليه وسلم : ( لا نكاح إلا بولي ) رواه أبو داود (2085) وصححه الشيخ الألباني ؛ ولقوله صلى الله عليه وسلم : ( أيما امرأة نكحت بغير إذن وليها فنكاحها باطل فنكاحها باطل فنكاحها باطل ) رواه الترمذي وحسَّنه ( 1102 ) وأبو داود ( 2083 ) ابن ماجه ( 1879 ) من حديث عائشة ، صححه الألباني في "إرواء الغليل" (1840) . وقال الترمذي تعليقا عليه : " والعمل على هذا عند أصحاب النبي صلى الله عليه وسلم منهم عمر بن الخطاب وعلي بن أبي طالب وعبد الله بن عباس وأبو هريرة وغيرهم وهكذا روي عن بعض فقهاء التابعين أنهم قالوا : لا نكاح إلا بولي ، منهم سعيد بن المسيب والحسن البصري وشريح وإبراهيم النخعي وعمر بن عبد العزيز وغيرهم ، وبهذا يقول سفيان الثوري والأوزاعي وعبد الله بن المبارك ومالك والشافعي وأحمد وإسحق . انتهى . وفي جواب السؤال ( 2127 ) تجد تلخيصا مهمّاً لشروط النكاح وأركانه ، وشروط الولي . وفي جواب السؤال ( 7989 ) تفصيل آخر مهم خاص باشتراط الولي لصحة النكاح . ثانياً : وقد أمر الله تعالى الأولياء أن يزوِّجوا من تحت ولايتهم من النساء ، وأن لا يعضلوهن بمنعهن من النكاح لغير سبب شرعي ، قال سبحانه : ( وَأَنْكِحُوا الأَيَامَى مِنْكُمْ وَالصَّالِحِينَ مِنْ عِبَادِكُمْ وَإِمَائِكُمْ إِنْ يَكُونُوا فُقَرَاءَ يُغْنِهِمُ اللَّهُ مِنْ فَضْلِهِ وَاللَّهُ وَاسِعٌ عَلِيمٌ ) النور/32 . وكذلك أمر النبي صلى الله عليه وسلم الأولياء ألا يمتنعوا من تزويج من ولاهم الله عليهن من النساء في حال تقدم الخاطب الصالح في دينه وخلقه فقال : ( إذا جاءكم من ترضون دينه وخلقه فأنكحوه إلا تفعلوا تكن فتنة في الأرض وفساد عريض ) رواه الترمذي ( 1084 ) وحسَّنه ، حسنه الألباني في "إرواء الغليل" (1868) . وفي كل من الآية والحديث المذكورين دلالتان واضحتان وهما : 1. أن الشرع خاطبَ الوليَّ بالتزويج ، وهذا يدل على أن الأمر متعلق به لا يتم النكاح إلا بأن يباشر هو تزويج موليته لخاطبها ، وما ذكرناه من الأحاديث يوضح هذا ويؤكده . 2. أنه لا يحل للولي عضل موليته ومنعها حقها في النكاح وأن ذلك من الظلم الذي يؤدي إلى الفساد الكبير في الدين والدنيا . وإذا عمل كلٌّ من النساء وأوليائهن بمقتضى ذلك حصل الأمن الأسري ، وارتفع كثير من الشر والفساد في الدين والأخلاق . فإن امتنع الولي من إعطائها حقها في الزواج بغير عذر شرعي : جاز أن تتجاوزه إلى الولي الأبعد كأخيها الأكبر أو عمها أو جدها ، على أن يكون ذلك من قبَل القاضي الشرعي ، لا من قبَلها هي ولا من قبَل أوليائها ، فإن تعذر الولي من أهلها جاز أن يتولى تزويجها القاضي أو من في حكمه ؛ لما جاء عن عائشة رضي الله عنها قالت : قال النبي صلى الله عليه وسلم : ( أيما امرأة نكحت بغير إذن وليها فنكاحها باطل ، فنكاحها باطل ، فنكاحها باطل ، فإن اشتجروا فالسلطان ولي من لا ولي له ) وسبق تخريجه وتصحيحه . وبناء عليه فلا حرج على المرأة إن منعها وليها حقها في الزواج أن ترفع الأمر إلى القاضي الشرعي فيجعل الولاية لجدها أو عمها أو أخيها الأكبر . وقد سئل فضيلة الشيخ صالح الفوزان عن مسألة قريبة من هذه فأجاب : " لا يجوز للمرأة أن تزوج نفسها ، فإن زوجت نفسها فنكاحها باطل عند جمهور أهل العلم سلفاً وخلفاً ؛ وذلك لأن الله سبحانه وتعالى خاطب بالتزويج أولياء أمور النساء قال ‏:‏ ‏( ‏وَأَنكِحُوا الأَيَامَى مِنكُمْ وَالصَّالِحِينَ مِنْ عِبَادِكُمْ ) وقال صلى الله عليه وسلم ‏:‏ ( ‏إذا أتاكم من ترضون دينه وخلقه فزوجوه‏ ) وقال صلى الله عليه وسلم‏ :‏ ( ‏لا نكاح إلا بولي وشاهدي عدل‏ ) . أما ما ذكرت السائلة من أنها قرأت في بعض كتب الفقه أن المرأة تزوج نفسها : فهذا قول مرجوح ، والصحيح الذي يقوم عليه الدليل خلافه ‏.‏ وأما ما ذكرتْ من واقعتها وأن لها رأياً يخالف رأي أبيها لأن أباها يريد لها زوجاً ذا حسب ونسب يكافئها ، وهي لا ترى ذلك ، وإنما تميل إلى أن تتزوج شخصاً ترى أنه ذو دين وإن لم يكن ذا حسب ونسب ، فالحق مع أبيها في هذا ، وأبوها أبعد منها نظراً ، فقد يخيل إليها أن هذا الشخص يصلح لها في حين أنه لا يصلح ، فليس لها أن تخالف أباها ما دام أنه ينظر في مصلحتها ، وإذا تحقق أن شخصاً غيره يصلح لها ويكافئها في مقامه وحسبه ودينه وأبى أبوها أن يزوجها به : فإنه حينئذ يكون عاضلاً وتنتقل الولاية إلى من بعده من بقية الأولياء ، ولكن هنا لابد فيه من مراجعة القاضي لينقل الولاية من الأب العاضل إلى من بعده من بقية الأولياء ، وليس لها هي أن تتصرف أو يتصرف أحد أوليائها بدون رضى أبيها ، لا بد من الرجوع إلى القاضي الشرعي وهو ينظر في الموضوع وملابسات الواقعة ، وإذا رأى نقل الولاية إلى آخر نقلها حسب المصلحة : فلا بدَّ من ضبط الأمور في الزواج . . . " انتهى . " المنتقى من فتاوى الشيخ الفوزان " ( 5 / 242 ، 243 ) . ثالثاً : ومن تزوجت بطريقة غير شرعية ، كأن تتزوج المرأة من غير ولي : فنكاحها فاسد ، ويجب التفريق بينهما فوراً ، والأبناء ينسبون إلى من تزوجها إن كانوا يظنون أن ما فعلوه جائزاً ، فإن كانوا يعلمون بطلان نكاحهم فلا ينسب الأبناء إلا إلى أمهم . ولهذا النكاح الباطل مفاسد كثيرة تترتب عليه ، منها : ضياع حقوق المرأة ؛ لعدم وجود ما يثبت هذا النكاح ، فلا يثبت لها مهر ، ولا نفقة به . ومنها : انتشار الرذائل والفساد في المجتمعات ، وخاصة الطلابية منها ؛ إذ يمكن من خلال هذه العقود الفاسدة أن تدَّعي كل امرأة حامل ، أو رجل وامرأة وُجدا في وضع مشين ، أنهما متزوجان زواجاً عرفيّاً . ومنها : أنه لا يمكن من خلال هذا الزواج إثبات نسب الأولاد حال وجودهم - كما ذكرنا - ؛ وهو ما يعني ضياعهم وضياع نسبهم . والسبيل إلى تصحيح هذا الوضع : هو بالذهاب إلى الولي ومصارحته بما حصل ، ثم يتم العقد مرة أخرى بموافقته ، فإن لم يوافق فُرِّق بينهما . والله أعلم .[/b]

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