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BGH zwingt Google zum Anpassen der Suchfunktion


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[B]Schlappe vor dem Bundesgerichtshof: Die Suchmaschine Google muss Wortkombinationen unterdrücken, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen. Das Urteil hat Auswirkungen auf die Klage von Bettina Wulff.[/B] Mit seiner Klage gegen den Internetkonzern Google hat ein Unternehmer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilsieg errungen – und dem Konzern jede Menge Ärger beschert. Suchmaschinen müssen nach Meinung der Karlsruher Richter künftig Wortkombinationen aus ihrem Verzeichnis für automatische Vervollständigung der Suchbegriffe streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Der Spruch schränkt Googles Auto-Complete-Funktion empfindlich ein. Normalerweise schlägt der Suchroboter Begriffe vor, die andere Nutzer im selben Zusammenhang schon einmal gesucht haben: Wer "Gebrauchtw" eingibt, muss nicht mehr weitertippen, wenn er "Gebrauchtwagen kaufen" im Sinn hat. Google hat die Funktion seit 2009 in seine Suchmaschine integriert. Problematisch wird das, wenn etwa allzu viele Nutzer einen Namen mit dem Wort "Betrug" oder "Escortservice" kombinieren. Dann verletzt Google die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Denn die Maschine ergänzt den Namen anschließend automatisch mit dem Betrugsvorwurf oder dem Rotlicht-Gerücht. In der Erklärung des Urteils heißt es, Suchmaschinenbetreiber seien "regelmäßig nicht verpflichtet, die Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen." Erst wenn Betroffene sich bei Google beschweren, muss die Suchmaschine von nun an den Vorwurf prüfen und ihren Algorithmus gegebenenfalls bremsen. "Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern", so der BGH. Was rechtswidrig ist, darüber können Google und die Betroffenen im Zweifelsfalle künftig trefflich streiten. "Scientology" und "Betrug" Die BGH-Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden. Der Gründer eines Nahrungergänzungsmittel-Vertriebs hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte. Google-Sprecher Kay Oberbeck kommentierte den Spruch aus Karlsruhe enttäuscht: Zwar sei es erfreulich, dass das Gericht die Autovervollständigung für zulässig hält. Kritisch sieht Google jedoch, dass es "für die von Nutzern eingegebenen Suchbegriffe haften soll." Wie Google auf das Urteil technisch reagiert, ließ Oberbeck offen. Das Urteil wirkt sich auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google aus. Deren Prozess war verschoben worden, da Wulff auf das BGH-Urteil gehofft hatte. "Betroffene haben einen Anspruch auf Unterlassung", sagte Martin Schaefer, Experte für Internetfragen bei der Berliner Kanzlei Boehmert & Boehmert. "Bettina Wulff kann nun von Google verlangen, dass Suchwort-Ergänzungsvorschläge, die ihr Persönlichkeitsrecht verletzen, entfernt werden und nicht mehr erscheinen. Sollte das nicht passieren, ist Google unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig". Das Gericht sieht Google in der sogenannten Störerhaftung. "Fraglich ist jedoch, ob der Konzern künftig auf Nutzerwunsch die Darstellung von Suchergebnissen zensieren muss", sagte Andreas Freitag, Online-Rechtsexperte von der Hamburger Kanzlei FPS. Er bedauert das BGH-Urteil als Rückschritt: "Augenscheinlich traut der BGH den Nutzern noch nicht zu, zwischen automatischer Ergänzung und Tatsachenbehauptung zu differenzieren." Auswirkungen auf die Google-Suche Auch Martin Schaefer sieht eine Einschränkung der Suchergebnisse voraus: "Die Suchwort-Ergänzung basiert auf ähnlichen Algorithmen wie die Google-Suche selbst. Es ist naheliegend, dass die Rechtsprechung nun auch hier, bei der Google-Suche, ähnliche Regeln anwenden wird." Doch auch Google selbst zensiert mit puritanischem Eifer, um im Heimatland USA brisante Ergebnisse zu vermeiden. Wer etwa "Peni" tippt, muss von allein auf das fehlende "s" kommen – Google wird lediglich "Penicillin" vorschlagen. Auch Begriffe rund um Pornografie und Raubkopien werden systematisch beschnitten: Wer "The Pirate B" versucht, der bekommt von Google lieber völlig sinnlose Vorschläge genannt, als den Namen der geächteten schwedischen Torrent-Tauschbörse. welt.de Ich denke, dass wird technisch sehr aufwendig sein. Andererseits sind automatische Vervollständigungen meistens sehr hilfreich.

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Maghrebien

AW: BGH zwingt Google zum Anpassen der Suchfunktion Schade, dass das jetzt so beschlossen wurde, jetzt kann man keine soziologischen Studien über die Internetnutzer mehr anfertigen, wie hier: [url]http://failblog.cheezburger.com/tag/autocomplete-me[/url]

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AW: BGH zwingt Google zum Anpassen der Suchfunktion Mit dieser Funktion konnte man Google allerdings auch schön auf falsche Fährten locken und eine sogenannte "Google Bombe" basteln. Es wurden einfach immer wieder die gleichen Wörter in Kombination gesetzt und schon wurden diese in den Ergebnissen vorgeschlagen.

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gerdownes

AW: BGH zwingt Google zum Anpassen der Suchfunktion Eigentlich finde ich die Funktion ja nicht schlecht. Wenn man nach einem Unternehmen sucht, dann weiß man gleich, wonach auch andere suchen. Ich weiß halt nicht, ob man das manipulieren kann. Dann könnte man ja einem Mitbewerber ziemlich schaden, wenn man das möchte.

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AW: BGH zwingt Google zum Anpassen der Suchfunktion Die Funktion soll ja erst mal so bestehen bleiben. Allerdings müssen beleidigende Kombinationen etc entfernt werden. Gegen solch eine Kombination klagte ja damals schon Bettina Wulff. Nun hat sie wohl gute Chancen, dass dies entfernt wird.

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  • 1 month later...
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AW: BGH zwingt Google zum Anpassen der Suchfunktion Naja zumindest bekommt auch mal das achsogroße und allgegewärtige Google die Grenzen gezeigt. Das finde ich mal gut. Die können eben auch nicht machen was sie wollen.

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Berta21

AW: BGH zwingt Google zum Anpassen der Suchfunktion Hallo an alle, die Funktion ist schon Praktisch. Also ich nutze diese Funktion schon sehr gern. Da sie einem auch mal Vorschläge bringt an die man selbst gar nicht denkt.

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