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Steuererklärung 2011


Topfpflanze

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Topfpflanze

AW: Steuererklärung 2011 [QUOTE=Abendstern;1906584] [U]Zur geringfügigen Beschäftigung:[/U] Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnsteuer (als besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer) an das FA abzuführen. Das wird ein seriöser AG auch tun, da er sich ansonsten sogar einer ordnungswidrigen bzw. sogar strafrechtlichen Verfolgung nach §§ 370, 378, 380 AO aussetzt. Allerdings bedeutet dies wie in meinem ersten Beitrag gesagt nicht zwingend, dass der AG diese pauschale Lohnsteuer auch übernommen hat. Er hat(te) leider die Möglichkeit sie auf Dich abzuwälzen. [/QUOTE] Hi Abendstern, danke dir nochmals für die ausführliche Antwort. :-) Wie kriege ich denn aber nun raus ob er sie übernommen hat oder nicht? Soll ich sie einfach sicherheitshalber angeben, sind ja eh nur 1200 € im Jahr und somit macht es für mich ja eh nichts aus oder?

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Abendstern

AW: Steuererklärung 2011 Hi Topfpflanze, Du musst da keine Befürchtungen haben. Formell bist zwar Du Steuerschuldnerin, aber der Arbeitgeber ist nach § 41 a EStG verpflichtet die Einkommenssteuer zu berechnen, ggf. einzubehalten und abzuführen. Geschehen hierbei Fehler ist dies auch nicht deine Sache. Der AG haftet dafür nach § 42 d EStG. Wenn es Dich sehr beruhigt, kannst Du die Sachlage natürlich in einem beigefügten Schreiben an das Finanzamt erwähnen. Zwingend notwendig ist dieses Schreibens m.E. aber wirklich nicht. Denn die Frage wer sich hier um die Steuer kümmern muss ist eindeutig geregelt: Der AG. Falls Du dich dafür entscheidest, sollest Du es auch nur dann tun, wenn Du für Rückfragen zusätzlich dokumentieren kannst (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen), dass Du in dem betreffenden Zeitpunkt bei dem AG tätig warst. Die Mitteilung an das FA könnte evtl. wie folgt lauten: [I]Sehr geehrte, ergänzend zu den in meiner ESt-Erklärung genannten Daten möchte ich noch erwähnen, dass ich vom ... bis ... einer geringfügigen Beschäftigung bei ... (Name und Anschrift des AG) nachging. Für diese Tätigkeit erhielt ich insgesamt ...,..€ Lohn. Mein Arbeitgeber verlangte keine Lohnsteuerkarte von mir, so dass er verpflichtet war die pauschale Lohnsteuer abzuführen. Selbstverständlich können Sie sich gerne bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn-See erkundigen, ob mein AG dies korrekt tat. Falls hier wider Erwarten Fehler geschehen sind, bitte ich wie in § 42 d EStG vorgesehen ihn haftbar zu machen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüssen [/I] Info für Dich: Die Knappschaft Bahn-See ist zentral für die geringfügigen Beschäftigen zuständig. Mache Dir bitte deshalb nicht so viele schwere Gedanken. Liebe Grüsse Abendstern

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Topfpflanze

AW: Steuererklärung 2011 Du bist die Beste! ;) Danke dir viiiiiielmals!

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Kein-Niemand

AW: Steuererklärung 2011 Dein Gewerbe ist der Grund, warum Du überhaupt verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. Es ist für das Finanzamt ja absolut unklar, wie hoch Deine Gewinne tatsächlich waren. Im Prinzip reicht es, einfach den Gewinn = Einnahmen - Ausgaben zu ermitteln. Wenn Du unter 8.000 Euro bist zahlst Du eh keine Steuer, dann ist der Fall erledigt. Aber nachfragen muss das Finanzamt, da theoretisch Dein Gewinn auch 15.000 Euro sein könnte oder mehr. Wenn Du jetzt eh schon dabei bist, mach einfach die 2012er Erklärung gleich mit und schreib dazu, dass Dein Gewerbe 'ruht' und Du bis auf Weiteres keine Einkünfte erzielst, dann verzichten sie unter Umständen in Zukunft auf Deine Abgabepflicht. Ganz vereinfacht gesagt ist es einfach wichtig, eine Erklärung rechtzeitig abzugeben. Wenn Du was falsch machen solltest ist das nicht so tragisch. Nur wenn Du erst geschätzt wurdest, hast Du dem Finanzamt viel Extraarbeit verursacht und auf unnötige Zusatz-Arbeit reagieren Beamte im Allgemein allergisch. Verständlich, wie ich finde. Zu Elster, da gibt es zwei Möglichkeiten: 1) Authentifizierung beantragen oder 2) Ausdrucken, unterschreiben und an das Finanzamt schicken 2) kannst schneller machen ohne zu warten, Du brauchst aber einen Drucker sonst hast auch gar nicht die Möglichkeit die Daten zu übermitteln

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Finanzexperte

AW: Steuererklärung 2011 Hallo, wenn jmd. von euch Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung benötigt, kann er mir gerne eine PN schreiben. Wa alikum Salam

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Topfpflanze

AW: Steuererklärung 2011 [QUOTE=Kein-Niemand;1907740]Dein Gewerbe ist der Grund, warum Du überhaupt verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. Es ist für das Finanzamt ja absolut unklar, wie hoch Deine Gewinne tatsächlich waren. Im Prinzip reicht es, einfach den Gewinn = Einnahmen - Ausgaben zu ermitteln. Wenn Du unter 8.000 Euro bist zahlst Du eh keine Steuer, dann ist der Fall erledigt. Aber nachfragen muss das Finanzamt, da theoretisch Dein Gewinn auch 15.000 Euro sein könnte oder mehr. Wenn Du jetzt eh schon dabei bist, mach einfach die 2012er Erklärung gleich mit und schreib dazu, dass Dein Gewerbe 'ruht' und Du bis auf Weiteres keine Einkünfte erzielst, dann verzichten sie unter Umständen in Zukunft auf Deine Abgabepflicht. Ganz vereinfacht gesagt ist es einfach wichtig, eine Erklärung rechtzeitig abzugeben. Wenn Du was falsch machen solltest ist das nicht so tragisch. Nur wenn Du erst geschätzt wurdest, hast Du dem Finanzamt viel Extraarbeit verursacht und auf unnötige Zusatz-Arbeit reagieren Beamte im Allgemein allergisch. Verständlich, wie ich finde. Zu Elster, da gibt es zwei Möglichkeiten: 1) Authentifizierung beantragen oder 2) Ausdrucken, unterschreiben und an das Finanzamt schicken 2) kannst schneller machen ohne zu warten, Du brauchst aber einen Drucker sonst hast auch gar nicht die Möglichkeit die Daten zu übermitteln[/QUOTE] Ja, das weiß ich. Für 2012 wurde ich gar nicht aufgefordert eine abzugeben, weil ich das Gewerbe 2011 schon abgemeldet habe. Die Erklärung machte ich aber dennoch und habe sie auch schon eingeschickt. Keine Woche später kam Post wegen Est 2011. :D Jedenfalls ist jetzt beides vom Tisch und über das Prog. konnte ich die Erklärung über Elster verschicken und habe sie ausgedruckt und nochmal per Post unterschrieben eingeschickt. Ich hoffe, dass die Sache damit vom Tisch ist...kostet alles so viel Zeit und Nerven, auch wenn die Aufforderung dazu natürlich verständlich ist.

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Topfpflanze

AW: Steuererklärung 2011 [QUOTE=Finanzexperte;1908526]Hallo, wenn jmd. von euch Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung benötigt, kann er mir gerne eine PN schreiben. Wa alikum Salam[/QUOTE] Halloo... eine Woche zu spät! :)

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  • 1 month later...
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Kerstin521

AW: Steuererklärung 2011 Für deine Steuerklärung kannst du dir auch das Programm Elster aus dem Internet Downloaden. Aber es ist kostenlos und erklärt sich eigentlich von selbst. Und leichter kann man das mit der Steuer eigentlich nur beim Steuerberater haben.

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  • 1 month later...
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AW: Steuererklärung 2011 Hallo, also bei einer einzigen Steuererklärung braucht man doch nicht gleich einen Steuerberater, das kostet doch viel zu viel. Außerdem ging es jetzt ja nur um eine kleine Sache soweit ich gelesen habe. Ich wollte hier auch noch meine Hilfe aus dem Internet äußern, für die Zukunft ^^ Da findet man Informationen zur Buchhaltung und zu Steuern, ich besorge mir da immer [URL="http://www.lexware.de/schlagwort/gehaltsabrechnung"]Vorlagen für die Gehaltsabrechnung[/URL], falls das jemand auch gebrauchen kann, ist empfehlenswert.

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AW: Steuererklärung 2011 Elster ist wohl das bekannteste Programm und staatlich. Außer dem kenne ich nur noch [URL="http://www.steuertipps.de/"]Steuertipps[/URL], kostet was aber ist dafür nicht von der dt. Finanzverwaltung. Musst du wissen, ob sich das Geld lohnt.

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NadiaMarokko

AW: Steuererklärung 2011 Hi, da ich mich eigentlich jährlich mit der Steuererkärung recht schwer tue, habe ich schon seit einigen Jahren einen Steuerberater, der die Arbeit für mich übernimmt. Alleine würde es bei mir viel zu lange dauern.

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AW: Steuererklärung 2011 Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht, weil ich immer irgendwie zu spät dran war und es verschoben habe :weiss nicht: (und weil ich vlt zu doof bin:heul:) .. Ist es möglich die Steuererklärung für mehrere Jahre nachzuholen ? Wenn ja, für wieviel Jahre maximal ..?

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Abendstern

AW: Steuererklärung 2011 [B]Miri85[/B], da Du nach deiner Sachverhaltsschilderung wohl nie vom Finanzamt zur Abgabe einer ESt-Erklärung aufgefordert wurdest, ist sie für Dich freiwillig (Antragsveranlagung). Dies bedeutet -> Du kannst die ESt-Erklärungen der letzten vier Jahre noch nachreichen (§ 169 Absatz 2 Nr. 2 AO) -> nur für den Fall, dass das Finanzamt keine Rückerstattung, sondern eine Nachzahlung ermitteln würde, könntet Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und dabei die ESt-Erklärung zurücknehmen. Sicherheitshalber würde man dann parallel gleich die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Lasse Dich aber bitte nicht durch den zweiten Hinweis von mir abschrecken. Denn eine solche Konstellation kommt schon selten vor. Er dient mehr der vorbeugenden Information (ich bin halt von meinem Naturell her eine vorsichtige Frau in allen Lebenslagen).

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