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Steuererklärung 2011


Topfpflanze

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Topfpflanze

Ich habe Post vom FInanzamt erhalten und mir wurde eine Frist gesetzt für die Steuererklärung 2011 bis zum 13.05.2013 ansonsten werde ich geschätzt. Kennt ihr ein prog. oder ähnliches? ich habe leider keine Formulare und kann jetzt auch keine besorgen. Ich habe ÜBERHAUPT keine Ahnung wie man das macht aber ich habe auch gar nicht viel anzugeben. Gibt es in gutes Online-Programm was ihr nutzt?

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Guest Waldfee

AW: Steuererklärung 2011 Ich arbeite mit dem Programm [I]TAXMAN[/I]. Kann dir leider nicht sagen, ob du das online bekommst. Mir wurde es von der Firma "geschenkt" :) Vielleicht macht google da etwas schlauer ;)

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Topfpflanze

AW: Steuererklärung 2011 kostet leider...:(

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Abendstern

AW: Steuererklärung 2011 Ein kostenloses ESt-Hilfsprogramm wüßte ich jetzt leider auch nicht. Bei den kostenpflichtigen gäbe es zum einen das bereits von Waldfee genannte "Taxman", zum anderen "Wiso Steuersparbuch" oder "SteuerSparErklärung" als Vollprogramme, die sehr viele Kombinationsmöglichkeiten enthalten und deshalb z.T. auch für komplexe ESt-Erklärungen verwendet werden können. "Quicksteuer" oder "Steuer Easy" sind mehr nur für einfache ESt-Erklärungen geeignet. Dann gäbe es halt noch das Online-Programm "Smartsteuer", da Du ja wegen des gesetzten FA-Termins ein Zeitproblem hast -> [url]http://www.smartsteuer.de/portal/index.html[/url]. Bei ihm ich auch mal gehört oder gelesen, dass es für komplexe Sachverhalte nicht so ideal sei. Grundsätzlich ist es aber eh so, dass man sich die Ergebnisse jedes Steuerprogramms noch einmal anschauen solle. Denn Tools, gleichgültig aus welchem Bereich können zwar immens schnell arbeiten und viel mehr Wissen speichern als wir, aber die Fähigkeit des Denkens und deshalb z.B. bei individuellen Situationen entsprechende Anpassungen vorzunehmen können sie nicht besitzen. Übermitteln kannst Du deine ESt-Erklärung mit dem kostenlosen Tool "Elster" an das Finanzamt. Bei Verwendung der digitalen Signatur gilt auch der Zeitpunkt der Übermittlung bereits als Abgabetermin -> [url]https://www.elster.de/[/url] Für die Formulare muss man auch nicht mehr zum Finanzamt gehen, da es sie online gibt -> [url]https://www.formulare-bfinv.de/[/url] Evtl. solltest Du am morgigen Freitag, 11.05.13 auch noch versuchen einen weiteren [U]Aufschub[/U] zur Abgabe der ESt-Erklärung beim Finanzamt zu bekommen. Neben der ESt-Erklärungen für meine Eltern und einen Bruder mache ich hie und da auch die für Nachbarn, wobei da de facto der "Konz" reicht. Die Nachbarn sind zwar nett, aber auch öfter mal spät dran und in diesem Zusammenhang habe ich nie Schwierigkeiten bekommen, wenn ich in deren Namen um einen Aufschub bat. Man muss halt höflich bleiben und sollte insbesondere wenn es sich um eine ESt-Erklärung aus dem vorletzten Jahr handelt auch einen nachvollziehbaren Grund nennen. Durch die schwere Erkrankung deines Bruders (ich wünsche Euch hier alles, alles Gute und InschaAllah eine Genesung), wo Du dich ja sehr engagierst ist dies bei Dir gegeben. Die Mitarbeiter/innen des Finanzamtes sind keine Unmenschen. Jedenfalls kann ich dies nach meinen Erfahrungen für die FÄ Frankfurt und Frankfurt-Höchst sagen. Bei -einfachen- Steuerfragen, durch die keine höchstpersönlichen Daten von Dir preisgegeben werden ist ggf. sicher auch die MZ-Gemeinschaft bereit zu antworten, soweit es möglich ist.

Edited by Abendstern
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Guest Schokoholikerin

AW: Steuererklärung 2011 [QUOTE=Topfpflanze;1904383]Ich habe Post vom FInanzamt erhalten und mir wurde eine Frist gesetzt für die Steuererklärung 2011 bis zum 13.05.2013 ansonsten werde ich geschätzt. Kennt ihr ein prog. oder ähnliches? ich habe leider keine Formulare und kann jetzt auch keine besorgen. Ich habe ÜBERHAUPT keine Ahnung wie man das macht aber ich habe auch gar nicht viel anzugeben. Gibt es in gutes Online-Programm was ihr nutzt?[/QUOTE] Ich empfehle dir das Programm "Bild Steuer" kostet circa 12 Euro und es ist wirklich "idiotensicher", spreche aus Erfahrung ;), es leitet dich wie ein Interview durch deine Steuererklärung und macht hinterher eine Prüfung. Du kannst es bei amazon online kaufen und dir runterladen. Wenn du etwas mehr Schnick Schnack haben willst, so habe ich von vielen gehört, dass das Programm "Wiso" sehr gut sein soll, kostet dafür aber auch mehr circa 30 Euro. Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Viel Erfolg.

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Abendstern

AW: Steuererklärung 2011 Kleine Ergänzung: Auch die von mir genannten Programme kann man natürlich downloaden. In meinem ersten Beitrag hatte ich dies explizit nur für Smartsteuer erwähnt, da es das einzige -zumindest mir bekannte ist- das man auch tatsächlich online nutzen kann.

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Topfpflanze

AW: Steuererklärung 2011 Ich habe das Problem, dass die morgen erst um 8.30 Uhr öffnen und da muss ich schon fast auf der Arbeit sein. :( hast du persönlich um Aufschub gebeten oder geht auch telefonisch @Abendstern? Ich würde das Programm gerne downloaden (auch dafür zahlen) aber habe die Befürchtung, dass ich dazu doch zu blöde bin. Ich kenne leider auch niemanden, der das jetzt auf die schnelle Übernehmen würde... Schade, dass du nicht meine Nachbarin bist Abendstern. :) ich tendiere zum "Bild-Programm".. das sollte wirklich idiotensicher sein:D Danke euch!:daumen hoch:

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Guest Schokoholikerin

AW: Steuererklärung 2011 Ich würde das Programm gerne downloaden (auch dafür zahlen) aber habe die Befürchtung, dass ich dazu doch zu blöde bin. Ich kenne leider auch niemanden, der das jetzt auf die schnelle Übernehmen würde... Schade, dass du nicht meine Nachbarin bist Abendstern. :) ich tendiere zum "Bild-Programm".. das sollte wirklich idiotensicher sein:D Danke euch!:daumen hoch:[/QUOTE] Gerne doch :) Ja probier das damit aus, du wirst dich hinterher schlapp lachen wie einfach es war. "Bild dir einfach deine Meinung" ;)

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Abendstern

AW: Steuererklärung 2011 Salam Topfpflanze, ich muss leider im Buchhaltungsbetrieb, in dem ich neben meinem Studium arbeite, morgen ohne meinen Chef den Kundenverkehr wahrnehmen. Das habe ich schon öfter gemacht, da es personell ein kleineres Geschäft ist, mein Chef sich primär um die Steuern und ich –nachdem die eigentliche Buchhalterin nicht mehr aus der Mutterschaft zurückkommt- mich um die Buchhaltung kümmere. Daher weiß ich, dass einer ein wichtiger Kunde ist und es bei allen die kommen zusammen leider aufwändig wird. Da kann ich, außer mal auf's WC nicht weg. Sonst hätte ich mich da eingebracht. Persönlich hatte ich in der Vergangenheit das Finanzamt via Briefpost (Hausbriefkasten) um einen Aufschub gebeten. Wenn Du einen Ansprechpartner hast (in der Regel steht er ja auch im Brief) kannst Du auch anrufen, wobei natürlich nicht ausgeschlossen ist, dass sie/er wegen des „Brückentages“ frei haben könnte. Falls Du dich für einen Brief entscheidest, könntest Du ggf. so in folgendes schreiben. Du kannst ihn auch für ein Gespräch verwenden (nur ablesen sollte man dies nicht, weil dies die andere Person schon merkt): [I]Sehr geehrte.... zunächst bitte ich zu entschuldigen, dass ich meine Einkommenssteuererklärung 2011 noch nicht abgeben habe und mich erst heute melde. Mir ist bewusst, dass dies nicht korrekt ist. Allerdings befinde ich mich seit einiger Zeit in einer schwierigen Lage, da ein sehr naher Angehöriger (alternativ: mein Bruder) lebensgefährlich (nur wenn Dir dies nicht zu persönlich wird kannst Du auch an "Krebs" schreiben) erkrankt ist. Neben einer großen zeitlichen Belastung, ich nehme neben meiner beruflichen Tätigkeit auch Gespräche mit den Ärzten wahr und besuche so oft es geht meinen Bruder, da ihm dies innerlich sehr gut tut, bin ich überdies auf der Suche nach einem neuen Krankenhaus, in dem möglichst alle für eine erneute OP und Nachbehandlung nötigen Stellen vereint sind. In der sonstigen Zeit war ich körperlich und seelisch so zerschlagen, dass ich es leider beim besten Willen nicht schaffte die Einkommenssteuerklärung zu erstellen. In der nächsten Woche habe ich nun Urlaub und diese zusätzliche freie Zeit werde ich sofort nutzen, um meine Einkommenssteuererklärung zu erfassen und abzugeben. Bitte gewähren Sie mir noch einen letzten Aufschub bis zum 18. Mai 2013 und schätzen Sie nicht meine Einkommenssteuer. Mit freundlichen Grüssen [/I] Die Steuer-Programme habe ich selbst nicht genutzt, da die ESt-Erklärungen der Nachbarn wie gesagt nie komplex waren und ich bei meinen Eltern bzw. Bruder ja weiß was realisierbar ist. Eigentlich dürfte es aber bei der Einrichtung keine Schwierigkeiten geben. Du musst halt nur schauen, das Du das für dein Betriebssystem geeignete auswählst (wobei es das "Bild"-Proggi nur für Windows bei Amazon gibt) und am PC die Berechtigung hast es zu installieren. Bei der anschließenden Nutzung hat MarocHarmonieW ja geschrieben, dass sie sehr einfach ist...und falls es doch Probleme gibst, fragst Du einfach. Es gibt bestimmt einige User/innen die dann helfen und ich bin am Wochenende auch öfter bei MZ. Dies gilt natürlich auch für Fachfragen. Eine Steuerexpertin bin ich nicht, aber ich bin ja eine Lesemaus und recherchiere auch gerne im Internet. Im übrigen bist Du doch wie man gerade jetzt aus deinen Beiträgen entnimmt ein so starker Mensch. Du schaffst das mit der ESt-Erklärung; wenn es erforderlich ist halt mit Tipps von uns. Ganz liebe Grüsse Abendstern

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Topfpflanze

AW: Steuererklärung 2011 Abendstern, du bist echt ein Goldstück!! Brauchst dich auch gar nicht zu rechtfertigen, denn ich habe gar nicht erwartet, dass du dich persönlich dafür einbringst obwohl du das ja auch schon getan hast. Jeder hat zu tun und ist mit seinem Zeug beschäftigt. :) Also mach dir keine Gedanken, du warst mir schon eine große Hilfe mit deinen Tipps. Danke für die Briefvorlage, die werde ich auf jeden Fall vorsorglich morgen auch mal einschmeissen und mich am WE mal an das Programm setzen und mein Glück versuchen. Wird schon schief gehen :-)

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Bouffegous

AW: Steuererklärung 2011 Zur Info: bei mir (Selbstständig) hat die Anmeldung bei elster-online einige Tage in Anspruch genommen (bis ich die ID erhalten hatte) und loslegen konnte. sollte aber irgendwo auf der elster seite auch beschrieben sein wie die Anmeldeprozedur abläuft.

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Abendstern

AW: Steuererklärung 2011 Allen Privatpersonen sollten die Steuer-ID sukzessive seit 1988 mitgeteilt worden sein. Falls man den Brief nicht mehr findet, steht sie auch auf der Lohnsteuerbescheinigung und nach meinem Kenntnisstand auch auf den letzten, alten Lohnsteuerkarten. Wenn man partout so nicht weiter kommt, kann man über nachfolgendem Link auch seine Steuer-ID abrufen -> [url]https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html[/url] [I]Exkurs: Nachdem ja schon die letzten, großen formellen Änderungen (Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteuerabzugsmerkmale) bei der Realisierung Probleme bereite(te)n, scheint sich allerdings auch o.a. Abruf der Steuer-ID manchmal etwas holprig zu gestalten.[/I]

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Topfpflanze

AW: Steuererklärung 2011 Salam, ich habe zwei Fragen hierzu: Einen Minijob, wo ich 100 EUR monatl. erhielt, muss ich gar nicht erst angeben oder? Außerdem erhielt ich wg. der Pflegestufe meines Bruders auch monatl. 225,00 € Insgesamt liege ich damit ja unter 400 EUR und habe gelesen, dass man diese gar nicht angeben müsse in der Erklärung, ist das richtig? Im Grunde genommen ist meine Steuererklärung ein Null-Erklärung weil ich ein Gewerbe angemeldet hatte und da aber nicht mehr aktiv bleiben konnte, d.h. die einzigen "Einnahmen" die ich hatte, sind obige. :weiss nicht:

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Abendstern

AW: Steuererklärung 2011 [B]Topfpflanze[/B], vom Grundsatz sieht es wie folgt aus: Das [U]Pflegegeld[/U], das einem ein naher Angehöriger wie Geschwister nach § 37 Absatz 1 Nr. 1 b SGB XI (das waren ja bis zum 31.12.2011 = 225,00 Euro mtl.) gibt, ist steuerfrei. Es muss deshalb auch nicht in der ESt-Erklärung angegeben werden. Es sei denn man macht noch den Pflege-Pauschbetrag oder die tatsächlichen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend. So wie ich deinen Sachverhalt bisher lese, ist letztgenannter Satz für Dich aber nicht relevant(?) Falls doch, melde Dich bitte vorher noch einmal. Da klären wir dann aber die genaue Formulierung lieber via PN. [U]Geringfügige Beschäftigungen (Mini-Jobs)[/U] sind anders als man im "Volksmund“ meint nicht steuerfrei. Es gibt allerdings neben der individuellen Besteuerung auch eine pauschale von 2% zzgl. der Sozialversicherungsabgaben. Wenn der Arbeitgeber sie pauschal versteuert hat, müssen sie in der ESt-Erklärung nicht angegeben werden, da der gesamte Vorgang damit steuerlich abgeschlossen ist. Allerdings evtl. auch zum Nachteil des AN. Denn hat der AG die Pauschalsteuer auf ihn abgewälzt, kann der AN sie dann auch nicht mehr bei der ESt-Erklärung zurückbekommen, wenn er auf Grund der Gesamthöhe seines Einkommens eigentlich überhaupt keine ESt hätte zahlen müssen. Anders sieht es dagegen aus, wenn die geringfügige Tätigkeit über "Lohnsteuerkarte/ Lohnsteuerbescheinigung“ abgerechnet wurde. Hier ist eine Angabe in der ESt-Erklärung erforderlich. Noch eine kurze Anmerkung: Wie lange hast Du denn schon das Gewerbe? Je nach Dauer und evtl. steuerlicher Geltendmachung in vergangenen Jahren musst Du hier ggf. aufpassen, dass Dir das FA keine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Denn wenn sich das Gewerbe in der Vergangenheit schon steuerrelevant auswirkte und das FA nun zum Schluss kommt, es sei nur eine "reine Liebhaberei“ kann es sonst zu Rückforderungen kommen. [B]Che68[/B], die von Dir angesprochene Rückerstattung ist aber nur möglich, wenn Du dich auf einen Zeitraum von 5 Jahren für die "Option zur Regelbesteuerung“ entschieden hast. Hat man dagegen die Steuerbefreiung gewählt (Voraussetzungen: Umsatz nicht mehr als 17.500 Euro im Vorjahr und nicht mehr als 50.000 Euro) funktioniert dies leider nicht. Das ist natürlich alles der heutige Stand. Wie es früher war, müsste ich heraussuchen; evtl. sogar anhand eines von mir mal mal in der Schule gehaltenen Referats, das von der historischen Allphasensteuer bis zur gegenwärtigen Umsatzsteuer ging. Besagte Option kann für "Kleine“ auch vom Verwaltungsaufwand her attraktiv sein, zumal bei einer Umatzsteuerzahllast von nicht mehr als 1.000 Euro keine- bzw. von nicht mehr als 7.500 Euro nur eine vierteljährliche Vorauszahlung geleistet werden muss. Allerdings schließe ich nicht aus, dass sich Kleinstunternehmer trotzdem öfter für die Steuerbefreiung entscheiden, weil sie sich je nach Sachlage im Verkauf dadurch ggf. einen Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffen können, welche Umsatzsteuer in ihren Rechnungen berücksichtigen müssen.

Edited by Abendstern
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Topfpflanze

AW: Steuererklärung 2011 Danke euch 2! Also, das Gewerbe war von Oktober 2010 bis Dezember 2011 angemeldet. Ich habe nur 2010 geringe Gewinne erzielt (nicht der Rede wert) und wollte es aber nicht direkt abmelden weil ich noch unsicher war ob ich weitermachen soll oder nicht. Ich habe ja auch studiert und das Gewerbe war nur ein "Nebengewerbe". Dieser 100 €-Job wurde nicht über Lohnsteuerkarte abgerechnet also hab dem AG auch keine gegeben, d.h. das müsste dann ja der AG übernommen haben und ich muss nix angeben oder? Ich habe überhaupt nichts einzufordern beim FA. :) Wenn ich also richtig verstanden habe, brauche ich das Pflegegeld nicht anzugeben. So gesehn habe ich es auch gar nicht behalten sondern meinem Bruder gegeben aber gut, das ist ja nicht der eigntl. Sinn davon daher egal. ;) Die Steuerrklärung ist schön leer lol.. wenn da mal nichts kommt vom FA. Die würden aber höchstens Kontobelege einfordern oder? Die habe ich Gott sei dank alle noch. :D

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Abendstern

AW: Steuererklärung 2011 [U]Zum Gewerbe: [/U]Bei zwei Jahren ist dies unschädlich, zumal Du ja schreibst, dass Du in einem sogar Gewinne erzielt hast. Nur zur ergänzenden Info, falls Du jetzt oder in Zukunft das Gewerbe weiter betreiben solltest: Der Bundesfinanzhof hat hier übrigens mal als grobe Richtschnur einen Zeitraum von 8 Jahren ausgegeben. Allerdings hatten sich hier einige FA nach entsprechender Rückendeckung duch ihre Oberfinanzdirektionen nicht daran gehalten. [U]Zur geringfügigen Beschäftigung:[/U] Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnsteuer (als besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer) an das FA abzuführen. Das wird ein seriöser AG auch tun, da er sich ansonsten sogar einer ordnungswidrigen bzw. sogar strafrechtlichen Verfolgung nach §§ 370, 378, 380 AO aussetzt. Allerdings bedeutet dies wie in meinem ersten Beitrag gesagt nicht zwingend, dass der AG diese pauschale Lohnsteuer auch übernommen hat. Er hat(te) leider die Möglichkeit sie auf Dich abzuwälzen. [U]Zum Pflegegeld:[/U] Nach meinem Kenntnisstand ist es formal so, dass es eigentlich der zu Pflegende (dein Bruder) bekommt und es an die Pflegeperson (Dich) weitergeben kann. Zwar gibt es davon Ausnahmen, vom tatsächlichen Ergebnis hast Du natürlich recht. Es muss, wenn sonst keine steuerermäßigenden Ansprüche aus der Pflege geltend gemacht werden, nicht angegeben werden. [U]Zu den Kontoauszügen: [/U]Bei einem Gewerbe kann das FA die Original-Belege (oder alternativ mit einem Zertifikat ausgestattete digitale Belege), zu denen auch die Kontoausüge gehören bis zu 10 Jahre anforden. Das Steuerrecht (§ 147 AO) kennt da keine Sonderregelung für Kleinunternehmer. Im neuen Jahressteuergesetz 2013 sollen diese Fristen zwar sukzessive verkürzt werden, aber dies ist für Dich ja nicht relevant. Die erste Vorlage des Jahressteuergesetzes ist übrigens auch im Parlament auf Grund der unterschiedlichen Ansichten zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften gescheitert. [I]Kleiner Exkurs: Es ist auch durchaus empfehlenswert privat die Kontoauszüge aufzubewahren. Denn die meisten Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren (§ 195 BGB). Hat man bei einer begründet belegten und nachträglichen Forderung sonst keine anderen Beweismittel für die bereits erfolgte Zahlung setzt man sich ansonsten entsprechenden Schwierigkeiten aus.[/I] [U]Zu evtl. Nachfragen des FA: [/U]Da es gem. § 2 Absatz 1 EStG neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und nichtselbständiger Arbeit noch fünf weitere ggf. steuerpflichtige gibt -> [url]http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html[/url] könnte das FA eine Nachfrage stellen, wenn es hier zwischen deiner jetzigen und früheren ESt-Erklärungen Abweichungen gibt. Im Regelfall sind die Mitarbeiter/innen des FA jedoch zu sehr ausgelastet, als da sie es zeitlich schaffen sich intensiv mit den meisten ESt-Erklärungen zu beschäftigen. Du musst also keine großen "Befürchtungen" haben...und wenn doch: Fragst Du uns einfach :)

Edited by Abendstern
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