Seit dem 11.06.2022 sind alle COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland zunächst aufgehoben. Das heißt; in Deutschland wird kein Nachweis verlangt. Zuvor war die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) zu beachten. Die Bundesregierung hat diese für die Sommer- und Ferienzeit zunächst ausgesetzt. Lediglich für Virusvariantengebiete würden weitere Einreisebeschränkungen gelten. Marokko gilt zur zeit nicht als Virusvariantengebiet.
Wichtig: Öffentliche Einrichtungen, dazu gehören auch Flughäfen und Häfen in Marokko können Nachweise verlangen. Dies sieht der weiterhin bis 31.08.2022 gültige Ausnahmezustand vor. Ob und inwiefern dies die einzelnen öffentlichen Einrichtungen konsequent durchführen, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Hierzu gibt es für die einzelnen Standorte unterschiedlichste Erfahrungsberichte. Bitte informiert Euch daher vor Ort noch einmal zu den Regelungen der jeweiligen Einrichtung.

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