Heirat in Marokko - Scheidung in Deutschland
03. Feb, 2011 von admin in Allgemein
In meinem letzten Beitrag wurde bereits deutlich, dass die Eheschließung mit einem ausländischen Partner mit Schwierigkeiten und Hürden verbunden ist. Leider gestaltet sich rechtlich nicht nur die Eheschließung, sondern auch eine eventuelle Scheidung ausländischer/binationaler Ehen schwieriger.
Bereits bevor ein Scheidungsantrag eingereicht wird, gilt es nämlich zu klären, ob die deutschen Gerichte überhaupt für die Entscheidung über die Ehescheidung zuständig sind, sog. internationale Zuständigkeit.
Da diese Zuständigkeitsfragen sehr kompliziert sind, möchte ich an dieser Stelle nur den häufigsten Irrtum beseitigen:
Grundsätzlich kann man sich auch dann vor deutschen Familiengerichten scheiden lassen, wenn man im Ausland, beispielsweise in Marokko, geheiratet hat und nur über eine marokkanische Heiratsurkunde verfügt.
Ist die Zuständigkeitsfrage geklärt, wird geprüft, welches materielle Recht, ob also deutsches oder ausländisches Recht, auf die Ehescheidung anzuwenden ist.
Welches Recht zur Anwendung kommt, ergibt sich aus internationalen Abkommen, dem internationalen Privatrecht, dem nationalen Recht der beteiligten Staaten, notariellen Urkunden … etc.
Vor deutschen Familiengerichten richtet sich jedoch die Ehescheidung grundsätzlich nach dem sog. Ehewirkungsstatut zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
Erwähnenswert und wichtig ist in diesem Zusammenhang die Staatsangehörigkeit der Eheleute. Haben beide Eheleute eine gemeinsame Staatsangehörigkeit oder hatten sie während der Ehe eine gemeinsame Staatsangehörigkeit und gehört einer von ihnen diesem Staat noch an, kommt das Scheidungsrecht des Heimatstaates zur Anwendung.
Liegt keine gemeinsame Staatsangehörigkeit im vorbezeichneten Sinne vor, sind andere Umstände, wie z.B. der gewöhnliche Aufenthalt, für das anzuwendende Scheidungsrecht maßgeblich. Hier auf alle Besonderheiten und Konstellationen einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Insbesondere wenn beabsichtigt wird, mit der Scheidung auch eine Entscheidung über die Folgesachen wie z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt… zu treffen. Im Rahmen der Ehescheidung eine Regelung über die vorgenannten Folgesachen zu treffen, wäre aber nicht nur sinnvoll, sondern auch kostengünstiger.
Autorin:
Touria Boukllouâ
Rechtsanwältin
www.bouklloua.de

3 Kommentare
Ummi29
10. Feb, 2011
Ja das stimmt wenn man die Deutsche starsbürgerschaft hat, aber in Marokko geheiratet hat, muss man ehe die Scheidung erst mal hier einreichen was sehr gut ist, da wenn man sich scheiden lassen will sich hier erst scheiden lassen muss, auch wenn der Mann die Frau oder umgekehrt in marokko nicht scheiden will wird dies automatisch gesehen, da sie in Deutschland schon geschieden sind.
Und der jenige aber der den Deutschen pass hat, hat das recht sich in Marokko scheiden zu lassen und einzureichen der ander nicht
bayblend
14. Feb, 2011
ja, das ist einfacher den weg über deutschen gerichte zu gehen. man muss nur das trennungsjahr arbwarten. dann wird man geschieden, ob der andere will oder nicht. wenn man die deutsche scheidung hat wird diese in marokko nur annerkannt. also, es gibt kein neues scheidungsverfahren. was in marokko folgen kann sind verfahren wegen der eventuell nicht bezahlten mitgift, (sadag) oder gemeinsamen besitz, wie z.b. in der ehe erworbenes grundstück, haus,…
die kosten für die annerkennung der scheidung in marokko beziehen sich nach aussage mehrerer betroffenen auf ca 300€.
tanjaui
25. Nov, 2011
soubhanelah ihr müsst mal den koran lesen die scheidung ist eine gesundheit für beide aber die scheidung ist in mehreren stufen eingeteilt phasen Allah s thron wackelt bei der scheidung wen eine frau ohne ersichtlichen grund sich scheiden lasswen will wird sie nicht mal das geruch des paradieses riechen aber wen der man ein tyran ist und kein praktizierender muslim ist und die frau schlägt usw dan ist eine gesunde scheidung aber man muss aufpassen was die gründe sind saber ist die beste form und dua bei Allah
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