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Erstellt am 23-Mär-2010 um 20:53
also liebe schwester, da du in marokko geheiratet hast...
muss du erst einmal ein trennungsjahr abwart5en, in diesem trennungsjahr erhälst du ein trennungsunterhalt nach diesem jahr reicht du die scheidung ein... beglaubigte kopie der heiratsurkunde und wenn kinder vorhanden sind, beglaubigte abstammungsurkunde, wenn dein noch ehemann mit der scheidung einverstandne ist dann brachst er keinen rechtsanwalt
dann erhält er fragebögen zum versorgungsausgleich, die müsst ihr binnen einer frist von drie wochen zurück ans geircht senden... dann wird ein termin anberaumt.. und dann wird die ehe geschieden... dann dauert das wieder 4 wochen und dann kriegt ihr ein scheidungsurteil mit gesamtrechtskraftvermerk...
hoffe ich konnte helfen ansonsten einfach noch einmal fragen heh e
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